(PB) Motordröhnen 1.1 CRDi

  • Wer hat denn das von der Garantie erzählt/behauptet? Sag dem einfach, daß Hyundai 5 Jahre Garantie gibt - und das mit der 100tkm-Garantiebegrenzung nur dann gilt, wenn man ausschließlich rückwärts gefahren ist.=)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das mit dem Mietwagen hattest du noch nicht erwähnt - da gelten nämlich abweichende Garantiebedingungen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Auch wenn ich das Fahrzeug mit 30.000 km von Hyundai gekauft habe? Steht bei Hyundai auch nicht als Mietwagen mehr drin. Demnach frage ich mich, wie der Händler bei mir in der Nähe auf die 100.000 kommt.


    Ich glaube das mit der Garantie hat sich bei mir eh schon erledigt, da bei den Inspektionen zwar nach Herstellervorgabe gearbeitet wurde, aber keine Hyundai Ersatzteile verbaut wurden.

  • Es müssen keine Hyundaiteile verwendet werden, Teile in Erstausrüsterqualität reichen grundsätzlich, wie sie halt auch von den meisten, freien Werkstätten verwendet werden, pünktlich eingehaltene Inspektionen sind das Wichtigste.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Hmmh, das könnte in der Tat aufgrund der Sache mit dem Mietwagen ein wenig schwer werden mit der Garantie...!

    Ohne Mietwagenstatus hättest Du dennoch ziemlich eindeutig die normale Garantie...

    Ich meine, der Wagen wurde erstzugelassen als Mietwagen und dann wird die Garantie eingeschränkt (auf was konkret weiß ich gerade nicht; ob jetzt ein späterer Kauf bei einem Hyundai-Händler diesen "Makel" wieder heilt, kann ich Dir nicht wirklich sagen; ich vermute eher. dass es "Kulanz" seitens Hyundais wäre, wenn dann wieder auf den Wagen die normale Garantie erhalten würde....

    Würde ich mit Hyundai-Deutschland abklären oder mit einem anderem Händler...;-)

  • Ja Die Dame von hyundai sagte mir am Telefon dass es gewisse Auflagen gibt. Der Wagen darf nicht länger als 30.000km oder 1 Jahr bei der Autovermietung zugelassen gewesen sein. Mit den km kommt hin nur mit der zulassungsdauer muss ich ich mich schlau machen. Im schlimmsten Fall habe ich nur 100.000km aber bis zu. März werde ich hoffentlich keine 3000km gefahren sein :D. Den bis dahin geht zeittechnisch die Garantie. Ich hoffe nur dass wir das Problem bis dahin gelöst bekommen haben denn sonst hat der kleine nichts weiter was mich stört.

  • Ach so, neee neeee. Wenn Du die Probleme jetzt ansprichst innerhalb der Garantie, dann muss Hyundai die auch nach Überschreiten der Grenzen (Zeit und/oder Kilometer) dennoch abarbeiten auf Garantie!!

  • Richtig, Darky! Mängel die während der Garantiezeit auftreten, aber nicht mehr vor Ende der Garantie behoben werden können, bleiben auch nach Garantieablauf weiterhin Garantieleistung!

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  • Also das Dröhnen wurde damals durch Wechsel des Schwungrades behoben.


    Leider hat sich hier die Werkstatt nicht sonderlich talentiert angestellt (siehe auch mein 5 Erfahrungsbericht 5 Jahre und 150000 km). Da ich den Wagen verkauft habe, kann ich leider nicht sagen, ob das Dröhnen noch einmal aufgetreten ist.

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