Lackprobleme beim schwarzen i20

  • Fred:


    ..und trotzdem tendieren Gerichte zu Vergleichen. Das dürfte dann in CatKats Fall wahrscheinlich so aussehen, dass der Händler das als Garantiereparatur laufen lassen und CatKat im Gegenzug von ihrer Wandlungsforderung abweichen soll.


    Und wie so oft fragt man sich dann vor Gericht, was besser ist, die Taube in der Hand oder der Spatz auf dem Dach. Mit anderen Worten, lässt man es darauf ankommen, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, mit der man u.U. noch weniger leben kann oder akzeptiert man den Vergleich..... letztlich könnte es auch eine Frage werden, wie lange die RSV da mitzieht.


    Nebenbei, ich habe eine vergleichbare Geschichte vor einiger Zeit hinter mir. Streitwert etwa 1500€. Ich habe erlebt, dass ein Gericht sich nur oberflächlich in die Sache eingelesen hatte, deshalb (zunächst) falsche Schlüsse zog, dass diese Dinge im Hauruck-Verfahren abgearbeitet werden und dass man allzu schnell das Gefühl hat, dass es gar nicht um "Gerechtigkeit" geht, sondern nur darum, auch den nächsten Fall zügig abarbeiten zu können.


    Trotzdem ist es "den Kampf wert"....nur irgendwann muss man erkennen, was realistisch ist und danach eine vernünftige Entscheidung treffen.

  • Danke für den Hinwies mit den 5000 Euro, dass hatte ich so nicht auf dem Schirm, dass ja nicht der Schadenswert als Streitwert sondern der WErt bei Wandlung zu verhandeln ist.
    Dennoch sehe ich es wie Milk und denke, dass bei guter Argumentation des Autohauses (was es bisher allerdings nicht hatte) gesagt wird, Rückwandlung nein, da Besserung des Zustandes möglich ist und die Sache mit der auf Kulanz ohne Rechtsanspruch interessiert dann vor Gericht sowieso keinen mehr, oder hat CatKat das schriftlich? Da heißt es dann (selbst schon erlebt):" Also wissen Sie, so im Eifer des Gefechts hab ich da nicht so auf meine Wortwahl geachtet, ich versteh gar nicht warum wir hier vor Gericht stehen, wir lackieren das Ganze Auto und es gibt ne Entschädigung in Höhe von xx Euro und dann freuen wir uns, wenn die Kundin in Zukunft ein anderes Autohaus beehrt!". ISt nicht gegen CatKat, ich finde es auch ne Sauerei, aber ich habe meine eigene Story mit meinem Händler durch (war ja hier im Forum 4 Monate lang zu verfolgen und am Ende stellte sich raus, dass ich von Anfang an Recht hatte und es zum Glüc auch bekam!" )und am Ende gehören "unangenehme" Kunden bei denen zur Tagesordnung. Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass man als Erwartungshaltung sagen kann: Im optimalsten Falle und mein Wunsch ist, dass a, ich bin aber auch zufrieden, wenn b."

    I40 5Star Edition Gold Paket, 163 Diesel PS, abn. AHK
    Ich mag den Golf.... weil er so leicht zu überholen ist.

  • Zitat

    Original von HoffisRenner
    Letztendlich wird Dir Hyundai erzählen, dass ein nachträglich von Hand wieder zusammengeklöppelter fast noch besser und wertiger ist, als einer der lieblos von Roborterhand "zusammengehauen" worden ist.


    Da ist was wahres dran, Handarbeit ist deutlich wertiger - auch im wiederzusammenbauen - als es eine vom "Roboterband" gelaufene Massenware je sein kann!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von CatKat
    ...Jahaaa, das hätte ich anstelle von Hyundai gegenüber der AUTO BILD auch behauptet. Die Frage ist, a) wie das bei Otto-Normal-Kunden gehandhabt wird, die nicht AUTO BILD heißen und b) warum das Auto nach 90.000 km überhaupt rostet und Teile ausgetauscht bekommen muss. Ist das üblich?


    Nein, üblich ist es nicht, aber auch nicht außergewöhnlich. Die Internet-Automobil-Foren sind voll von solchen Fällen, quer durch alle Marken/Hersteller und auch die, die sich mit dem Zusatz "Premium" schmücken, machen da keine Ausnahme. Wichtig ist, was der Hersteller daraus macht und da haben hier jede Menge Leute gute Erfahrungen gemacht. Wenn ich aber mit "hätte ich auch behauptet" an die Sache geht, vermisse ich Objektivität. Da das so ist, fehlt sie mir dir gegenüber wahrscheinlich auch. Du hast das Auto von den Eltern geschenkt bekommen (was ja kein Nachteil sein muss) und wirst jetzt damit konfrontiert, dass Lack nicht immer glänzt und schwarzer schon erst recht nicht. Aber du wirst das schon machen...


    Zitat

    Original von CatKat
    ...Und realmaster: krieg Dich mal wieder ein - nur kein Neid, Schätzelein. :bang:


    Ne, passt schon. Dazu bedarf es mehr, als Frau und blond zu sein.

  • Zitat

    Original von MI-LK
    Fred:
    ..und trotzdem tendieren Gerichte zu Vergleichen. .


    Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass sehr oft versucht wird, den Rechtsstreit mit einem Vergleich beizulegen. Das ist schon im Interesse des Gerichts, da es wesentlich arbeitsintensiver für einen Richter ist, ein Urteil zu sprechen und zu begründen, als nur einen Vergleich fürs Protokoll zu diktieren.


    Als Kläger ist man hier auf den guten Rat seines Anwalts angewiesen, ob man sich mit einem Kompromiss zufrieden gibt oder aber seine Position so stark einschätzt, dass man das Gericht entscheiden lässt.

  • bauchi :super:
    Das Gericht kann nur einen Vergleich vorschlagen. Der Klaeger kann den Vergleich aber ablehnen und ein Urteil verlangen, ebenso der Beklagte. Nehmen wir mal folgendes an: Das Autohaus ist eingeknickt und bietet im Gerichtsverfahren nun Nachbesserung aus Gewaehrleistung an. Nehmen wir weiter an, das Gericht urteilt:
    - keine Wandlung
    - dafuer Nachbesserung.
    Nun muss der Haendler eine komplette Lackierung durchfuehren. Und zwar nach den anerkannten Regeln der Technik. Ich als Klaeger wuerde ihn mal machen lassen. Aber einen Gutachter die Arbeit auf etwaige Maengel ueberpruefen lassen. Sind Dichtungen/ Fenster usw ausgebaut und ist alles wieder korrekt installiert worden? Kontrolle auf "Carglass- Syndrom" (Lack und Korrosionsschutzschicht wird fast zwangslaeufig irgendwo geschaedigt, wenn Front-/ Heckscheibe oder andere Anbauteile ausgebaut werden). Bei Ausbau wuerde ich noch im Gerichtsverfahren fordern, dass ein Zeuge des Klaegers bei den Arbeitsschritten zugegen sein darf, wo man spaeter nicht mehr ueberpruefen kann. Wurde nur abgeklebt? Was ist bei der Neulackierung eines "Neuwagens" die korrekte Vorgehensweise? usw. usw.. Da gibt es viele Ansatzpunkte fuer Maengel. Der Gutachter kennt die Schwachstellen. Der Haendler wird da viel "Freude" haben.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Bauchi


    wo ist denn jetzt der inhaltliche Unterschied zwischen meiner Aussage:


    Zitat

    ..und trotzdem tendieren Gerichte zu Vergleichen. .


    die nichts anderes aussagt, als dass es oft vorkommt, dass Gerichte Vergleiche anstreben (tendieren = neigen dazu)


    und deiner Berichtigung:


    Zitat

    Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass sehr oft versucht wird, den Rechtsstreit mit einem Vergleich beizulegen.


    (...ja, durch den Richter!!!)


    die meine etwas anders formulierte Aussage ja nur bestätigt?? :denk: :denk:

  • So langsam denke ich, artet es hier ein wenig aus, ich bin gespannt auf den Vergleich/Urteilsspruch. Auch ein Urteilsspruch kann salomonisch gesprochen werden (auch das erlebe ich zu häufig, und bei mir geht es nicht um doofe Autos, sondern um Menschen und lebenslange Verletzungen und Einschränkungen), weil ja letztendlich nicht nur der Kläger einen guten oder den besten Anwalt aller Zeiten (was sie alle von sich behaupten), sondern auch die Gegenseite. Und wenn man natürlich bei jedem Lösungsvorschlag nur sieht, warum es nicht geht und neue Problemszenarien aufmalt, die noch gar nicht eingetreten sind, dann gibt man seinem Gegenüber ja schon gar keine Chance mehr, Fehler zu beseitigen und es besser zu machen. Sowas nennt sich dann auch selbsterfüllende Prophezeihung. Und nur mal so, nichts auf dieser Welt ist perfekt, keine Argumentation (auch nicht meine), keine Erstauslieferung, keine lackierten i20, keine Richtersprüche. Dieses nicht Perfekt bedingt, dass man seinem Gegenüber auch einen Schritt weit entgegen kommt (damit meine ich nicht, nicht vor Gericht zu ziehen, aber wie gesagt, ein Urteil auch ggf. zu akzeptieren). Die Frage ist ja auch, wieviel Knete habt ihr oder wieweit ist die Rechtschutzversicherung bereit, so ein Landesgerichtsverfahren zutragen und ggf. auch noch die Berufung. Haltet uns hier bitte auf dem Laufenden, das wird spannend.

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  • Zitat

    Original von HoffisRenner
    So langsam denke ich, artet es hier ein wenig aus...


    Ja, wenn Fraed vom Bodensee vermutet, dass wieder sein Pseudo Hobby-Advokaten Wissen in Kontext mit dem Hersteller seines Familienfuhrparks gefragt ist, läuft er zu Hochtouren auf. Da kannst nur den Kopf schütteln.


    Zitat

    Original von HoffisRenner
    Und wenn man natürlich bei jedem Lösungsvorschlag nur sieht, warum es nicht geht und neue Problemszenarien aufmalt, die noch gar nicht eingetreten sind, dann gibt man seinem Gegenüber ja schon gar keine Chance mehr, Fehler zu beseitigen und es besser zu machen...


    Sehr weise gesprochen. Mögen deine Worte Gehör finden. :super:

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Wenn man das alles hier so liest, drängt sich mir der Gedanke auf, das Faustrecht wieder einzuführen! :boxen:
    ...und das alles wegen ein paar Lackblasen.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Sehe ich auch so, leben und leben lassen ist die Devise.


    So nun halt ich mich zurück und warte, bis es in drei Jahren zu der Verhandlung kommt. Bin auch gespannt, wie der i20 dann aussieht, ein wenig Ironie darf erlaubt sein.

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  • Die wuetenden Reaktionen der Hyundai- Fraktion kann ich verstehen. Wenn jemand den Finger suf die Wunde legt, tut das weh.
    Aber bleiben wir mal kuehl und analysieren:
    Hier geht es mir um die Fehler, die gemacht wurden und noch gemacht werden koennen.
    -1. Fehler : Hyundai hat ein Fahrzeug geliefert, dessen Lack nicht resistent gegen Insektenkot ist.
    -2. Fehler: Hyundai/ Haendler haben nur Reparatur auf Kulanzbasis angeboten. Dies bei einem Fahrzeug, das Gewaehrleistung und Garantie hat.
    Jetzt steht der Haendler in der Pflicht : Wandlung oder Nachbesserung. Mit Wandlung ist alles erledigt, keine weiteren Probleme. Anders bei
    -3.den Fehlerquellen bei Nachlackierung des gesamten Aussenlacks. Die Qualitaet einer solchen komplexen Arbeit ist fuer den uninformierten Kunden kaum zu ueberpruefen. Das ist keine " Verkaufslackierung" eines 6-jaehrigen Gebrauchten sondern eine Arbeit nach Neuwagen- Standard.Fehler passieren hier weniger auf der sichtbaren Flaeche des Lacks sondern bei den spaeter unsichtbaren Vorarbeiten.
    . Deshalb ist hier etwas Problembewusstsein durchaus am Platz.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Zitat

    Original von CatKat


    Dem stimme ich zu. Ich berichte vom weiteren Verlauf.


    Das hätte man als würdigen Abschluss stehen lassen können, bis es wirkliche Neuigkeiten gibt.

  • MI-LK
    Hallo,


    ich würde ein Beweissicherungsverfahren über das Amtsgericht empfehlen. Dort schauen sich 2 Gutachter das Fahrzeug an und die Mängelbeseitung wird entsprechend kalkuliert.


    Hatte auch schon ein solches Verfahren, was ich entsprechend gegenüber dem Händller gewonnen habe. War nicht ganz billig, aber der Händler durfte auch diese Kosten übernehmen. Durch eine geschickte Vormulierung eines Anwaltes in der Fragestellung der Kosten, kann bestimmt eine Wandelung rauskommen. Der ADAC Rechtschutz hatte mir eine Kostenübernahme zugesichert, was sich als richtig gut erwiesen hat.


    Viel Erfolg,

  • Stimmt, meistermacher :super:
    Das empfehle ich auch, wenn die Sache eigentlich klar ist, der Verkaeufer aber nicht nachbessern will. Das verdoppelt locker die Kosten, die der Verkaeufer am Ende zu tragen hat.
    Aber : du brauchst einen Anwalt mit juristischem und technischem Sachverstand. Das koennen nicht alle.
    CatKat hat sich dafuer entschieden, Klage einzureichen. Dieser Weg ist auch vernuenftig.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Kurzer Zwischenstand:


    Wir waren Freitag ein zweites Mal bei unserem Händler. Dort hat sich zunächst ein Mitarbeiter die Sache angesehen und die entsprechenden Stellen natürlich gefunden. Wie nicht anders zu erwarten, kamen dann Aussagen wie


      ich glaube nicht, dass da die Lackgarantie greift
      steht ihr Wagen oft unter Bäumen (nein, tut er ganz und gar nicht)
      kein Lack ist wie der andere
      Vogelkot verursachht eben Lackschäden, da kann man nichts machen
      Womit pflegen Sie ihren Lack? Meguiars? Das ist aber nicht so professionell, wie die Mittel, die wir einsetzen (...oh, entschuldigung, dass wir den Wagen nicht regelmäßig zum Lackaufbereiter bringen)
      usw.

    Die Aussagen habe ich (glaube ich) hier teilweise schon gelesen. Die Mitarbeiter werden offensichtlich entsprechend geschult.


    Er hat dann seinen "Aufbereiter" hinzugezogen. Der hat in etwa die obigen Sätze wiederholt. Einig war man sich eigentlich, dass diese Stellen auch durch eine Aufbereitung nicht zu beheben sind. Der Aufbereiter hat dann noch zu einem Taschenspieler-Trick gegriffen und von seiner Zigarettenpackung die Folie abgezogen. Ich sollte dann zwei Finger in die Folie stecken und damit über den Lack reiben. Er wollte mir damit deutlich machen, dass "der Lack ohnehin schon etwas gelitten hätte" (durch die dünne Plastikfolie fühlt man jeden kleinen Lack-Huckel). Ich sehe es eher so, dass das allerhöchstens ein weiterer Beweis für die nicht überragende Lackqualität gewesen sein könnte.. :-)


    Jedenfalls blieb man bei der Meinung, dass es relativ unwahrscheinlich sei, dass Hyundai sich davon etwas annehmen würde. Ich habe das dann mit dem Hinweis quittiert, dass Hyundai das sicherlich tun könne, das aber die Einschaltung eines Gutachters und notfalls auch meiner RSV und einen Rechtsstreit zur Folge hätte, zumal offensichtlich mehrere Kunden dieses Problem hätten. Die sollen nicht meinen, mich abspeisen zu können.


    Man will sich Anfang kommender Woche bei mir melden, dann sehen wir weiter....

  • Noch nicht mal eine großzügige Teillackierung auf Kulanz? Die werden ja immer besser ... Ich bin sehr gespannt, was da weiter passiert. Sieht aber so aus, als würde das auch ein eher steiniger Weg, so wie bei mir ...


    Liebe Grüße + starke Nerven

  • Die eine ist meine Cousine und hat leider keine Rechtsschutzversicherung. Man will ihr nur die betroffenen Stellen lackieren. Die wollten das vom Händler aus mal schnell "eben wegmachen" (nachdem sie mitbekommen haben, dass wir einen kleinen Aufstand proben). Als sie nach dem Kundendienstler gefragt hat, hieß es, der käm nicht. :watt: Wir haben ihr geraten, darauf zu bestehen, damit sie auch mal was Offizielles hat. Daher habe ich ihr den Autobild-Kummerkasten-Tipp ans Herz gelegt - ob sie sich jetzt darum gekümmert hat, weiß ich nicht. Da muss ich mal nachfragen.


    Bei dem Fall von Motor-Talk waren es Schäden durch Vogelkot (über Nacht), da sehe ich aber echt Schwierigkeiten in der Beweisführung, weil Vogelkotschäden so "gewöhnlich" sind. Da springt auch bestimmt keine RSV ein, es bliebe dann wohl nur ein Gutachten auf eigene Kosten, mh? Ich muss auch mal nachhaken, was die nun planen ...

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