Scheinwerfer eagle eye

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was durch den Einbau von LED-Stripes hinter den Reflektorstreifen für Gefahren entstehen könnten. Ist ja dann wie original.
    Um meine eigene Rechtslage mache ich mir da auch keine Sorge, ob Unfall oder nicht.
    Solange ich niemanden gefährde (und das ist mir wirklich wichtig), sind mir die gesetzlichen Vorschriften relativ egal, jedenfalls wenn es um sowas banales geht. Ich mein, in Original ist es ja genau so.

  • Zitat

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was durch den Einbau von LED-Stripes hinter den Reflektorstreifen für Gefahren entstehen könnten. Ist ja dann wie original.

    Du sagst es selber: WIE original ... nichts desto trotz erlischt das E-Prüfzeichen ...


    aber ich will mal nicht so sein: rausfinden, welche Drähte, das entsprechende Signal liefern und die nachgerüsteten LED-Strips daran anschliessen. Fertig.


    Zitat

    Darüber zu sprechen ist ja nichts verbotenes, darum verstehe ich manche Aussagen nicht wirklich... Außer hier sind offizielle Hyundai-beteiligte anwesend, die den hyundianischen Moralkodex verteidigen wollen?

    einen hyundaischen Moralkodex gibt es nicht, aber eine STVO...


    Zitat

    Um meine eigene Rechtslage mache ich mir da auch keine Sorge, ob Unfall oder nicht.

    Richtig. Brauchst du auch nicht. Die ist sehr sehr einfach: Du bist zu 100% Schuld ;) und die Versicherung zahlt keinen Cent...


    Zitat

    Ich mein, in Original ist es ja genau so.

    Nein ist es nicht. a) wurde der Scheini nicht geöffnet und b) wurden die Leuchtmittel abgenommen, beides bei deiner "Bastelei" nicht erfüllt :D


    Aber dennoch, da du Tips suchst: der LED Strip leuchtet immer, d.h. das Plus-Kabel des Tagfahrlichts suchen und entsprechend den LED-Stips zwischenlöten.


    Viel Erfolg ;)

    Genesis Coupé 3,8l V6
    _________________
    R.I.P.: Ford Mondeo ST300K
    R.I.P.: Skoda Octavia RS MTM
    R.I.P.: i20go! 1,4 anthrazit metallic

  • Es geht primär um die bauliche Veränderung einer Lichttechnischen Anlage - da versteht der Gesetzgeber und deine Versicherung keinerlei Spaß und gewährt auch keine Toleranz. Bei einem Unfall - auch wenn du nicht Schuld bist - verlierst du deinen Versicherungsschutz, da durch den nicht TÜV-Abgesegneten Umbau die Betriebserlaubnis erlischt, und damit auch die Versicherung. Das alles passiert allerdings nur dann, wenn jemanden der Umbau auffällt! :flöt: Aber einige Gutachter der Versicherungen sind auch extrem gut informiert..... 8o


    edit/: Kräuterfreak ist genau deselben Meinung wie man lesen kann.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    der LED Strip leuchtet immer. d.h. das Plus-Kabel des Tagfahrlichts suchen und entsprechend den LED-Stips zwischenlöten.

    Danke, damit kann ich etwas anfangen.
    Mal sehen, ob ich das finde :)


    Zitat

    [...] Versicherung. Das alles passiert allerdings nur dann, wenn jemanden der Umbau auffällt!

    Ja und das ist auch so ne Sache, warum ich mir gedacht hab, hier mal einen auf gesetzesuntreu zu machen... Hinter den Reflektorstreifen sieht man die LED-Stripes garnicht. Das ist nicht so wie normale LED-Schläuche, würd ich mal sagen. Wenn man das richtig hinbekommt, sieht das bestimmt ausm, wie original.


    Und ich will nochmal hervorheben, dass mir die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sehr wichtig ist. Hierbei besteht aber meiner Meinung nach absolut keine Gefahr.

  • Wenn man sich beide Scheinwerfer anschaut, könnte vom Scheinwerfer ohne LED die innere Chromleiste weiter unten sein. Eventuell könnte dadurch kein Platz für einen Stripe sein.


    Bild ohne LED


    Bild mit LED

    Einmal editiert, zuletzt von Garston67 ()

  • Ich befürchte, das gibt es nur beim Vertragshändler. Und das kostet meist einiges. :aufgeb:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Es geht primär um die bauliche Veränderung einer Lichttechnischen Anlage - da versteht der Gesetzgeber und deine Versicherung keinerlei Spaß und gewährt auch keine Toleranz. Bei einem Unfall - auch wenn du nicht Schuld bist - verlierst du deinen Versicherungsschutz, da durch den nicht TÜV-Abgesegneten Umbau die Betriebserlaubnis erlischt, und damit auch die Versicherung.

    Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Die Betriebserlaubnis und natürlich auch die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erlischt schon sehr lange nicht mehr nur weil ein Teil keine Betriebserlaubnis hat. Die Betriebserlaubnis hat auch mit der Schuldfrage nichts zu tun. Dabei ist es auch egal ob es sich um Beleuchtungseinrichtungen, unzulässige Räder, Fahrwerke oder etwa Auspuffanlagen handelt. Die Geschichte mit der Betriebserlaubnis ist dabei sehr wichtig: Ohne BE unterwegs zu sein war sehr böse und es gab Punkte in Flensburg, das ist heute anders. Bei den Motorrädern hat das einen blöden Effekt: Sehr viele Fahrer "verlieren" den dB-Eater, also den Teil der Auspuffanlage, der für die Dämpfung des Schalldrucks entscheidend ist. Es gibt also sehr viel mehr Vollidioten, die mit illegalen Brülltüten unterwegs sind als früher. Weil die 20 € die das kostet keinen Krawallo abhalten...


    Bei der Beleuchtungsanlage ist es ähnlich, die Verwarnung die man da riskiert ist sehr überschaubar wenn man sich auf Umbauten beschränkt die ich sage mal legal sein könnten weil sie keinen gefährden. Wenn der Scheinwerfer sonst nicht verändert wird und Du das originale TFL einer anderen Ausstattungslinie einbaust wäre das der Fall. Deine Scheinwerfer wären dann aufgrund der Bastelei trotzdem illegal, aber die Verwarnung bliebe billig. Anders sieht es aus, wenn Du mit stärkeren oder ungeeigneten Leuchtmitteln wie LED-Lampen für normale Fassungen oder Xenon-Brennern rumpfuschst: Damit gefährdest Du andere durch Blendung. Und dann kann das durchaus teure Folgen haben. Auch wenn die BE Deines Autos noch immer gültig bliebe.



    Gruß Michael

  • Jeder darf sein Wägelchen umbauen wie er will, meinetwegen fahren die auch ohne Scheinwerfer spazieren. Aber ich würde nichts riskieren, was meiner oder der gegnerischen Versicherung eine "Waffe" gegen mich in die Hand geben könnte. Denn gutgemeinte Ratschläge in Autoforen, die in die Richtung - "Kannst du alles machen, da passiert dir nix" - gehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Der Ratgebende kann nämlich nicht vom Ratsuchenden in Regreß genommen werden, falls dann doch etwas schief ging. :watt: ;(

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