Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht

  • Hallo


    Verbindliche Einführung ab 2011
    Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) umgesetzt. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen sagt dazu: „Tagfahrlicht macht Pkw, Lkw und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im Straßenverkehr. Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch weniger ansteigen als das Abblendlicht.“


    Meine Frage ????


    Warum hat mein Neues-Fahrzeug EZ 12,12,2012 kein Tagesfahrlicht.


    Gruß Manfred

  • Es geht um das Datum der Typzulassung, also wann das Fahrzeugmodell seine EG-Nummer erhalten hat. Solange der Modelltyp weitergebaut wird, ist es Sache des Herstellers, ob TFL integriert wird oder nicht.

  • Ich finde Tagfahrlicht eine prima Idee, jetzt kann man Motorradfahrer noch leichter übersehen! Was für ein gesetzlicher Hirnschiß! :grrr:

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  • Ich habe meinen i20 dieses Jahr gekauft, zugelassen wurde er Juli 2014.
    Hätte an diesem Auto nicht das Tagfahrlicht eingebaut sein müssen?
    denn laut Gesetz gilt:
    "seit Februar 2011 müssen zumindest neue Fahrzeug-
    typen laut EU-Verordnung mit Tagfahrlicht ausgestattet sein."
    https://www.ruv.de/de/r_v_ratg…cht_geld/tagfahrlicht.jsp


    Die LEDS im Nachhinein einbauen zu lassen kostet wohl um die 200eur? Hat wer Erfahrung?

    lache, wenn es nicht zum weinen reicht..

  • Ich gehe mal davon aus, dass deiner vor 2011 Typ mäßig zugelassen worden ist. Dadurch braucht er kein Tagfahrlicht. Aber sonst weiß ich es leider auch nicht genau. Ist in Deutschland das TF sowieso nicht nur eine Empfehlung und keine Pflicht?


    Gruß vom Dirk

  • soweit ich das herauslese ist es für neue typen pflicht aber muss bei den alten nicht nachgerüstet werden.


    geht mir dabei eigentlich weniger ums gesetz.. hätte es nur schöner gefunden. und deswegen will ich es evtl nachrüsten.


    ...es hat mich eben nur stutzig gemacht weil das auto baujahr 2014 ist..

    lache, wenn es nicht zum weinen reicht..

  • Es geht in dem Fall nicht um das Baujahr des Fahrzeuges, sondern um das Datum der Typgenehmigung durch das KBA, und die steht unter Ziffer 6 im Fahrzeugschein...

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  • Es geht in dem Fall nicht um das Baujahr des Fahrzeuges, sondern um das Datum der Typgenehmigung durch das KBA, und die steht unter Ziffer 6 im Fahrzeugschein...

    wie ich mir schon dachte. auch beim punkt 6 steht: 30.03.2012
    insofern lief da irgendwas schief oder es bedarf mal wieder einer ausnahme. fühle mich schon ein wenig veräppelt..

    lache, wenn es nicht zum weinen reicht..

  • Das passt schon, die Typgenehmigung kann Jahre vor der Zulassung eines Fahrzeuges erfolgt sein!

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