Nebelscheinwerfer nachrüsten

  • Hallo liebe Hyundaigemeinde.


    Hab hier mal direkt ´n paar Fragen bezüglich Nebelscheinwerfer für den i10.


    Wo liegen die Preise in etwa und vor allem liegen schon Kabel im Motorraum für die Nebels??


    LG i10er

  • Verstehe ich nicht. Ich habe seit 1984, aufgrund der bestellten Ausstattung bei jedem Modell, egal welchen Herstellers, Nebelscheinwerfer im Serienumfang gehabt. Der Vorteil hat sich mir visuell noch nie erschlossen.
    Kürzere Reichweite des Lichtes und insgesamt dunkler, als die normalen Abblendlichter.
    Ich würde sie garantiert nicht vermissen.

  • Wenn du wie ich in einer Gegend mit viel Wasser wohnst und morgens und abends sehr oft dichten Nebel hast, bist du sehr dankbar, wenn du die Strassenränder siehst!!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Ich wohne in einer Gegend mit vielen Talsperren. Also auch hier im viel Nebel.
    Die Straßenränder erkenne ich trotz der Nebler nicht bzw. nicht besser als mit den normalen Abblendlichtern.

  • Ein Nebelscheinwerfer soll nicht weit leuchten!


    Der Nebler soll die Strassenbegrenzung ausleuchten!


    Ausserdem darfst du mit eingeschalteten Neblern nur 50 km/h schnell fahren (mit Nebelschlussleuchte 80 km/h)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Nebelscheinwerfer sind so ziemlich das überflüssigeste was es gibt.


    Ich wohne in einer Gegend mit häufigem Nebel und ich habe bei jedem meiner Autos die Nebelscheinwerfer ausprobiert, aber nicht bei einem einzigen haben die Nebler die Sichtweite auch nur um einen einzigen Meter vergrößert.


    Das mit der besseren Ausleuchtung des Fahrbahnrandes ist auch Quatsch. Das würde mich interessieren, wenn ich beim Ordnungsamt arbeiten würde und den Straßengraben nach Unrat absuchen müßte, aber für den normalen Autofahrer bringt das gar nichts.

  • Ausserdem darfst du mit eingeschalteten Neblern nur 50 km/h schnell fahren (mit Nebelschlussleuchte 80 km/h)

    Das ist aber nicht richtig:


    Bei der Nebelschlußleuchte gilt: In §3 StVO gibt es folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt, darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.


    Bei Nebelscheinwerfern gilt: Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.

  • Hmm...das Thema gabs hier schon mal und ich will mich hier darüber auch nich zanken.


    Mein Kumpel musste auf jeden Fall schon mal abdrücken, weil er mit Nebelschluss auf der Autobahn schneller als 80 km/h gefahren ist.



    Und die Benutzung bei nichtwidrigen Gegebenheiten kostet auch Geld.


    Aber diese Regelung mit Nebler und Abblendlicht oder Standlicht ist auch schwammig, da selbst bei Hyundai die Nebler mit Fernlicht funktionieren. Das fiel mir als erstes bei meinem 83`er Audi 80 Quattro auf...da hat vorne alles zur gleichen Zeit geleuchtet und das tut es bei allen heutigen Fahrzeugen (die mit Neblern ausgreüstet sind) auch immer noch.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Es ging nur um deine Geschwindigkeitsangaben.


    Richtig ist, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall dürfen die Nebelscheinwerfer mitbenutzt werden, es gibt aber keine Geschwindigkeitsvorgaben.


    Die Nebelschlußleuchte dagegen darf erst bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden, ab da gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.

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