(Typ IA) Keine AHK?

  • Schade eigentlich, aber ich vermute mal das man die Anhängelast zugunsten des i20 weggespart hat - ähnliches ist ja bei anderen Kleinstwagen genauso - frei nach dem Motto: Wer Anhänger ziehen will soll das teurere Modell kaufen!


    Mit nix anderem isses erklärbar, denn stabil muss letztlich auch der hintere Querträger sein, denn man muss ja im ernstfall damit auch größere Fahrzeuge abschleppen können ;)

  • Ich habe schon Ford Fiesta und Fiat Uno gesehen, die sich das halbe Heck abgerissen haben, weil sie ein deutlich größeres Auto aus dem Graben ziehen wollten ..... :nenee: 8o

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe schon Ford Fiesta und Fiat Uno gesehen, die sich das halbe Heck abgerissen haben, weil sie ein deutlich größeres Auto aus dem Graben ziehen wollten ..... :nenee: 8o

    Oha das is in der Tat heftig! Aber ich dachte bisher das man durchaus mal nen Mittelklassewagen mitm i10 ziehen könnte^^


    Da gabs doch mal nen Test mitm Smart der nen Sprinter zog oder so, da ging doch auch alles gut...

  • Wenn das gezogene Fahrzeug frei rollen kann, dann ja. Aber nicht wenn ein A6 Kombi im Graben feststeckt, und Muttis Fiesta soll ihn da rausziehen, mit "Anlauf" - da bleibt der Hinterbau vom Fiesta beim A6, und der restliche Fiesta fährt alleine weiter. :flöt: :thumbsup:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Noch eine kleine Ergänzung zu der Auto+Hängerkombination mit Gewicht:


    Steht im Fahrzeugausweis des PKWs, dass die Anhängelast max. 400kg sein darf, dann muss das maximale Gesamtgewicht des Hängers 400kg oder weniger sein.
    Es ist also nicht gestattet mit einem solchen PKW einen Hänger mit zugelassenem Gesamtgewicht von 750kg zu ziehen, selbst wenn er nur bis max. 400kg Gesamtgewicht (LG + NL) beladen ist.


    Zusätzlich muss beachtet werden dass das Gesamtzuggewicht (im Ausweis des PKWs eingetragen) ebenfalls nicht überschritten werden darf.


    Die Polizei geht IMMER vom Gesamtgewicht des Anhängers aus, ob dieser nun beladen ist oder leer!


    Wie immer sind solche Tipps von mir mit Vorsicht zu geniessen, da ich Schweizer bin und gerade was Hänger angeht in der CH z.T. andere Gesetze herrschen als in DE (wir kennen z.B. keine 100km/h Zulassungen für Hänger. Hier darf im Hängerbetrieb immer nur 80km/h gefahren werden)
    Wenn ich mich in dem Punkt ebenfalls irre, dann entschuldige ich mich für die gestiftete Verwirrung ;)

    Genesis Coupé 3,8l V6
    _________________
    R.I.P.: Ford Mondeo ST300K
    R.I.P.: Skoda Octavia RS MTM
    R.I.P.: i20go! 1,4 anthrazit metallic

    Einmal editiert, zuletzt von kraeuterfreak ()

  • Also in Deutschland zählt auf alle Fälle das tatsächliche Gewicht des Anhängers, denke eigentlich in anderen Ländern auch. Bei uns gibt es doch meist nur Anhänger mit 750kg ungebremst neu zu kaufen, heißt also kaum ein Auto dürfte in der Schweiz diesen Anhänger ziehen denn nur wirklich schwere Wagen dürfen diese Last ziehen meist ist doch zwischen 550 - 700 Schluß, selbst mein A4 darf nur 710kg ungebremst.
    Wo das Gesamtgewicht in D zählt ist beim Führerschein da hat es sich doch geändert, denn hier wird das volle max. Gewicht des Anhängers zum Auto addiert und da ist eben bei 3,5t Schluß wenn man nur den einfachen PKW Führerschein hat.


    Schaut mal was hier steht:
    Da gibt es wohl ein Gesamtzuggewicht und dann steht was von Betriebsgewichten das heißt doch dann tatsächlich oder nicht?
    http://www.stva.zh.ch/internet…ausruest/TKanhaenger.html
    http://www.baselland.ch/anhaengerbetrieb-htm.288723.0.html

  • Gesamtzuggewicht = max. Gewicht PKW + max. Gewicht Anhänger // Dies darf den Wert im PKW-Fahrzeugschein nicht überschreiten (max. aber 3'500kg)
    Betriebsgewicht = max. Gewicht PKW + max. Anhängelast PKW // also im Fall des "alten" i10 hier im Thread Gesamtgewicht i10 + 400kg
    ______________________________________________


    Machen wir ein Beispiel:


    Dein Auto hat ein Gesamtgewicht von 1'800kg
    Dein Auto hat ein Leergewicht von 1'450kg
    Dein Auto hat ein Gesamtzuggewicht von 3'500kg
    Dein Auto hat ein Betriebsgewicht von 2'200kg
    Dein Auto hat eine Anhängelast von 900kg
    Dein Hänger 1 hat ein Gesamtgewicht von 750kg
    Dein Hänger 1 hat ein Leergewicht von 200kg
    Dein Hänger 2 hat ein Gesamtgewicht von 1'400kg
    Dein Hänger 2 hat ein Leergewicht von 600kg
    Dein Hänger 3 hat ein Gesamtgewicht von 1'900kg
    Dein Hänger 3 hat ein Leergewicht von 1'000kg


    Hänger 1:
    Gesamtzuggewicht: 1'800kg + 750kg = 2'550kg (wäre zulässig)
    Betriebsgewicht: 1'800kg + 900kg = 2'700kg (der Hänger darf voll beladen werden, da er 150kg leichter ist als die max. Anhängelast)


    Hänger 2:
    Gesamtzuggewicht: 1'800kg + 1'400kg = 3'200kg (wäre zulässig)
    aber:
    Betriebsgewicht: 1'800kg + 900kg = 2'700kg (Der Hänger 2 darf also mit max. 300kg beladen werden, da er selber schon 600kg wiegt (900kg Anhängelast - 600kg Leergewicht Hänger))


    Hänger 3:
    Gesamtzuggewicht: 1'800kg + 1'900kg = 3'700kg (wäre nicht zulässig und weitere Rechnungen erübrigen sich)
    Betriebsgewicht: 1'800kg + 900kg = 2'700kg (Du müsstest am Hänger 100kg wegschneiden ;) )


    Ich hoffe das war verständlich und nicht zu verwirrend ^^


    Ich muss mich auch entschuldigen, denn scheinbar hat sich was geändert oder ich habe es inzwischen einfach vergessen ^^ (habe seit 10 Jahren keinen Hänger mehr gezogen, da ich so lange keinen LKW mehr fahre ^^)

    Genesis Coupé 3,8l V6
    _________________
    R.I.P.: Ford Mondeo ST300K
    R.I.P.: Skoda Octavia RS MTM
    R.I.P.: i20go! 1,4 anthrazit metallic

    2 Mal editiert, zuletzt von kraeuterfreak ()

  • Man kann aber, in D, jeden Hänger auf das gewünschte Gewicht ablasten lassen und das eingetragen bekommen. Insbesondere für die 100ter Plakette werden viele abgelastet und bekommen dann ein zweites Typschild. So habe ich mir einen auf 450 kg ablasten lassen, um damit die 100ter Plakette zu bekommen. So kann ich immer noch mit Motorrad auf dem Hänger 100 km/h auf der AB fahren :D

  • 2 neue Infos:


    Es ist so wie ich vermutet habe. Mein i10 (PA) darf ungebremst 400 kg Gesamtgewicht ziehen. Unser Stema - Hänger hat ein Leergewicht von 100 kg.
    Ich darf also noch 300 kg Ladung aufnehmen bis der Wagen ausgelastet ist. Siehe link über Anhänger-Infos:


    http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm


    Ausserdem habe ich bei 3 Hyundai Händlern angerufen , die mir alle bestätigt haben das der aktuelle i10 keine BE hat als Zugwagen. Die Kunden werden verwiesen auf das größere Modell i20 ! Die Händler selbst sind nicht Begeistert !!!! :dudu: :dudu:


    Das wars dann für mich mit dem neuen i10 bzw. überhaupt mit Hyundai

    Im Alltag Sparen und flitzen mit dem Hyundai i10. :rolleyes: :rolleyes:


    Zum Cruisen und Reisen Mercedes Benz S-Klasse :flöt: :flöt:

  • Das ist richtig, der i10 ist nicht für Anhängerbetrieb zugelassen - erst mit dem i20 darf man einen Hänger ziehen!

    Genau das habe ich schon in Post # 02 geschrieben..... :)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Trotzdem steht als "Gegenpol" immer noch die offensichtlich homologierte polnische Anhängerkupplung im Raum.


    MCC hat ursprünglich auch nicht vorgesehen, am "Smart" eine AHK anzubringen. Dennoch hat es ein findiger Zubehörhersteller geschafft. Und ich habe auch schon mal einen Porsche 911 aus den frühen 90ern mit Anhänger gesehen. Bei beiden dürfte die Konstruktion einer AHK wegen des Heckmotors eine gewaltige Kugelfuhr darstellen. Beim VW Käfer zum Beispiel war eine AHK die beste Möglichkeit, sich in der Werkstatt unbeliebt zu machen, weil dabei Streben unter dem Motor hindurchliefen.


    Bleibt also erst einmal die Frage, weshalb Hyundai beim neuen I10 keine AHK vorsieht. Motor und Bremsen können es nicht sein, die sind sicher nicht schlechter als beim alten Modell, bei dem eine AHK zulässig ist. Bleibt die Karosserie. Denkbar wäre, dass die Funktion der hinteren Knautschzone beeinträchtigt würde, aber dann dürfte es auch keine AHK für Fahrradträger geben.


    Letztendlich gibt es eine Instanz, die in diesem Thread bisher nur kurz angesprochen (und dann als nicht zuständig verworfen) wurde: den TÜV bzw. Dekra für Neufünfland. Die Bemerkung von Andi-THF ist richtig, dass man eine angebaute AHK nicht (mehr) vom TÜV begutachten lassen muß (meiner Ansicht nach ein Fehler, aber das ist ein anderes Thema). Das gilt aber nur für Standard-Zubehör mit Typengenehmigung. Sollte es wie hier keine solche geben bzw. bisher keine Freigabe vom Fahrzeughersteller, bleibt der Versuch einer Einzelzulassung. Mein Vorschlag daher: das polnisch-englische Gutachten ausdrucken, evtl. selbst einen Übersetzungsversuch zur Vereinfachung machen und damit zur nächsten TÜV-Prüfstelle. Ein Gespräch mit einem Prüfingenieur kostet nichts außer ein wenig Zeit und danach weiß man ziemlich genau, ob etwas möglich ist oder nicht.

  • Kein Thema zum abhängen sondern zum aufregen !!! :mauer: :mauer:


    Wenn Hyundai meint, mit dieser Strategie zu erreichen, dass der Käüfer sich jetzt für den größeren i20 entscheidet, kann das leicht nach hinten los gehen. Auch andere Väter haben schöne Töchter und so billig bzw. preiswert ist Hyundai auch nicht mehr. 5 Jahre Garantie ist nicht alles ! :rolleyes:

    Im Alltag Sparen und flitzen mit dem Hyundai i10. :rolleyes: :rolleyes:


    Zum Cruisen und Reisen Mercedes Benz S-Klasse :flöt: :flöt:

  • Ich würde eher meinen, dass der Anteil der i10-Fahrer, die sich eine AHK wünschen sehr gering ist und sich Hyundai deshalb nicht darum kümmert. Für dich persönlich natürlich unschön, für Hyundai aber wohl die wirtschaftlichere Option.

  • Das ist ja nicht nur bei Hyundai der Fall, sondern, wie schon erwähnt, auch bei vielen anderen Herstellern - der kleinste darf nichts mehr ziehen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zum Thema TÜV, ich hatte da mal eine Anfrage gestellt und die Antwort kam gestern kurz aber dafür aussagekräftig.


    Ich zitiere mal die relevante Passage vom TÜV-Nord: "Das abgebildete Dokument ist eine ECE-Genehmigung für eine Kupplungskugel mit Halterung. Die angegebenen Lasten ersetzen nicht die Freigabe der Anhängelasten durch den Fahrzeughersteller. Für die Kupplung benötigen Sie keine weitere Begutachtung, in Ermangelung eine Angabe von Anhängelasten ist die aber nicht benutzbar."


    Damit hat der Fahrzeughersteller das letzte Wort in dieser Angelegenheit. Auf die Antwort bin ich jetzt aber richtig gespannt, da ja immerhin in der ECE-Genehmigung die vermeidlichen Angaben des Herstellers zitiert werden. Es lässt sich somit nicht ausschließen, dass es sich hierbei um einen Fehler handeln könnte.

  • Hier noch die Antwort vom Ebay-Händler. (Habe sie doch bekommen, wurde mir von Ebay nur nicht per Email zugestellt, warum auch immer)


    ---
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Wenn im Fahrzeugschein eine Anhängelast eingetragen ist, so darf diese
    auch genutz werden. Falls nicht, ist eine Freigabe der Anhängelast im
    Vorfeld über den Fahrzeughersteller anzufragen !!


    Die Anhängerkupplung selbst besitzt ein EC-Prüfzeichen und ist somit
    TÜV-abnahmefrei.


    Die Einbauanleitung ist gleichzeitig die allgemeine Bauartsgenehmigung,
    da sie alle technischen Daten der AHK sowie deren Verwendungsbereich
    aufzeigt. Andere Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.


    Eine Eintragung in die Papiere (Fahrzeugbrief) wird erst bei der
    nächsten Befassung des Fahrzeuges fällig, das heißt, wenn Sie das
    nächste Mal auf der Zulassungsstelle sind.


    mit freundlichen Grüßen


    ...


    Wo wir also wieder beim Fahrzeughersteller wären.

  • Genauso wie ich es schon mehrmals hier vorgesungen habe:
    Ob, und wieviel Anhängelast, bestimmt ausschließlich der Hersteller des Fahrzeuges, und nicht jene, welche mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Anhängerkupplungen ihre Brötchen verdienen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!