Neuwagen zieht nach rechts

  • Hallo Leute,

    bin am verzweifeln!!! Habe einen ganz neuen (i20) bei einem Vertragshändler (Autohaus Eifel Mosel GmbH) gekauft. Am 9.12.2014 habe ich den Wagen übernommen mit einem Kilometerstand von 8 km auf Sommereifen von Prüm nach Köln überführt. Am 17.12.2014 haben ich von einem professionellen Autohändler in Köln neue Ganzjahresreifen von Goodyear Vector 4Seasons (175/70/R14/84T) auf die Werksfelgen aufziehen lassen. Danach stellte ich dann auf der Autobahn fest, dass der Wagen plötzlich nach rechts zieht. Anschließend bin ich direkt zum Reifenhändler!

    Die Reifen wurden überprüft und es wurde kein Fehler festgestellt. Auswuchtungen und Reifendruck alles bestens! Die einheitlichen Reifen wurden auch in die richtige Laufrichtung montiert und stammen aus einen Modellreihe! Der Wagen hat bisher nicht aufgestezt und ich habe auch keine Bordsteinkante berührt! Der Wagen hat nun 334 KM Runter und ist am 27.11.2014 das erste mal zugelassen worden! Hyundai meint, das eine Spureinstellung oder Achsvermessung keine Garantieleistung ist!

    Zwischenzeitlich sind die Reifen einmal von vorn nach hinten getauscht worden. Aber Der Wagen zog immer noch nach rechts! Dann wurden die vorderen Reifen getauscht (Natürlich neu aufgezogen damit die Laufrichtung stimmt)! Aber der Wagen zog immer noch nach rechts! Danach wurden die Achsen vermessen jedoch auf Basis des Modells 2009! 2012 kam ein Facelift Modell raus jedoch denke ich das, das Fahrwerk zum Modell 2009 das selbe ist!!!???

    Ergebnis der Achsvermessung:
    Sollwerte für Einzelspuren vorne Links + Rechts: -0°06' [+0°06'] +0°06'

    Bei der vorderen Achse lag die Linke Einzelspur bei (+0°17') und somit nicht im Sollwert! Die Spur vorne wurde neu eingestellt, so das die Einzelspuren recht und Links, der Vorderachse im Sollwert liegen! Bei wurden auf +0°05' eingestellt! Aber der Wagen zieht immer noch nach rechts!!!

    ...und jetzt kommt es!!!

    Sollwerte für Einzelspuren hinten links + rechts: -0°06' [+0°12'] +0°07'

    Bei der hinteren Achse lag die Linke Einzelspur bei (+0°21') und somit nicht im Sollwert!
    Bei der hinteren Achse lag die Linke Einzelspur bei (-0°07') und somit auch nicht im Sollwert!

    Die Hinterachse kann man nicht verstellen, da ich keinen Unfall oder einen Rempler hatte muss das doch von Werk aus schon gewesen sein!!!???

    Zur Info der Wagen ist im November auf das Autohaus zugelassen worden, ich habe Ihn mit 8 KM übernommen! Zudem stimmen die Spaltmasse nicht am Kofferraum und in den Frontscheinwerfern ist Feuchtigkeit! Ein Übergabeprotokoll habe ich vom Händler nicht bekommen! Als ich nachfragte sagte man mir das Protokoll wäre unauffindbar, dafür hat man mir eine kostenlose Achsvermessung angeboten! Der Händler ist 100 KM entfernt von mir, dann kann ich auch eine vor Ort machen und 80 Euro zahlen, das kommt aufs gleiche raus. Der Wagen ist noch auf das Autohaus zugelassen, am 07.01.2014 soll, ich den Wagen auf mich ummelden!

    Das überlege ich mir noch! Ich glaube nicht mehr das es an den Reifen liegt, da auch die Spur vorne OK ist aber die Hintere Achse nicht im Sollbereich liegt. Von daher zieht der Wagen wohl noch nach rechts!

    Was würdet Ihr tun, ich bin echt am verzweifeln!!! ;-(

    Vorab vielen Dank für Eure Tipps und für Eure Bemühungen!
    Gruss Jupp

  • Hallo Leute,


    habe bei meinem i20 (Neuwagen) eine Achsvermessung durchführen lassen, bei einem Reifenhändler (Bosch)!


    Heraus kam, das die Werte der hinteren Achse nicht im Sollbereich liegen!


    Da ich das 2012 Faceliftmodell habe (Erstzulassung 24.11.2014) und der Reifenhändler die Messung auf Basis des Modells 2009 durchführte, frage ich mich, ob das Fahrwerk bzw. die Achsen bei beiden Modellen identisch sind???


    Ein neueres Modell konnte man auf dem Achsvermessungsgerät nicht finden!


    Würde mich über jeden Tipp sehr freuen, vielen Dank für Eure Mühe.


    Gruss Jupp

  • Zuerst stellt sich mir da die Frage wie manche Leute ein Fahrzeug kaufen.
    Also ich kenn das so: Bei einem Gebrauchtwagen zuerst Daten abgleichen (auch Fahrgestellnummer), dann genau anschauen.
    Heisst: Bei einem Händler nach Möglichkeit auf der Bühne, ein Vorderrad + 1 Hinterrad ab (welche entscheide ich nach Gefühl). Auch Auspuff (Schleifspuren, Undichtigkeiten), Gummis (Manschetten, Lager)... Dann darf er wieder runter. Nun: Rundgang, Spaltmaße, Kanten, Sprünge im Plastik....
    Danach Probefahrt, aber nicht 2 Minuten bzw. einmal um den nächsten Kreisel, sondern Ortschaft durch raus auf die Landstrasse, Bremsproben, Spurverhalten usw., Kreisfahrt bei vollem Einschlag auf einem Parkplatz (beide Richtungen). Ganz wichtig: Alles bei offenem Seitenfenster und ausgeschaltetem Radio!!!
    Wer nichts zu verbergen hat, wird sich daran nicht stoßen. Einer fand es sogar amüsant, weil die Aktion etwas über 1 Stunde dauerte.
    Kurz vor mir war ein Käufer da, der brauchte nur etwas über 10 Minuten (incl. Schreibkram).
    Meine Erklärung dazu: "Du bekommst dein Geld und ich hab dann das Ding an der Backe, also soll es auch in Ordnung sein, dafür gibts dann keine Reklamation etc." Damit war er zufrieden.


    Da nun das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG! Vermessungsprotokoll behalten, Bilder von den Spaltmaßen auch. Mal mit dem Auto zu einer FREIEN WERKSTATT, der man vertrauen kann, auf die Bühne und nach Unfallspuren suchen (ein Profi weiss, wonach er schauen muss).
    Aber auf jeden Fall: ZURÜCK AN DEN HÄNDLER und beim nächsten Kauf besser aufpassen oder jemand mitnehmen, der genug Ahnung hat.

  • Wenn der Wagen nach rechts zieht, liegts bestimmt nicht am Messgerät oder an dem der die Messungen durchgeführt hat!

  • Zuerst stellt sich mir da die Frage wie manche Leute ein Fahrzeug kaufen.
    Also ich kenn das so: Bei einem Gebrauchtwagen...

    Das ist ja sehr löblich. Aber bei einem Neuwagen (8 km) bzw einer Tageszulassung von einem Vertragshändler halte ich das für total übertrieben und völlig überzogen.


    Wenn der Fehler erst mit den neuen Reifen aufgekommen ist, sollte schon etwas einschneidendes beim Reifenhändler passiert sein.
    Ich hatte so etwas mal nach einer Inspektion bei einem Golf, dass danach die Spur verstellt war. Hinterher kam dann raus, dass er den Blödmännern von der Bühne gefallen/gekippt ist. Die Spaltmaßbeschreibung würde allerding für ein schon vorher bestehendes Problem hindeuten.

  • Da hängt für mich auch der Hammer: Überführung von Prüm nach Köln: Tadellos! Dann zum Reifenhändler und neue Gummis montiert: Fahrzeuggeometrie futsch! Hmmmmm :denk:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Sicherlich könnte der Soll-Bereich für Spur/Sturz/Nachlauf für dein "neueres" Modell evtl. etwas anders sein. Ich weiss auch nicht, inwiefern die Informationen die Bosch hat, veraltet sind. (Hyundai fragen bzw. hat hier ja vielleicht jemand das Werkstatthandbuch?)


    Ich kann PG11 tatsächlich aber nur beistimmen, denn dies alles ändert nichts daran, dass die Spur nicht stimmt. Du siehst du ja auch selbst rot markiert die Abweichler, die Spur stimmt ja auch vorne links nicht.


    EDIT: Habe gerade Deinen anderen Thread entdeckt. Fett markiert wäre mein Resümee für Deine Frage in diesem Thread, wenn Dir das so wichtig wäre. Würde ich aber in dem Fall tatsächlich nicht für nötig erachten.

  • ...Das ist ja sehr löblich. Aber bei einem Neuwagen (8 km) bzw einer Tageszulassung von einem Vertragshändler halte ich das für total übertrieben und völlig überzogen.

    Auch einen Neuwagen mit 0 Kilometern (obwohl es Null da nicht geben kann) auf der Uhr würde ich mir sehr genau anschauen. Immerhin werden die Kisten ja transportiert und mindestens 1 Mal auf- und abgeladen - oftmahls öfter. Kann man auf 8 Kilometern nicht irgendwo anecken oder rein- bzw drauffahren? Manche Leute brauchen dafür weniger als 100 Meter! Etwas stutzig macht mich die Geschichte mit der Überführung und dem Reifenwechsel aber trotzdem. Wenn bei der Überführung alles ok war, müsste mir der Reifenhändler erklären, was da falsch gelaufen ist.


    Jetzt weiss ich wenigstens wieder warum ich meine Autos nicht in eine Werkstatt gebe. Ich bleibe sogar bei AU und TÜV dabei. Da kann mir der Prüfer gleich selbst zeigen was ihm nicht gefällt und erklären wie er es gern hätte. Reifen lasse ich aufziehen, aber die Räder schraub ich selbst um. Ausserdem ist mein Reifendienst (nebenher) gleichzeitig ein Arbeitskollege. Ich weiss wie er arbeitet - ist eigentlich der Einzige, den ich mit meinem Auto allein lasse.

  • juppflupp,


    was hat Garantie mit Gewährleistung zu tun? Gar nichts! Viele Konsumer kennen nicht mal den Unterschied.


    Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer dir in den ersten 6 Monaten nach Kauf nachweisen, das der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Das kann er nicht, es sei denn das der Reifenhändler den Wagen von der Bühne hat fallen lassen. Das würde man dann allerdings an Beschädigungen am Unterboden erkennen. Du bist auch kein KFZ-Sachverständiger und nicht verpflichtet den Sachverhalt auf eigene Faust zu klären, wie auch.
    Ausserdem entspricht der Istwert der Achsvermessung und auch die Spaltmaße nicht dem aktuellen Stand der Technik, dementsprechend mangelhafte Ware, wie viele Gerichte bereits zugunsten des Geschädigten entschieden haben.


    Fahr zu dem Autohändler hin und verlange die Mängelbeseitigung gemäß gesetzlicher Gewährleistung. Deine örtliche, private Werkstatt kann den Aufwand nicht mit Hyundai abrechnen, dementsprechend ist die Rechnung von dir zu tragen. Oder fahr zu Hyundai in deiner Nähe, um den Mangel beseitigen zu lassen. In deinem Fall hast du ein Anrecht auf Mängelbeseitigung. Hat der Reifenhändler Mist gebaut und Hyundai stellt das fest, hast du Ansprüche gegen den Reifenhändler. ....eigentlich ganz einfach.


    Und einen Neuwagen wie PG11 beschrieb zu untersuchen, wie ein 10 Jahre altes Auto ist auch übertrieben. Zudem kann auch nur jemand das Auto untersuchen, wer Ahnung davon hat. Ein Käufer ohne Erfahrung im KFZ Wesen kann so eine Untersuchung kaum bewältigen.

  • Und einen Neuwagen wie PG11 beschrieb zu untersuchen, wie ein 10 Jahre altes Auto ist auch übertrieben. Zudem kann auch nur jemand das Auto untersuchen, wer Ahnung davon hat. Ein Käufer ohne Erfahrung im KFZ Wesen kann so eine Untersuchung kaum bewältigen.

    Ich setze besimmt nicht voraus, dass jeder Autokäufer das allein hinbekommt. Es steht eben jedem frei sich sachkundige Unterstützung mitzunehmen.
    Mir sind auch Fälle bekannt, wo Leute (da sie eh keine Ahnung von Autos haben - eigene Aussage) einen Gebrauchtwagen durchs Schaufenster gekauft haben. Nach dem Motto: Der gefällt mir, den nehm ich.


    Ich möchte an dieser Stelle aber mal deutlich machen, dass ich weder Kfz-Sachverständiger noch ausgebildeter Autoschlosser bin.
    Im "zarten Alter" von 14 Jahren habe ich mein erstes Motorrad (MZ 125/3) aufgebaut (incl. Lackierung aus der Sprayflasche). Nur der Kabelbaum fehlte, KFZ-Elektrik war zu der Zeit für mich noch ein Buch mit 7 Siegeln.
    Ich habe auch meine Holzvergaserheizung komplett selbst installiert, incl. FriWa, Heizkreis, Heizkörpern.... (bin aber auch kein gelernter Heizungsbauer).
    Kurz: Lernwille und Internetforen + Lernfähigkeit machen es möglich.

  • Ich stimme dir voll und ganz zu. Wer Interesse für Autos hat, beschäftigt sich auch damit. Wer allerdings los geht und ein neues Fortbewegungsmittel braucht und keine Ahnung von Autos hat, sieht sich ein wenig um und kauft den Schlitten, welchen er braucht bzw. haben möchte. Oder beschäftigst du dich mit belanglosen Sachen, welche du als unwichtig empfindest aber dennoch brauchst, sicher nicht.

  • Wie bereits ausgeführt: Wer eben keine Ahnung hat, sollte jemand mitnehmen der sich auskennt. Wir sprechen hier ja nicht von einem Brot, das übermorgen gegessen ist.


    Fahrzeuge hat man eigentlich längere Zeit - oft JAHRE - an der Backe, das finde ich eigentlich nicht "belanglos". Für mich ist keine größere Anschaffung unwichtig, ich muss ja für das Geld dafür jeden Tag den Buckel krumm machen.


    Möglicherweise ändert sich meine Einstellung, wenn ich mal ein paar Millionen im Lotto gewonnen habe.

  • Es gibt aber immer noch genug Menschen, welche dem Händler blind vertrauen. Bei einem Fahrzeug als Neuwagen von Hyundai habe ich 5 Jahre Garantie. Was soll da schon passieren, wenn ich nicht selbst Schuld an dem Schaden habe. Bei einem Gebrauchtwagen von Privat sollte immer ein fachkundiger Berater mitgenommen werden, allerdings geht es hier um einen Neuwagen mit Garantie.

  • Auch für einen Gebrauchtwagen erhält man Garantie! Aber genau nachzusehen schadet sicher nicht - Das sichert Käufer und Verkäufer vor unliebsamen "Überraschungen" weitestgehend ab.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es wurde über einen Gebrauchtwagen von Privat gesprochen, wo die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen wird!!! Ausserdem gibt es beim Kauf vom Händler eine Gewährleistung laut Gesetz, Garantie nur bei schriftlicher Dokumentation vom Händler, was kaum ohne zusätzliche Absicherung durch Versicherungen erfolgt und zusätzliche Kosten für den Autokäufer bedeutet.

  • Oh danke, das wusste ich noch gar nicht - und das nach fast 30 Jahren Automobilbranche. Ich bin aber auch ein Depp sondersgleichen, tut mir leid! :rolleyes:
    Meine Aussage bezog sich natürlich ausschließlich auf Fahrzeuge (Ob neu oder gebraucht) welche von einem Händler stammen. Bei Privatkäufen ist natürlich keinerlei Garantie/Gewährleistung relevant. Sorry Andreas, wenn ich da etwas falsch interpretiert habe! :anbet:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!