Anhängerkupplung

  • Ja, wie gesagt, für den AC3, aber eben nicht für den PA.

    Ich meine, ich hatte mal eine für mein Fahrzeug gefunden, die tatsächlich 50 kg Stützlast hatte, aber die finde ich nicht mehr. Steinhof, Bosal, HAK und wie die alle heißen, haben nur 28 oder 30 oder 32 kg Stützlast. Und das ist eben zu wenig. Wie oben auch erwähnt, will man einen Fahrradträger aufsetzen, welcher auch gut 15 kg hat, dürfte mein Pedelec/Fahrrad höchstens 17 kg wiegen...wird sehr eng. Daher eben die Suche nach einer mit 50 kg.


    Grüße

  • Also in meinem Fahrzeugschein gibt es schon keine Eintragungen mehr bezüglich Achslast oä. Daraufhin war ich beim Hyundaihändler und von dem habe ich meine bereits erwähnten Auskünfte. Sprich: keine Eintragung im Schein - keine Zulassung für eine AHK. Einzig denkbare Möglichkeit wäre eine Einzelabnahme, dann lägen die Gesamtkosten bei weit über 1000 €.

  • Da muss ich das Thema noch mal aufgreifen...


    Ich war jetzt bei einem Hyundaihändler, 2 freien Werkstätten und auch beim TÜV. Alle erklären mir, eine AHK für meinen i10 IA gibt es nur für die Nutzung eines Fahrradhalters. Anhänger ziehen wäre damit nicht erlaubt. Und eben auf der Bundesstraße fährt ein i10 Kollege vor mir mit AHK. Mir erschließt sich nicht, wieso ich nicht einen 400 oder 500 kg Anhänger mit dem kleinen ziehen können sollte.

  • Hallo,


    das Thema "Anhängerkupplung" habe ich bereits hinter mir und kann dazu folgendes definitiv sagen.


    Das Fahrzeug i10 darf keinen Anhänger ziehen. Ist bereits werkseitig dafür nicht vorgesehen. Die Kupplung bzw. die "Kugel" für die Vorrichtung ist eine spezielle und nur diese Ausführung darf verbaut werden (Brink usw.)


    Der Kugelkopf ist so ausgebildet, dass eine "normale Anhängerkupplung nicht angeschlossen werden kann. Nur diese spezielle Ausführung darf verbaut werden, mit Zulassungsbescheinigung usw. Alles andere ist eine nicht erlaubte Bastelei, die ein Erlöschen der Bauartzulassung nach sich zieht.


    Also, kein Anhänger ziehen beim i10 möglich.


    Grüße von Bernie

  • So ist es! Denn wenn keine Zuglast im Schein angegeben ist, dann darf auch nichts gezogen werden!

    Punkt, Ende, Aus! Da kann auch Hyundai nichts machen, da es vom KBA bei der Typzulassung so festgelegt wurde.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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