Hyundai i10 zurückgeben / Wandlung / abstoßen?

  • Hallo Hyundai-Community,
    ich habe leider bisher nur Probleme mit meinem Auto gehabt und möchte dieses nach Möglichkeit wieder abstoßen. Ich habe das Auto letztes Jahr im Juni als Jahreswagen mit ca. 19.000 km gekauft. Über den Sommer war alles in Ordnung, nur im Winter kamen sehr viele Probleme. Das Auto hat inzwischen ca. 24.000 KM auf der Uhr.


    Erst einmal zu den Problemen :


    1) Motorgeräusch / Bei kalten Zustand hört man eine Art Pfeifen welches nach kurzer Zeit verschwindet. Ein Leih-i10 hatte dieses auch. Scheint normal zu sein, stört mich aber.


    2) Lackmängel / Heckklappe hatte Rost angesetzt und müsste komplett neu lackiert werden. Zusätzlich platzt mir überall der Lack ab (Türgriffe, Stoßfängern)


    3) Schleifgeräusch bei vollen Lenkradeinschlag. Reifen sind es wohl nicht


    4) Auf den ersten 10 KM fahrt immer extremes ruckeln beim Anfahren. Hyundai bzw mein Händler sagt Sie können mir nicht mehr helfen. Sie würden sich melden wenn es etwas neues gibt... . Habe schon komplett neue Kupplung bekommen, half aber nichts


    5) Radio-Klang ist sehr schlecht


    6) Gurtführung quitscht


    7) Sitz oder das Gestänge knarzt / quietscht wenn man sich auf den Fahrersitzt setzt. Ok das Bauteil wird viel beansprucht, sollte aber ja nicht knarzen wie bei einem 10 Jahren alten Auto oder?


    8.) Abdeckung der dritten Bremsleuchte klappert bei etwas huckliger Straße wie verrückt.


    9) Rückwärtsgang geht teilweise nur sehr schlecht und nur mit zwischenkuppeln rein.


    10) Spritverbrauch für so ein kleines Auto verhältnismäßig hoch (ca. 7,5 Liter).


    11) Leuchtweitenregulierung verstellt sich ab und an von selbst.


    Es kann sein das einige Sachen nicht sehr gravierend sind, aber ich sehe es nicht ein bei einem recht neuen Auto anfangen basteln zu müssen.



    Mein Problem : Ich habe für das Auto damals als EU-Import 8000€ bezahlt. Davon habe ich ca. 4000€ finanziert. Diese Finanzierung läuft noch. Die Bank hat den Brief als Sicherheit. Wäre es nicht möglich die Finanzierung irgendwie abzulösen?


    Ich möchte am liebsten das Auto dem Händler zurück geben oder mir von ihm einen gleichwertigen aussuchen. Der Händler selbst (Vorbeck-Hamburg) kann Ansicht meiner Meinung nach nichts für den die Mängel aber was soll ich machen? Ansonsten müsste ich versuchen das Auto von Privat zu verkaufen. Dabei würde ich aber wohl nicht mehr ansatzweise an die 8000€ kommen.


    Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen? Freue mich über eure Vorschlage / Anteilname. Vielen Dank!

  • Hallo Rene,


    gefällt dir den sonst der Wagen? So wie ich die Sache sehe, sollte der Großteil der Mängel mit der Garantie abgestellt werden. Zu vielen angesprochenen Themen gibt es hierzu auch schon Erfahrungsberichte, bzw. die Probleme sind Hyundai bekannt (Gurtquitschen, Scheinwerferverstellung, Rost an Heckklappe etc.) und die Werkstatt sollte in der Lage diese abzustellen.


    Was sagt dein Händler zu diesen Problemen? Hast du mal einen 2. Händler aufgesucht?


    Wie das nun mit einer Wandlung bzw. Rückgabe bei einer Finanzierung aussieht, weis ich nicht. Es wird für dich aber sicherlich ein Verlustgeschäft werden. Ich würde erstmal alle Kräfte in Gang setzen (Garantie...), damit du auch wieder Freude an deinem i10 hast.


    Viele Grüße,
    Ralf

  • Wandlung ist ein relativ schwieriges Unterfangen, du solltest dich zunächst anwaltlich beraten lassen. Hier ist niemand Anwalt, um alle deine Probleme rechtssicher beantworten zu können!!!


    Nur soviel dazu: einer Wandlung gehen normalerweise Reparaturversuche vorraus; eine Wandlung bedeutet Gegegnrechnung der gefahrenen Kilometern, ggf geringe Restwertberechnung...


    Finanzierung: bei der Bank anfragen, gibts mitunter "komische" Regularien...

  • Da muss ich Richwood beipflichten, einer zweiter kompetenter Händler wäre sicherlich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Viele der Probleme sind hinlänglich bekannt und es gibt dazu auch Lösungen (2., 5., 6.). Wie Ceed sagte, ist Wandlung gerade im Automobilbereich ein extrem kompliziertes Unterfangen. Du musst dem Händler grundsätzlich Möglichkeit geben, nachzubessern und ihm eine angemessene Frist dazu setzen. Ein Anwalt gibt da im Einzelfall die fachkundige Antwort.


    Naja, du wirst wahrscheinlich den Wagen mit Verlust verkaufen können, allerdings will die Bank vom Erlös des Verkaufes erstmal ihr Darlehen gedeckt wissen. So kann es vorkommen, dass du nur "just-for-fun" abgezahlt hast bisher und momentan ohne Gegenwert darstehst, im schlimmsten Fall sogar noch was draufzahlen musst.


    Von daher ist es wirtschaftlicher eher ratsam den Wagen zu behalten und die Mängel im Rahmen der Garantie beseitigen zu lassen, sofern möglich.

    Gruß
    ---------------------------------


    Marooke

  • Hallo,
    der Hyundai gefällt mir natürlich, ansonsten hätte ich damals nicht zugeschlagen ;-) .


    Für mich persönlich ist das mit dem Ruckeln das schlimmste. Ich habe alleine hier schon 4 Werkstattsaufenthalte hinter mir. Das ganze führte auch schon fast zu mehreren Unfällen da ich nicht von der Stelle komme wenn das Auto ruckelt. Wie gesagt mein Händler hat hier die Flinte ins Korn geworfen und meinte eben das ich abwarten sollte bis Hyundai hier evtl. eine Lösung anbietet. Ich denke bis dahin habe ich keine Garantie mehr.


    Ich hätte natürlich gerne den Händler gewechselt, doch leider ist dieser hier der einzige in der Umgebung . Der nächste wäre in 90 KM Hamburg.


    Wie ihr richtig erkannt habt ist das finanzielle auch nochmal so ein Thema. Ich denke das mit der Bank zu klären wäre das kleinere Problem. Es wird wohl eher Probleme mit dem Händler geben oder ich mache derben Verlust.


    Ich fühle mich einfach schlecht weil man so an ein Montagsauto gebunden ist ohne großartig etwas machen zu können. Ein Freund sagte ich sollte mich auch einmal direkt an Hyundai wenden. Dies habe ich bereits einmal getan und wurde wieder an meinen örtlichen Händler verwiesen. Ich habe inzwischen das Gefühl das ich hier nicht gerade erwünscht bin (EU-Import / nicht bei ihm gekauft ^^) .

  • Zitat

    Original von Rene
    Hallo,
    Wie gesagt mein Händler hat hier die Flinte ins Korn geworfen und meinte eben das ich abwarten sollte bis Hyundai hier evtl. eine Lösung anbietet. Ich denke bis dahin habe ich keine Garantie mehr.


    Wie schon angedeutet ist nicht Hyundai Dein Ansprechpartner bei Wandlung sondern nur der Verkäufer, dem vorher mehrfach die Chance zur Nachbesserung gegen werden muss.
    Ob er nun Schuld hat oder nicht, nur er kann den Wagen wandeln bzw. muss ihn zurücknehmen und einen bestimmten Wert erstatten.


    Und wie gesagt, Wandlung nicht ohne Anwalt.
    Die Chancen dafür gibts bei ner Erstberatung für unter 100 € bei einem Anwalt für Vertragsrecht.

  • Zitat

    Original von Rene
    Ich hätte natürlich gerne den Händler gewechselt, doch leider ist dieser hier der einzige in der Umgebung . Der nächste wäre in 90 KM Hamburg.

    90 km sind dir zuviel bei den Problemen? Lieber ärgerst du dich weiter mit dem Fzg rum, denkst gar an Wandlung, verkaufen, etc? Was meinst du, wieviele km du damit dann insg. verbrauchst bei der Lauferei die dabei entsteht?
    Zusätzlich ist nicht gesagt, dass eine freie Werkstatt vllt sogar unvoreingenommener an die Sache rangeht und evtl an Stellen sucht, die ein Vertragspartner ausschließt.
    :watt: :aufgeb:

  • Eine Fremdwerkstatt zur Fehlersuche würde ich mir innerhalb der Werksgarantie schenken, da diese sonst verfällt.


    Auch eine andere Vertragswerkstatt wird unter Umständen nicht auf Garantie tätig werden können, da Hyundai schnell mal die Garantie - Erstattung für den Händler verweigert, wenn der bzw. die Fehler nicht bald gefunden werden.


    Und ohne sicheres Geld wird kein Händler tätig.

  • Zitat

    Original von hansapower
    Eine Fremdwerkstatt zur Fehlersuche würde ich mir innerhalb der Werksgarantie schenken, da diese sonst verfällt.


    Das ist definitiv nicht korrekt. Auch eine Inspektion die das vorgeschriebene Wartungsprotokoll einhält und bei einer freien Werkstatt durchgeführt wurde, führt nicht zum Verlust der Herstellergarantie. Muss mal nach dem Urteil suchen, wenn ich es gefunden habe, poste ich es hier.


    Edit: Gefunden

    Zitat

    AG Rendsburg 27.6.2005 (11 C 146/05) Kein Garantieverlust nach Reparatur in Fremdwerkstatt

    Gruß
    ---------------------------------


    Marooke

    Einmal editiert, zuletzt von Marooke ()

  • Zitat

    Original von hansapower
    Eine Fremdwerkstatt zur Fehlersuche würde ich mir innerhalb der Werksgarantie schenken, da diese sonst verfällt.

    Steht wo? Auch ein Gutachter ist "fremd"


    Zitat

    Original von hansapower
    Auch eine andere Vertragswerkstatt wird unter Umständen nicht auf Garantie tätig werden können, da Hyundai schnell mal die Garantie - Erstattung für den Händler verweigert, wenn der bzw. die Fehler nicht bald gefunden werden.


    Und ohne sicheres Geld wird kein Händler tätig.

    Das ist aber ehrlich gesagt das Problem von Hyundai bzw dem Händler. Eine telefonische Klärung im Vorfeld, ob man wegen der (beim Anruf zu schildernden) Probleme zwecks 2. Meinung/Untersuchung einen Termin bekommen kann, habe ich vorausgesetzt und nicht extra erwähnt. Man fährt ja schließlich nicht auf blauen Dunst zur Werkstatt.

  • Zitat

    Original von bachus

    Steht wo? Auch ein Gutachter ist "fremd"


    Wenn der Anwalt bzw. Hyundai einen solchen Gutachter absegnet, ja.
    Wenn es rein aus eigenem Antrieb zur Fehlerbehebung in welcher ( Fremd ) Werkstatt auch immer dienen soll, nein.
    Ansonsten Steilvorlage für Garantieverweigerung.................... :auweia:

  • Zitat

    Original von hansapower


    Wenn der Anwalt bzw. Hyundai einen solchen Gutachter absegnet, ja.
    Wenn es rein aus eigenem Antrieb zur Fehlerbehebung in welcher ( Fremd ) Werkstatt auch immer dienen soll, nein.
    Ansonsten Steilvorlage für Garantieverweigerung.................... :auweia:


    mehr muss man nicht sagen, als

    Zitat

    Original von Marooke


    Wenn Steilvorlage, dann nur zum Verlieren des Prozesses falls sie Garantieverlust behaupten.
    Ausserdem musst du NIE ausschließlich einen durch die gegnerische Partei anerkannten oder gar vorgeschlagenen (warum die grad den vorschlagen will ich erst garnicht spekulieren) Gutachter akzeptieren. Punkt.

  • gurtgeräusche, scheinwerferhöhenverstellung, hakeliges getriebe und schlechtes radio sind allgemein bekannt und werden von hyundaihändlern auf garantie beseitigt - das sind probleme mit denen wir uns alle rumschlagen .... da müssten wir ja alle wandeln. deine garantie sollte auch beim eu-fahrzeug noch bestehen. wenn dein wagen noch keine zwei jahre at ist lass die zuvor benannten arbeiten durchführen und schau erst mal. verkaufen kannst du den waegn in dem zustand schleißlich auch nicht.
    die finanzierung kannst du für normal vorzeitig ablösen - ist heute kein problem ..... aber was wenn du die karre nicht loswirst?

  • [

    Zitat

    Original von Marooke


    Zitat

    Original von Marooke
    Wenn Steilvorlage, dann nur zum Verlieren des Prozesses falls sie Garantieverlust behaupten.


    Ich möchte ja nicht nerven, aber................


    Ist man mit einer Reparatur nicht zufrieden und fällt diese noch unter die Gebrauchtwagen-Garantie, so können Sie den Fehler bei einer Werkstatt Ihrer Wahl beheben lassen. Der Verkäufer muss in jedem Fall die Kosten dafür übernehmen.
    Amtsgericht Rendsburg, Az.: 11 C 146/05


    Dies ist bei einem Neuwagen innerhalb der 3 -
    jähriger Werksgarantie nicht der Fall.
    Garantiegeber ist der Hersteller und zwar zu seinen Bedingungen.
    Die schliesst die kostenlose Reparatur von Mängeln exclusiv in seinem authorisierten Händlernetz ein.


    Die Werksgarantie nicht hemmend sind einzig nachgewiesene Inspektionen nach Herstellervorgaben in anderen anerkannten Fachbetrieben.


    Gebrauchtwagen- Garantien sind nicht herstellergebundene Reparaturversicherungen.


    Deshalb nochmal der Tip: Mängel innerhalb der Werksgarantie beseitigt nur eine Vertragswerkstatt kostenlos, bekannte Versuche von Fremdbetrieben können sie erlöschen lassen.

  • Zitat

    Original von hansapower
    Deshalb nochmal der Tip: Mängel innerhalb der Werksgarantie beseitigt nur eine Vertragswerkstatt kostenlos, bekannte Versuche von Fremdbetrieben können sie erlöschen lassen.


    Es hat doch keiner gesagt, dass die Reparatur bei einer freien Werkstatt kostenlos ist. Nur, dass dabei keinerlei Beeinträchtigung auf die Garantie stattfindet. Manchmal reicht es einfach zu lesen.... :evil:

    Gruß
    ---------------------------------


    Marooke

  • Wenn ich Hansapower richtig verstanden habe, so MUSS man zu einer Vertragswerkstatt gehen, solange man noch die WERKSGARANTIE vom Hersteller auf seinem Fahrzeug hat! Klingt für mich auch logisch!


    Sonst könnte die Garantie futsch gehen. Das was du ansprichst gilt nur für eine (z.B.) Gebrauchtwagengarantie bzw. Anschlussgarantie vom Händler!


    Kleiner aber feiner Unterschied! Ich würde es nicht darauf ankommen lassen :D

  • Zitat

    Original von Marooke


    Es hat doch keiner gesagt, dass die Reparatur bei einer freien Werkstatt kostenlos ist. Nur, dass dabei keinerlei Beeinträchtigung auf die Garantie stattfindet.


    Ich glaube, Richwood hat die Sache besser verstanden.............. :denk:

  • Hallo Community,


    ich möchte euch abschließend nochmal meine Erfahrungen mit der im Thread geschilderten Angelegenheit mitteilen.


    Ich habe den Hyundai inzwischen gegen ein neues Auto eingetauscht. Der Händler hat mir fast den damaligen Kaufpreis als Inzahlungsnahme angeboten. Da ich mit meinem Auto bisher alles andere als zufrieden war konnte ich eigentlich gar nicht nein sagen. Finanziell bin ich sogar noch mit einem + aus der Sache herausgekommen.


    Die Probleme waren inzwischen immer noch nicht behoben und wurden teils sogar noch schlimmer. Bei Hyundai (dem Händler) hieß es zuletzt immer nur noch das ich warten sollte bis Hyundai irgendwann einmal reagiert. Für mich ohne wenn und aber indiskutabel nicht hinnehmbar. Schließlich läuft bald die Garantie ab.


    Die Krönung war als ich dort (so gutmütig ich auch noch bin) meinen i10 gegen einen i30 tauschen bzw. einen neuen i30 kaufen wollte und sich letztlich niemand um mich gekümmert hat. Auch ein vereinbarter Rückruf zwecks Angebotserstellung etc. wurde seitens des Händlers nicht wahrgenommen. Dieser Laden sieht mich und mein Geld nie wieder.. .


    Ich möchte Hyundai nicht generell verteufeln, ich kenne viele die mit ihren i10 zufrieden sind, aber so etwas habe ich selten erlebt. Ich wünsche allen i10 Fahrern noch viel Freude am Fahren und immer einen Vorsprung durch zuverlässige Technik ;-) .


    Hoffe ich mal das ich mit meinem neuen Japaner mehr Glück habe. Grüße Rene.

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