Garantie/serviceheft

  • Hallo!
    Ich bin verzweifelt. Habe heute meinen neuen Eu hyundai i 20 abgeholt. Insgesamt war der ganze Ablauf unerfreulich. Der Händler hatte mir versichert ich habe 5 jahre Grantie. Nun habe ich kein Serviceheft ausgehändigt bekommen. Im Fahzeugschein steht irgendwas von juni 2012. der Händler hat sich geweigert mir zu sagen woher das Auto kommt. Er meinte, das Serviceheft kommt per Post, hyundai Deutschland müsse das abstempeln. Weiss grad gar nicht was ich tun soll.
    Wer kann mich unterstützen?
    Vielen Dank!

  • Also das is echt Quatsch. Bei mir war das dänische Serviceheft direkt dabei, mit Stempel vom Importeur.


    Wenn er sagst du kriegst es noch ist ja alles gut, aber dass er dir die Herkunft nicht verrät ist schon seltsam. Wirst du dann ja aber anhand der Sprache des Servicehefts und am Übergabeprotokoll rausfinden können.


    jacky, ich denke du weißt genau, dass es ein paar Verkäufer gibt, deren Verhalten sich stark ändert, sobald sie die Scheinchen in der Hand halten. Kann man manchmal vorher nicht wissen...

  • Spätestens wenn das Scheckheft da ist, weiß man doch sowieso aus welchem Land der Hyundai importiert wurde! Warum stellt sich der Händler dann so affig an? Nutzt doch nichts, bei arglistigem Handeln - und dazu gehört auch, wenn man etwas verschweigt - hat der Käufer ein Rücktrittsrecht.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mein Serviceheft ist auch auf dänisch, die deutsche Gebrauchsanweisung ist bestellt - stimmt das wirklich daß die um die 100 Euro kostet?????


    Aber ob ich wirklich 5 Jahre Garantie habe weiß ich immer noch nicht, kann man das irgendwo rauskriegen? Der Händler sagt ja, aber ich möchte das gerne schriftlich haben.


    Und manchmal ist man auf EU-Importe angewiesen. Ich wollte unbedingt ein knallrotes Auto undbin von den "deutschen" Hyundai-Händlern ewig vertröstet worden. Einer hat mir erzählt, die A utos seien unterwegs und gerade in Korea auf das Schiff gefahren worden. Bitte????? Mein Auto kommt aus der Türkei, was soll das in Korea? Nach dieser Verarxxxe habe ich dann ein EU-Auto gekauft. Und später, als ich mich bei Hyundai erkundigt habe, weil in der Gebrauchsanweisung steht daß ich keine älteren Personen auf dem Beifahrersitz transportieren darf, da hat man mir gesagt, daß sie für Deutschland schon seit zwei Jahren keine roten Autos mehr herstellen lassen weil die sich hier so schlecht verkaufen.


    DAS hat mir aber keiner der Hyundai-Händler gesagt. Da würde ich heute noch auf ein rotes Auto warten.

  • Hallo Sonnenplatz


    das serviceheft sollte immer dabei sein, dies muß der Hyundai Händler von dem das Auto stammt ja abstempeln, ab da lauft ja die Garantie. Dein auto muß nur ins deutsche system eingetragen werden für die Garantie arbeiten.Du hast aber einen neuwagen gekauft oder...

  • Wenn es sich um ein EU-Fahrzeug handelt, läuft die Garantie ab Auslieferung an den URSPRÜNGLICHEN Händler - und nicht ab Zulassung auf den Käufer. Wenn das Fahrzeug, wie vom TO vermutet, im Juni 2012(!) an einen Händler geliefert wurde, läuft die Garantie schon seit 18 Monaten :!:

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  • Sollte der Wagen schon länger als 12 Monate beim Händler gestanden haben, hätte er dann noch als Neuwagen verkauft werden dürfen?

  • Hallo zusammen,


    Also mit dem Serviceheft war es bei mir so:
    Der Verkäufer wollte das ich meinen Santa Fe auf mich zulasse , was ich ja eh wollte , dann ihm per mail oder Fax
    eine Kopie der Zulassung sende , was ich auch tat , danach bekam ich dann das Serviceheft per Post zugeschickt .
    Irgendwie auch seltsam und ich weiß nicht warum diese Vorgehensweise ,etwa wegen der Tageszulassung?..oder wegen
    den Dänen??...war mir aber egal...das Serviceheft kam wie Versprochen. 8)


    Gruß Rolf

  • Sollte der Wagen schon länger als 12 Monate beim Händler gestanden haben, hätte er dann noch als Neuwagen verkauft werden dürfen?

    Nein! Ein 18 Monate altes Auto ist kein Neuwagen mehr! :dudu:

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  • also 2003 gab es vom BGH das Urteil.... das 12 monate gelten, evtl hat die EU was anderes festgelegt.. kenn jemand das Gesetzt


    BGH vom 15.10.2003 (AZ: VIII ZR 227/02)

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