(Typ GB) Anhängerkupplung

  • Hallo,


    Der Active soll eine Anhängerkupplung bekommen. Was für ein Preis vom Freundlichen für den Einbau ist da realistisch?


    Ich möchte mir einen Anhänger kaufen um Gartenabfälle wegfahren zu können. Habe keine Lust, mir mit Grünschnitt und Gartenabfällen die Autos zu versauen.
    Zu dem habe ich so die Möglichkeit mein Moped zu transportieren ;-)


    Ich darf doch einen 750kg Anhänger ziehen, solange er nicht voll beladen wird oder? Erlaubt sind 450KG ungebremst. Aber Grünzeug oder 150kg Moped kommt da ja lange nicht drüber, oder was meint Ihr?



    Lg Chris

  • Die Teile liegen wohl irgendwo bei 200-300€, dazu der Einbau inkl. Märchensteuer von vielleicht 200€ (plusminus, je nach Stundensatz der Werkstatt).
    Neben der Anhängelast musst du auch die Stützlast beachten! Nicht alle PKW-AHK-Kombinationen sind bis 75 oder gar 90kg ausgelegt, manche sind auch nur bis 50kg und dann kommt man schnell ins Straucheln. Da gab es vor Kurzem im i10-Forum (glaube ich) einen Thread darüber. Die ganz neuen dürfen z.B. gar nichts mehr ziehen, sondern maximal einen Fahrradträger hinten dran haben.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Nein, muss nicht eingetragen werden, solange sie eine ABE hat (was eigentlich alle legal in der EU erworbenen AHKs haben sollten). Auch bei der HU interessiert das Ding keine Sau. Es hat so gesehen ja keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, nur weil es verbaut ist.
    Wichtig ist nur, dass du dich an die zulässigen Lasten und Massen hälst, die dir von Fahrzeug und Führerschein vorgegeben werden.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Ich darf doch einen 750kg Anhänger ziehen, solange er nicht voll beladen wird oder? Erlaubt sind 450KG ungebremst. Aber Grünzeug oder 150kg Moped kommt da ja lange nicht drüber, oder was meint Ihr?

    Das kenne ich anders: Du darfst keinen Anhänger ziehen, der mehr laden KÖNNTE als dein Auto ziehen darf.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Echt? Okay das wäre natürlich fatal.


    Die haben so viel geändert in den letzten Jahren, dass muss man nicht verstehen.


    Ich werde nochmals Googlen. Weil 450KG Anhänger findet man kaum in der Größe.


    Gibt es die Möglichkeit den Anhänger abzulasten? Quasi das zlgg von 450KG eintragen zu lassen? Aber das wäre sicher zu teuer denk ich mal.

  • Ich bin auf dem Informationsstand, daß immer das zulässige Gesamtgewicht des Hängers zählt - und nicht das Leergewicht plus ein paar Kilo Grünzeug.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das mit dem zulässigen gesammtgewicht ist auch logisch, sonst dürfte man mit einer normalen B einen leeren 7,5 Tonner fahren oder mit dem alten B nen leeren Sattel.

  • Also im Internet sowie bei diversen Anhänger Verleihern steht, dass das die Zuladung von Bedeutung ist. ?(

    Es ist genauso ein Blödsinn, dass ich einen 19.54m langen GelenkBus fahren darf, aber keinen PKW mit Anhänger über 750Kg....
    Ja ich weiß, es sei denn man bleibt mit dem Gespann unter 3,5T dann darf der Anhänger auch mehr als 750Kg haben.


    Ich fahr zwar nur 5 mal je 4 km im Jahr mit dem Anhänger, aber ich brauche meinen Führerschein Beruflich, deswegen will ich es schon richtig machen.


    Anhängerkupplung ist bestellt (Abnehmbar) und kostet mich 750€ Inkl. Einbau.

  • Hallo,
    muss mich mal in dieser Frage zu Wort melden, auch wenn ich keinen Hyundai mehr habe.
    Fahre aber oft mit Anhänger, und leihe mir auch oft größere aus. Was du hinten dran hängst ist egal solange der Anhänger im Leergewicht deine zulässige Anhängelast nicht überschreitet, natürlich gebremst bzw ungebremst beachten. Nur man kann halt dann nichts mehr zuladen, dieses Problem wird aber wohl eher bei Gebremsten auftreten.
    Da aber Ungebremste sowieso kaum was wiegen, hat man eben Zuladung bis zum Zuggewicht im Fahrzeugschein bzw. Gesamtgewicht Anhänger.
    Zb. Anhänger welche ich im letzten Jahr zog.
    Mein Wagen kann 650 bzw 1200kg ziehen.
    Mein HP400 Gesamt also 400kg wiegt 80leer also kann ich 320kg zuladen. Ein anderer hatte das max Gesamtgewicht von 750kg ungebremst und ein Leergewicht von 100kg also kann ich 550kg zuladen. Ein gebremster hatte 2.5t Gesamtgewicht und 400kg Leergewicht, also kann ich noch 800kg zuladen.
    Anders sieht es bei den neuen Führerscheinklassen aus da zählt dann das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Auto, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

  • Man muß da zwischen dem Auto und dem Führerschein unterscheiden:


    Bei der zulässigen Anhängelast zählt stets das tatsächliche Gewicht, nicht das zGG des Anhängers. So einen typischen Baumarktanhänger der 750 kg Klasse kann man daher auch mit einem Auto wie dem i20 Active ziehen, man darf nur die Zuladung nicht voll ausnutzen. Ich nutze meinen Anhänger in der Regel ähnlich: Was so für Haus und Garten nötig ist kommt da drauf und natürlich auch mal ein Moped. Ohne Aufbau ist so ein Anhänger leer um die 100 kg schwer, also passt auch ein Moped mit über 300 kg drauf.


    Beim Führerschein der Klasse B wird dagegen einfach das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, da zählen also die 750 kg. Da auch das zGG des i20 Active weit unter 2.750 kg liegen wird darf sowohl mit Klasse 3, als auch mit Klasse B ein ungebremster 750 kg Anhänger mit dem i20 Active gezogen werden.


    Zu den Kosten: 300 € plus den Preis der Teile würde ich auch rechnen. Wie teuer die AHK kommt hängt auch vom Aufbau ab. Eine starre ist günstiger als eine abnehmbare. Zum Einbau beim i20 habe ich mal einen bebilderten Beitrag geschrieben: http://www.hyundaiboard.de/hyu…entation-einbau-einer-ahk. Beim Active wird es kaum anders sein.


    Und eingetragen werden muß die AHK auch nicht! Die heute angebotenen AHKs haben praktisch alle eine ABE. Dran schrauben, fertig.



    Gruß Michael

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