Genauso wie ich es schon mehrmals hier vorgesungen habe
Nimm es jetzt bitte nicht persönlich, doch die Aussage eines einzelnen Autohändlers in einem öffentlichen Forum reicht mir in der Regel als Beleg nicht aus. Insbesondere dann nicht, wenn den Behauptungen entsprechende Beweise schuldig bleiben. Zusammengenommen mit den Aussagen des TÜV-Nord und denen des Ebay-Händlers, sowie den Antworten anderer Hyundaihändler (die i10heike hier dankenswerterweise beigetragen hat), sieht die Sache dann schon ganz anders aus.
Trotzdem bleibt nach wie vor noch die Antwort des Fahrzeugherstellers aus. Mein persönliche stille Hoffnung hier: es lässt sich ggf. von Hyundai eine Art Freigabegenehmigung für die ausgewiesene Anhängelast beantragen.
Ansonsten hat man auch hier wieder nur einen besseren Gepäckträger und Stoßstangenschutz hinten dran.