Vergiß es. Das mit den zumutbaren Reparaturversuchen gilt nur für den Händler, bei dem Du gekauft hast. Die gesetzliche Grundlage ist die Sachmängelhaftung. Die beanspruchst Du aber gar nicht, sondern die Garantie des Herstellers/Importeurs. Bei der gibt es diese Klausel mit den beiden nicht erfolgreichen Reparaturversuchen nicht.
Gruß Michael