Miserabler Service

  • An unserem i10(ia) brennt die Motorsteuerleuchte, ist ja kein Problem, Anruf bei Hyundai und Termin zum Auslesen machen.
    Jetzt wollen die das Auto 2 Tage behalten, der Händler IST 30 km entfernt, und anscheinend bezahlt Hyundai kein Leihauto, das kann doch nicht sein oder?


    Gruß Mike

  • Hallo Mike,


    Du wirst sehr wahrscheinlich einen Termin bei Deinem Hyundai-Händler gemacht haben und nicht bei Hyundai selbst. ;)
    Anspruch auf einen Leihwagen hast Du nur dann, wenn es in den Garantiebedingungen (Neuwagengarantie) geschrieben steht.
    Manchmal ist es aber auch Verhandlungssache.


    Ich brauchte bei den letzten Werkstattbesuchen mit meinem Ex-i20 keinen Leihwagen zahlen, da ich zum wiederholten Male, wegen der selben Sache einen Werkstatttermin brauchte. Auch bei einer anderen Sache brauchte ich dann keinen Leihwagen zahlen.


    Mein Händler nimmt für einen i10 10€/Tag. Das finde ich eigentlich noch vertretbar und wäre ich auch bereit zu zahlen.

    Hyundai Tucson 1.6 T-GDI, 177 PS, 2WD, MT, Style - mit Smart- und Sicherheitspaket, Ruby Wine :love:

  • Ich möchte eigentlich gar keinen Leihwagen, aber das das Auslesen und zurückstellen schon zwei Tage Zeit benötigt finde ich schon mal der Hammer

  • Hmmm....


    Mit welcher Begründung kommst du auf deine Aussage? Ich persönlich sehe das etwas anders, aber Recht haben und recht bekommen sind ja bekanntlich zweierlei Paar Schuhe...


    Die Garantiebedienungen besagen:

    Zitat

    Sollte das geschützte Fahrzeug mehr als 24 Stunden fahruntüchtig sein, organisiert und über-nimmt die HYUNDAI-Mobilitätsgarantie eine der folgenden Leistungen:
    MIETWAGEN
    Die HYUNDAI-Mobilitätsgarantie organisiert und übernimmt einen Kosten beitrag für einen Ersatzwagen gleicher Kategorie für die Dauer der Fahr untüchtigkeit (max. 3 Tage im Inland, bzw. max. 4 Tage im 6. HYUNDAI-Mobilitätsgarantie 27 PG_HY0113_Garantie_HYT10007_210x148 03.01.13 20:48 Seite 27 Ausland). Im Inland muss der Ersatzwagen am gleichen Ort abgegeben werden, wo er übernommen wurde. Der Begünstigte verpflichtet sich die Bestimmungen der Leihfirma zu erfüllen. Alle Nebenkosten (Kraftstoff, Versicherung, ...) werden vom Begünstigten getragen.

    Hier geht es ja um die Fehlerbeseitigung. Lt. des Threaderstellerst will der Vertragshändler das Fahrzeug zwei Tage stehen lassen um den Sachmangel zu beheben. Somit ist das Fahrzeug Fahruntüchtig in dieser Zeit und mm. nach hat er somit Anspruch auf einen Leihwagen bzw. Ersatzfahrzeug.


    Natürlich kann ich mich auch irren, aber so fasse ich persönlich die Garantiebedienung auf.


    Gruß
    Roland

  • Die Mobilitätsgarantie greift aber nur, wenn du >50/100?km von zu Hause stehen bleibst. :teach:


    Und fahrtüchtig ist das Auto ja wohl. Nur fährt es nicht weil es beim Händler auf dem Hof steht.


    Eine Erstattung durch Schadenersatz nach Mängelgewährleistung durchzusetzen bleibt dir natürlich unbenommen, hat aber nichts mit Garantie zu tun.

  • Hallo iDreißig,


    darf ich fragen wie du auf die 50 bzw. 100 km kommst? Hier geht es ja meines wissens nur um die Entfernung des Fahrzeugs zum nächsten Vertragshändler bzw. um die Übernahme der Abschleppkosten. Hier geht es ja um eine Beseitigung eines Sachmangels... Und in diesen Zeitraum, wo der Wagen beim Händler steht, ist es fahruntüchtig, da es sich nicht in meinem Geltungbereich befindet....


    Die Ausschlüsse sehen ja wiefolgt aus...

    Zitat

    DEFEKT
    Das Fahrzeug ist aufgrund elektrischer oder mechanischer Panne (während der Neuwagengarantie -Zeit) fahruntüchtig.
    Keine Fahruntüchtigkeit ist eine Rückrufaktion des Herstellers oder des Importeurs, sowie ein Verkehrsunfall, oder sonstige äußere Einwirkungen, sowie Bedienungs- oder Wartungsfehler (falscher Kraftstoff, Schlüsselverlust, Reifenpanne etc.).

    Aber nochmal... Ich will mich hier mit keinen Streiten oder ähnliches. Verschiedene User/Besitzer haben einfach unterschiedliche Meinungen - und das ist auch gut so. Auch werden die verschiedenen Bedienungen anders interpretiert oder aufgefasst - ich habe meinen Teil dazu nur geschrieben.


    Sollte es wirklich anders sein als von mir vermutet, wäre ja die Mobilitätsgarantie fürn Popo! Bei Daimler ist das detaillierter beschrieben... Steht der Wagen länger als 2 Stunden in der Werkstatt (VH), bekommt man einen gleichwertigen Leihwagen - aber auch mit dem Zusatz "wenn verfügbar". Ich lege dass dann so aus, wenn de Händler keinen Leihwagen hat, muss ich auch zu Fuss gehen :-) Aber das ist bis dato noch nicht passiert.


    LG
    Roland

  • Die Mobilitätsgarantie greift in diesem Fall nicht. Klingt zwar komisch, ist aber so!
    Und ja, die Mobilitätsgarantie ist im Grunde gesehen für den Popo :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Und in diesen Zeitraum, wo der Wagen beim Händler steht, ist es fahruntüchtig da es sich nicht in meinem Geltungbereich befindet...

    Denk doch mal nach - wenn deine Interpretation der Mobilitätsgarantie umgesetzt werden würde, stünde dir bei einer normalen Jahresinspektion ebenfalls ein kostenloser Leihwagen zu, da sich in diesem Fall dein Fahrzeug ebenfalls außerhalb deines "Geltungsbereich" befinden würde....


    So ist es aber nicht. Mobilitätsgarantie nur dann, wenn das Fahrzeug auch mit Gewalt nicht mehr aus eigener Kraft fortzubewegen ist!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • So, haben jetzt einen anderen Händler angerufen und sind auch schon auf dem Weg zum auslesen... Ohne 2 Tage...


    Das sollte auch der Normalfall sein.
    Hatte solch einen Fall auch schon mit einem Toyota. Bin dann direkt am nächsten Tag ohne Termin in meine Stammwerkstatt gefahren wo man auch in 5 Minuten rausgefunden hat, weshalb die Motor-Warnleuchte anging (in meinem Fall eine defekte Lambdasonde).


    Die Karre erstmal 2 Tage abgeben ist doch ein schlechter Witz. Das Auslesen des Fehlerspeichers ist Sache von Minuten und dann kann man immer noch entscheiden, wie die Fehlerbehebung aussieht und wie lange das Fahrzeug dafür in die Werkstatt muss.


    Aber solche Fälle zeigen mal wieder wie gut es ist, wenn man einen Händler bzw. eine Werkstatt hat, wo man gerngesehener Stammkunde ist. Dafür zahle ich persönlich dann gerne auch etwas mehr.

  • Bei mir hat es diese vor kurzem auch angezeigt, wir sind dann sofort zum Händler. Dieser hat den Fehlerspeicher ausgelesen und gesagt das es mit der Lambdasonde zusammen hängt, hat den Fehler gelöscht und gemeint wenn es wieder auftritt einfach wieder melden ..... 2 Tage später gleiches Problem, nun habe ich in einer Woche ein Termin. Vermutung des Autohauses ist das bei dem Y-Stück ein Fehler vorliegt. Bekomme für diesen Tag nun einen kostenlosen Ersatzwagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!