(Typ IA) Keine AHK?

  • Das kann ich gar nicht glauben. Auf meine Anfrage nach einer AHK für den neuen i10 beim Händler erhielt ich folgende Antwort:


    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der neue i10 keinen Hänger ziehen darf, und es somit keine Anhängerkupplung gibt.


    Es besteht aber die Möglichkeit, eine Vorrichtung zu montieren, auf der man Fahrräder transportieren kann. Diese kostet 680 Euro montiert.


    Mit freundlichen Grüßen


    i.A. Meik Becker
    Hyundai Repräsentant


    Ist das so? Dann käme der neue i10 für uns nicht mehr in Frage. ?( ?(

    Im Alltag Sparen und flitzen mit dem Hyundai i10. :rolleyes: :rolleyes:


    Zum Cruisen und Reisen Mercedes Benz S-Klasse :flöt: :flöt:

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  • Das ist richtig, der i10 ist nicht für Anhängerbetrieb zugelassen - erst mit dem i20 darf man einen Hänger ziehen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Verstehe ich nicht. Mein jetziger i10 hat aber eine AHK. Wir fahren darin z.B. unsere Gartenabfälle mit einem Stema Hänger 750 kg (2m Ladefläche ) weg. Und selbst für den Vorgänger Atos oder den kleinen Matiz von Chevrolet gibts AHK.

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  • Bei neueren Kleinwagen gibt es öfter keine Anhängerzulassung mehr, das beschränkt sich nicht nur auf den neuen i10, sondern auch auf:
    Ford Ka, Opel Adam, Toyota Aygo, Renault Twingo, Mini Cooper, VW UP.....usw.
    Und manche Kleinwagen, wie der Suzuki Splash, dürfen gebremst 200kg ziehen - das wiegt ja schon fast der Hänger :unentschlossen:

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  • Danke für die Hinweise ! Mal sehen was wir machen. Aber so wie es aussieht werden wir unseren dann noch 2 bis 3 Jahre behalten. Er ist ja technisch und optisch in einem Traumzustand. Trotz der jetzt 85 TSD km. Ausser 2 neue Koppelstangen und Inspektionen keinen Ärger mit dem Wagen. :P :P


    Und wenn Kleinstwagen in Zukunft allgemein keine Anhängerzulassung mehr bekommen so ist der i10 der 1.ten Generation mit AHK eine zukünftige Rarität die man sich bewahren sollte. Denn der alte i10 hat zudem noch mehr Vorzüge: Erhöhte Sitzposition , 4 Scheibenbremsen , 4 Türen u.s.w. Gerade Drittwagensucher oder Rentner z.B. suchen sowas immer. :super: :super:

  • Natürlich kann man eine Zubehör-Anhängerkupplung montieren, aber wenn in den Papieren keine keine Zuglast eingetragen ist, gibt es 100%ig Probleme bei jeder Kontrolle!
    Hier geht es mehr um das "dürfen", und nicht um das "können".....

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  • Ich bin auf dem Gebiet kein Fachmann, aber wenn es eine ABE oder ein Teilegutachten für die AHK gibt, dann müsste das doch mit den Papieren zu lösen sein - entweder durch Mitführen der ABE oder durch Nachtrag in die Papiere und ggf. TÜV Kontrolle.


    Der Händler auf Ebay behauptet jedenfalls, es wäre keine TÜV-Vorführung erforderlich. Ich habe da aber trotzdem nochmal nachgefragt, mal schauen, was für eine Antwort kommt.

  • Wenn Hyundai als Hersteller selber angibt, daß der neue i10 KEINEN Hänger ziehen darf, interessieren mich die Versprechungen eines Wald- und Wiesenhändlers ziemlich wenig.....
    Es liegt nicht daran, daß es keine AHK für den i10 gibt, sondern daran, daß der Hersteller des Fahrzeuges einen Hängerbetrieb weder Erlaubt noch Vorgesehen hat!

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  • @trex
    Naja, das bedeutet aber immer noch nicht, daß dann auch ein Anhänger dran gehängt werden darf. Und nur zur Zierde ne AHK anbauen lassen.....also da seh ich keinen Sinn drin... =)

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Naja, das bedeutet aber immer noch nicht, daß dann auch ein Anhänger dran gehängt werden darf.


    Und genau das ist hier die spannende Frage. Wenn in der ABE nämlich eine Anhängelast ausgewiesen ist, dann ist meinem Verständnis nach alles in bester Ordnung und von "oben" her abgesegnet.


    Die Argumentation von J-2 Coupe finde ich an dieser Stelle nicht wirklich überzeugend.

  • Das ist richtig, der i10 ist nicht für Anhängerbetrieb zugelassen


    Ok, dann laß es doch drauf ankommen...ich denke aber, daß eher die Fahrzeugherstellerangaben im Falle einer Gerichtsverhandlung / Streitigkeiten Gewicht haben.
    Wenn der Hersteller des fahrzeug offiziell niederschreibt und das in der Zulassung des fahrzeugs vermerkt ist, daß das fahrzeug KEINEN Anhänger ziehen darf, weil Bauartmäßig dafür nicht geeignet, hat das mehr Gewicht wie ein Zubehörhersteller, der einfach nur Knete verdienen will...und evtl. noch ne gefälschte ABE dazupackt...

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Wenn der Hersteller des fahrzeug offiziell niederschreibt und das in der Zulassung des fahrzeugs vermerkt ist, daß das fahrzeug KEINEN Anhänger ziehen darf, weil Bauartmäßig dafür nicht geeignet


    Wo steht denn das so genau beschrieben? In meinen Fahrzeugpapieren ist einfach nur die Anhängelast weggelassen worden, mehr nicht. Das kann doch aber auch nur bedeuten, dass keine Zulassung beantragt wurde. Und im ersten Post wird nur die Aussage eines Hyundai Händlers zitiert. Gibt es das irgendwo schriftlich?


    Ob nun gefälscht oder nicht, das möchte ich mal hier nicht beurteilen. Das Angebot bei Ebay ist nur ein Beispiel, und es steht noch nicht einmal fest, ob es überhaupt eine ABE gibt. Aber gehen wird mal davon aus, es gäbe eine ABE und diese wäre echt, dann wäre das doch vom TÜV abgesegnet, sofern dort eine Anhängelast vermerkt ist... und wenn nicht, dann kann man das Ding ja immer noch als Gepäckträger nutzen. Obwohl die zulässige Stützlast ja auch nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, oder ich habe das jetzt irgendwie überlesen.


    Und das der Autohersteller nicht immer das letzte Wort haben muss, dass sehen wir doch bei den vielen Alufelgen von Drittanbietern. Diese haben oft andere Parameter als die Felgen aus dem Originalsortiment von Hyundai und werden über die ABE trotzdem für das Fahrzeug zugelassen.

  • Anhängerkupplung kaufen, vorschriftsmäßig installieren lassen - und dann zum TÜV damit, samt mitgelieferter ABE!
    So kann man sich sicher sein, daß beim ziehen eines noch so kleinen Anhängers die Betriebserlaubnis nicht erlischt - und damit auch der Versicherungsschutz!
    Eigentlich könnte mir der mögliche "Worst Case" einer illegalen AHK egal sein, aber in einem öffentlichen Forum äußere ich lieber meine eventuellen Bedenken, als jemanden vorbehaltslos zu einer derartigen Aktion zuzuraten :dudu:


    Gruß Jacky

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  • Ich habe jetzt mittlerweile direkt an Hyundai geschrieben und werde dessen Antwort dann hier veröffentlichen. :denk: :denk:

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  • Na, da bin ich ja mal gespannt.


    Ich habe schon AHK's angebaut und damit muss niemand zum TÜV, wenn eine ABE vorliegt.
    Wenn aber der Hersteller beim i10 nun mal keine ordentlichen Befestigungspunkte (Schraubenlöcher) vorgesehen hat, wird die Aktion, auch wenn ein eBay'er genau das Gegenteil behauptet, absoluter Mist!


    1. Ich habe noch nicht unter dem i10 gelegen, kann mir aber schon vorstellen, dass es dort keinerlei vernünftige Möglichkeit gibt, eine AHK zu befestigen.
    2. Der elektrische Anschluss wird dann auch noch lustig. Normalerweise liegt irgendwo an den hinteren Lampen ein Stecker, den man nur mit dem AHK Y-Stecker verbinden muss, damit der Anhänger Strom bekommt.
    3. Im Bereich des Armaturenbretts muss bei Hängerbetrieb der Hängerblinker optisch oder akustisch seine Tätigkeit signalisieren. Wenn der Hersteller diese LED's oder das Tonrelais dort nicht verbaut hat, müsste das nachträglich eingebaut, abgesichert und nach hinten verschaltet werden.


    Leute, eine AHK ist, auch bei einem noch so kleinen Hänger, kein Spielzeug, das man wie eine Auspuffblende mal so eben anbringt, sondern kann, im schlimmsten Fall eine große Gefahrenquelle im HÄngerbetrieb sein.


    Bei einem Fahrradhalter fällt 2. und 3. weg. Deswegen ist dieser aber eben nicht für Hänger geeignet!


    Einen schönen ersten Advent für alle hier im Board!

  • Na ist denn beim neuen i10 eine Stützlast eingetragen?
    Ich hatte selbst an meinen Atos ne AHK mit dem HP400 (80kg leer +320kg) war das ein niedliches und praktisches Gespann. Mal eben Grünes weg fahren, oder ein paar Sack Zement dann noch Stroh und Heu für die Hasen, einen kleinen Werkstattofen holen und Kaminholz, das war alles mit dem Atos möglich ohne die Karre zu versauen. Nun beim neuen größeren i10 geht das nicht mehr absoluter Schwachsinn, auch bei den anderen Herstellern. :dudu:

  • Bei allen i10 ist laut Prospekt eine Stützlast von 75 Kg ausgewiesen.
    Im Zubehör gibt es einen Grundträger 9999Z-040476 für einen Fahrradträger, Minibox oder Ski-Snowboardträger.
    Auf der Abbildung im Prospekt ist ganz deutlich zu erkennen, dass damit ein Hängerbetrieb ausgeschlossen ist!

  • Hallo Stefan.


    Genau so sehen wir das auch! Niedlich und praktisch ist auch unser jetziges i10 Gespann, also mit dem i10 der ersten Generation. So gefragt, dass sogar schon Kaufinteressierte auf Baumärkten, Gärtnerein u.s.w. uns angesprochen haben.
    Wir werden ihn wahrscheinlich behalten. Übrigens ein Atos mit Hänger fährt bei uns im Ort auch ! :winke: :winke:

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