(Typ IA) Inspektionskosten

  • Wenn ich mir den neuen Wartungsplan ansehe, scheint das aber kein Original von Hyundai zu sein.
    Die im Briefkopf erkennbare Firma habe ich noch nie in irgendeiner Form gesehen.
    Vielleicht gibt es da jemanden, der Aufklärung betreiben kann.
    Und warum sind die Intervalle jetzt mit Grund- und Hauptservice zu unterscheiden?

  • Fastback N-Line


    Ich verstehe deine Befürchtung, aber ich kann da zum Teil Entwarnung geben. Na klar ist ein Ölwechsel inkl Filter gemacht worden, das wird laut Hersteller auch so gefordert, die haben aber auch die anderen Punkte abgearbeitet in der Form, dass alles kontrolliert worden ist. Und das ist ja meine Rede, was soll bei einem Auto, das gerade mal knapp 7 Monate auf der Straße bewegt worden ist, gewechselt werden?
    Und genau das hat die Werkstatt auch festgestellt, der Wagen ist tip top in Ordnung. Und so lange die mir das auch brav im Serviceheft abstempeln, bin ich auf der sicheren Seite. Ich als KFZ-Laie kann ohnehin nicht kontrollieren, was tatsächlich in der Werkstatt gemacht wird. Dank Corona darf man die Werkstatt selber ja auch nicht mehr betreten. Weil ich bin jemand, der dann gern daneben steht und schaut, was gemacht wird. Dies ist aber zur Zeit aus Hygienegründen nicht möglich, auch nicht mit Maske.


    @Ersttäter
    Die Werkstatt hat in einem Computerprogramm die Wartungspläne sämtlicher Hersteller und Modelle, selbstverständlich sind das dann keine originale, sondern die Wartungsvorgaben gemäß der Hersteller. Und an diese muss sich die Werkstatt halten, damit die Garantieleistungen bestehen bleiben. Wer das letztendlich erstellt hat, weiß ich nicht, kann mir aber auch egal sein. Ich bekomme quittiert, dass alle Vorgaben eingehalten wurden, nur das zählt am Ende. Wobei ich natürlich hoffe, den Wagen ohne Garantieinanspruchnahme weiter problemfrei fahren zu können.

  • Also allein beim Öl-/Filterwechsel halbiert Hyundai die Intervalle im Vergleich zu der Werkstattliste, ebenso die Filterwechsel unterscheiden sich: im original Serviceheft stand es noch etwas ausführlicher, zB der Wechsel aller Filter bei der 1. Wartung, es sollte Getriebe- und Hydrauliköl ebenfalls bei der 1. Wartung gewechselt werden, all dies sieht die Werkstattliste nach 15 tkm nicht vor.
    ...
    Ich habe für eine 1. Hauptwartung gemäß Herstellerangaben...

    Siehst Du den Widerspruch?


    Ich fahre zu einer freien Werkstatt.

    Und genau hier ist der Knackpunkt: "freie Werkstatt". Ob einzelne Arbeiten erforderlich und/oder sinnvoll sind lasse ich außen vor. Sollte jedoch an Deinem Auto ein Schaden eintreten, der mit einer hinausgezogenen Wartungsarbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, bist Du in der Beweislast, bzw. ist Hyundai fein raus. Und zwar unabhängig davon, ob der Schaden tatsächlich aus dem geänderten Wartungsintervall resultiert ist oder nicht. Nennt sich Vertragsrecht. Es liegt in deinem Verantwortungsbereich, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden. Die Einträge im Serviceheft dienen lediglich als Nachweis.


    Deine Beiträge lese ich folgendermaßen: Es ist günstiger, Wartungsarbeiten bei freien Werkstätten durchführen zu lassen. Noch günstiger ist es, bei freien Werkstätten einzelne Wartungsarbeiten nicht nach Herstellervorgaben sondern später ausführen zu lassen.


    Volle Zustimmung zu beiden Aussagen. Dass die Verpflichtung des Herstellers, Garantieleistungen in speziellen Fällen zu erbringen davon unberührt bleibt, möchte ich allerdings anzweifeln.


    In meinem "Handbuch" von Hyundai steht ja drin, was bei der Inspektion gemacht werden muss. Und genau so wird es im Serviceheft und auf der Rechnung auch stehen. Da geht es natürlich um die Garantieerhaltung

    es zählt einzig und allein was im Serviceheft eingetragen vom Meisterbetrieb steht. Daran muss sich selbst Hyundai orientieren. Hyundai überlässt es ja dem Kunden, wo er seinen Wagen warten lässt, logisch, das müssen sie auch. Und nun der nächste Kulturschock für dich, obwohl ich einen Hyundai fahre, habe ich noch nie einen Hyundaihändler kennen gelernt. Ich habe das Auto bei einem freien Autohändler gekauft, ich sehe mich Hyundai gegenüber in keinerlei Pflicht. Es wird getan was im von Hyundai selbst verfassten Serviceheft steht, so wird das ins Heft eingetragen und peng!, das wars. Somit habe ich getan was gefordert wurde und werde keinerlei Probleme bekommen.

    Ich bin kein Anwalt, auch möchte ich nicht Dir irgendeine Absicht unterstellen. Allerdings bin ich der Meinung, dass in einem (hypothetischen) Fall, in dem ein nicht wahrheitsgetreu ausgefülltes Serviceheft bei einem Hersteller zwecks Inanspruchnahme von Garantieleistungen vorgelegt wird, der Tatbestand von Betrug erfüllt ist.


    ##
    (Nachtrag: das gleiche gilt, wenn ein solches Heft beim Verkauf des Fahrzeugs als Nachweis verwendet wird, dass sämtliche Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe durchgeführt worden sind).
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    Gutgläubigkeit könnte dem Vorwurf auch nicht entgegen gesetzt werden, da die freie Werkstatt ja sogar schriftlich mitgeteilt hat, welche Arbeiten tatsächlich (und zwar abweichend von den Herstellervorgaben) durchgeführt werden. Von Äußerungen in öffentlich einsehbaren Internetforen (die mit hoher Wahrscheinlichkeit von Hyundai still mitgelesen werden) mal ganz abgesehen...

  • Es gibt beim Service einige anfallenden Arbeiten, bei denen man den genauen Zeitpunkt der Durchführung nicht - oder nur sehr schwer - nachweisen kann.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Korrekt, wobei der Hersteller bei einem Verdachtsfall die Kosten für die Schadensbehebung mit den Kosten für die Feststellung der genauen Schadensursache gegeneinander abwägen dürfte.


    Ändert aber trotzdem nichts an dem, was ich oben geschrieben habe.

  • Ist denn ein Fall bekannt, bei dem Garantieansprüche abgelehnt wurden, wenn das Scheckheft ordnungsgemäß geführt wurde, und entsprechende Rechnungen von freien Werkstätten vorlagen, auf denen Bestätigt wurde, daß alle Inspektionen nach Herstellervorgabe durchgeführt wurden? Mir nicht.

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  • Mir persönlich nicht. Aber was hat das für eine Bedeutung? Einen Rückschluss daraus ziehen könnte man nicht (das Gegenteil einer Annahme zu beweisen hat keine Beweiskraft in Bezug auf die Annahme an sich).


    Aber selbst wenn zutreffend sein sollte, dass sämtliche Garantiefälle bisher anstandslos angenommen worden sind: es wäre dennoch Betrug und auch keine Garantie dafür, dass es in Zukunft anders laufen könnte.

  • Früher reichte als Nachweis ja meist der Stempel im Scheckheft, hatte meinem Vater immer ein freundlicher BMW Verkäufer abgestempelt ohne das das Auto jemals eine BMW Werkstatt von innen gesehen hatte, später, auch mit dem Einzug der EDV kamen dann ja auch die Rechnungen und Wartungspläne ins Spiel, da wurde es komplizierter, denn was passiert z.B., wenn der Hersteller etwa einen Kerzenwechsel nach 3 Jahren oder 45.000km vorschreibt, die freie Werkstatt aber meint das die Kerzen noch super für 2 weitere Jahre sind und somit auch nicht auf der Rechnung auftauchen? Mal als Beispiel.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Ich hingegen halte es für "extrem sinnvoll", bei einem Kundendienst ein völlig intaktes Teil zu ersetzen, nur weil es so im Wartungsplan steht. Das ist sicher ganz prima für die Umwelt! Deshalb wird einem eine Wartung nach Herstellervorgabe bestätigt, auch wenn das eine oder andere Teil nicht ersetzt wurde - weil es makellos war.

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  • Wieso "hingegen"? Ich hatte doch in meinem Beitrag geschrieben:
    "Ob einzelne Arbeiten erforderlich und/oder sinnvoll sind lasse ich außen vor."


    Wie jemand im Einzelfall konkret vorgeht, ist doch auch nach meiner Darstellung aus einer rechtlichen Perspektive immer noch jedem selbst überlassen. Nur halt mit mehr Vorwissen.

  • Danke für eure Beiträge.


    Um als erstes giorgos zu beruhigen, es gibt keinerlei Anlass, von "betrug" zu reden. Betrug wäre es, wenn ich die Werkstatt anweise, mir Arbeitsleistungen zu bestätigen, die nie ausgeführt wurden. Dies ist ja zu keinem Zeitpunkt geschehen und dies würde auch keine normale Werkstatt in der heutigen Zeit tun.


    Ich gebe meinen Wagen in der Werkstatt ab mit dem Auftrag, die Wartung durchzuführen, danach bekomme ich meinen Wagen wieder und das Serviceheft ist ordnungsgemäß abgestempelt. Was tatsächlich in der Werkstatt gemacht worden ist, ob Teile getauscht wurden oder wegen Neuwertigkeit im Auto verblieben sind, da kann und muss ich als Laie nicht erkennen können


    @J-2Coupe
    Danke für deine Rückendeckung ;) Die Werkstatt hat die Wartungsangaben, die bezüglich meines Modells gelten, abgearbeitet und mir dies bestätigt, also kann und darf es im Garantiefall keinerlei Probleme mit Hyundai geben. Und in einem weiteren Punkt schließe ich mich J-2Coupe an, man darf vom Regelfall ausgehen, dass der Wagen so wertig gebaut worden ist, dass ein Garantiefall nicht eintreten wird.

  • Vielleicht ist die Frage blöd. Aber ist es nicht so, dass Hyundai Werkstätten in ihren EDV Systemen die Inspektionsarbeiten mit Datum und Kilometerstand eintragen, damit Hyundai nachprüfen kann, ob eine Wartung durchgeführt wurde. Diese Praxis ist doch inzwischen allgemein üblich. Das Serviceheft ist bei einigen Autoherstellern gar nicht mehr nötig. Ich selbst habe bei meinem Franzosen schon keins mehr.

  • Das ist gut möglich, dass bei Hyundai die EDV das Wartungsheft im Grunde ersetzt. Da ich aber in einer freien Werkstatt war, wurde nur das Wartungsheft ausgefüllt. Ich habe den Wagen nicht von einem Hyundaihändler und ich war auch noch nie in einer Hyundaiwerkstatt. Und offen gestanden wäre es mir auch am liebsten, wenn das so bleibt :D

  • Ja, das wird per EDV erfasst - sofern der Service bei Hyundai gemacht wurde. Inspektionen bei Werkstattketten oder freien Werkstätten sind durch Hyundai nicht erfasst. Dafür braucht man dann das Scheckheft. Denn es besteht ja keine Pflicht, den Service bei Hyundai machen zu lassen. Einzige Bedingung: Es muss in einer meistergeführten Werkstatt durchgeführt werden.

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  • Hallo,


    unser i10 Automatik ist nun über 5 Jahre alt. Würdet Ihr weiterhin eine jährliche Inspektion empfehlen? Wir würden nun zukünftig in eine freie Werkstatt um die Ecke gehen. TÜV steht nächstes Jahr an.


    Danke für Eure Hilfe.

  • Ja selbstverständlich! 1x im Jahr würde ich mein Auto in eine meistergeführte Werkstatt bringen, unabhängig davon, wie alt mein Auto ist!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also manche Sachen kannst Du selbst machen wie. z.B. Pollen- und Luftfilter wechseln oder Scheibenwischer. Ölwechsel jährlich definitiv machen lassen. In einer freien Werkstatt kostet auch nicht die Welt. Alle 3 Jahre Bremsflüssigkeit. Und wenn er eh in der Werkstatt steht, kann der Meister kurz mal drunter schauen und gut ist.


    So werde ich das auch machen, wenn der i10 meiner Freundin aus der Garantie raus ist. Ölwechsel werde ich auch selbst machen mit einer Pela 6000 geht das in 10 Minuten von statten ;)

  • Wenn man durch das Ölpeilstabsrohr mit dem Schlauch an den tiefsten Punkt der Wanne kommt, macht es NULL Unterschied, ob ablassen oder absaugen. Es gibt naütlich einige Motorenmodelle, wo man leider nicht an den tiefsten Punk mit dem Schlauch kommt, was aber auch nicht schlimm ist, wenn mal 100ml Altöl drin verbleiben. Das ist völlig irrelevant, außer man ist Hardcore Rennstrecken/-/Formel 1 Fahrer und fordert den Motor an seine Grenzen ;)


    Bei meinem S3 pumpe ich genau die 5,7 Liter ab, die im Handbuch zum auffüllen angegeben sind.


    Wichtig ist: Schön warm fahren, abstellen und absaugen. Die Schmutzpartikel/teilchen sind somit schön im Öl gebunden und werden restlos abgesaugt.

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