(Typ IA) Keine AHK?

  • Genauso wie ich es schon mehrmals hier vorgesungen habe

    Nimm es jetzt bitte nicht persönlich, doch die Aussage eines einzelnen Autohändlers in einem öffentlichen Forum reicht mir in der Regel als Beleg nicht aus. Insbesondere dann nicht, wenn den Behauptungen entsprechende Beweise schuldig bleiben. Zusammengenommen mit den Aussagen des TÜV-Nord und denen des Ebay-Händlers, sowie den Antworten anderer Hyundaihändler (die i10heike hier dankenswerterweise beigetragen hat), sieht die Sache dann schon ganz anders aus.


    Trotzdem bleibt nach wie vor noch die Antwort des Fahrzeugherstellers aus. Mein persönliche stille Hoffnung hier: es lässt sich ggf. von Hyundai eine Art Freigabegenehmigung für die ausgewiesene Anhängelast beantragen.


    Ansonsten hat man auch hier wieder nur einen besseren Gepäckträger und Stoßstangenschutz hinten dran.

  • Das nimmt er sicher nicht persönlich, der einzelne Autohändler - denn er hatte ja recht :thumbsup:
    Und leider bin ich aus terminlichen Gründen nicht in der Lage, jede meiner hier getätigten Aussagen wissenschaftlich zu begründen, und mit entsprechenden (Amtlichen) Belegen zu bestücken.
    Ich gebe mir aber weiterhin Mühe- auch ohne weitere Reputationen - hier so gut zu helfen, wie es mir möglich ist!


    Beste Grüße von Jacky ;-)

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  • Hier die alles andere als Aufschluss gebende Antwort von Hyundai nach 2 Wochen:


    Guten Tag, Frau XXXXX,


    vielen Dank für Ihre Anfrage über unser Kontaktformular vom 29. November 2014. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.


    Sie möchten wissen, ob es richtig ist, dass unser „Kleinster“ keinen Anhänger mehr ziehen darf? Leider ist das Fahrzeug nicht für den Anhängebetrieb vorgesehen. Aus diesem Grund wird auch keine
    Anhängezugvorrichtung für dieses Modell angeboten. Bei weiteren Fragen sind wir gern auch telefonisch für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer
    069/XXXXXXXXX.


    Mit freundlichen Grüßen


    Hyundai Motor Deutschland GmbH
    i.A. XXXXXXXXXXX, Kundenbetreuung
    i.A. XXXXXXXXXXX, Kundenbetreuung


    Ohne Worte !!! ?( ?( ?( ?( ?(

    Im Alltag Sparen und flitzen mit dem Hyundai i10. :rolleyes: :rolleyes:


    Zum Cruisen und Reisen Mercedes Benz S-Klasse :flöt: :flöt:

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  • WIeso "ohne Worte"? Weil nicht das gewünschte Ergebis herauskam? Da steht doch alles kurz und kanpp drin. Was hast Du denn erwartet?

  • Der i10 ist - wie viele andere Kleinstwagen auch - nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen. Mit dem i20 darf man Hänger ziehen.Wenn ich mir ein Mofa kaufe, darf ich damit auch nicht auf die Autobahn......

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  • ....und deshalb werden wir uns auch aller Wahrscheinlichkeit als Nachfolgemodell für den neuen Opel Corsa entscheiden. Haben da ein Top Angebot bekommen, mit AHK! Jedenfalls keinen i20. :dudu: Den Gefallen tun wir Hyundai nicht.

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  • Ich würde den Opel Adam nehmen, der ist nämlich genauso groß wie der i10 - und darf auch nichts ziehen! =)

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  • Warum auch immer keinen i20?!


    Naja für mich persönlich spielts keine Rolle mit der AHK, hab meine am Kombi auch selten genutzt.


    Aber sagt mal, ne Dachbox beim kleinen geht oder? Hab bisher widersprüchliche Angaben zur Dachlast gefunden

  • Moin allerseits!


    Ich hab vorgestern unseren neuen i10 1.2 Automatik abgeholt und natürlich gleich die Bedienungsanleitung durchgearbeitet... da wird seitenlang über die Anhänge-/ Stützlast etc. schwadroniert - ohne dass ich mir selbst eine zulegen wollte (bei uns zieht nur der Erstwagen) oder die hier etablierten Fachleute anzweifeln möchte, hatte ich als Unbedarfter den Eindruck, dass der i10 durchaus eine Zugoption hat.


    Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtswoche aus Bonn
    Butch

  • Im Fahrzeugschein des neuen i10 ist keine Anhängelast vermerkt - also darf er auch nichts ziehen.
    Was hier ja auch von Hyundai bestätigt wurde.

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  • Hallo Leute!


    Hängerblinker brauchen im Armaturenbrett nicht mehr extra angezeigt werden, gehen mit Hauptrelais mit.


    Schönen Tag noch.
    LG Heinzi

  • Also, um es (noch) einmal auf den Punkt zu bringen:


    Der Hyundai i10 darf KEINEN Anhänger ziehen. Man darf allerhöchstens einen Fahrradträger installieren.


    Ich hatte mich seinerzeit (Anfang des Jahres) per E-Mail an Hyundai gewandt, nachdem ich mir den neuen i10 zugelegt hatte und feststellen musste, dass ich keinen Anhänger ziehen darf. Ich hatte Hyundai über den Neukauf informiert und hatte nachgefragt, ob es nicht doch möglich ist, einen Anhänger zu ziehen.


    In dem Antwortschreiben wurde bestätigt, dass der "neue" i10 nicht für Anhängerbetrieb vorgesehen ist. Dies hatte auch meinen Händler überrascht, zumal das Vorgängermodell eine AHK installiert hatte.


    Bemerkenswert ist, dass Hyundai (nicht mein Händler) mir geraten hatte, den i20 zu kaufen. Da könnte ich dann auch eine AHK anbauen.


    Mittlerweile habe ich diese selten blöde Antwort verarbeitet und bin heilfroh, dass ich einen super "Freundlichen" in der Nähe habe. :thumbsup:

  • Das ist richtig, der i10 ist nicht für Anhängerbetrieb zugelassen - erst mit dem i20 darf man einen Hänger ziehen!

    Alles um was es in diesem langen Thread geht, stand schon in der allerersten Antwort :rolleyes:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Um das Ganze hier noch zum Abschluss zu bringen. Bzgl. der hier benannten ECE-Genehmigung und einer nachträglichen Freigabe will sich Hyundai öffentlich nicht äußern mit dem Hinweis darauf, dass man zu Produkten von Drittanbietern generell keine Stellung bezieht. An dieser Stelle kommt man also nicht weiter.


    Bleibt als letzter möglicher Ausweg nur noch der TÜV und eine Einzelabnahme. Wer weiß, vielleicht tue ich mir den Spaß irgendwann tatsächlich noch mal an, denn den Grundträger aus dem Originalzubehör kaufe ich zu dem Preis bestimmt nicht. Und wenn es schief gehen sollte, gibt es halt immer noch eine zugelassene Anhängerkupplung, die alle Funktionen eines Grundträger aus dem Originalzubehör genauso gut erfüllt. Und was ich damit auf meinem eigenen Grundstück mache, geht dann halt niemanden mehr was an.

  • Hallo erstmal,


    ich möchte nochmal auf das Thema eingehen, vielleicht gibt es neue Info's, Möchte mir einen i10 IA kaufen und eine AHK vom Zubehörhandel montieren lassen, nur für einen handelsüblichen Fahrradträger, original von Hyundai ist mir zu teuer, 700 € inkl. Montage (ohne Fahrradträger), das müßte rechtlich möglich sein, ohne TÜV.


    Hat jemand Erfahrungen mit Kauf, Montage u.a. einer AHK und Fahrradträger für 2 Räder?


    Danke und viele Grüße
    Seberto

  • Ich habe jetzt keine Preise verglichen, aber offensichtlich geht es billiger, wenn Du die AHK selber einbaust:
    AHK (Beispiel)
    Elektrosatz (Beispiel)
    Du kannst noch mehr sparen, indem Du einen universellen E-Satz nimmst, das erschwert aber den Einbau! Außerdem sind 7-polige E-Sätze meist billiger als 13-polige. Man bekommt die AHK plus den E-Satz komplett schon für weniger als 150 €. Ich rate aber zu einem teureren spezifischen E-Satz.


    Als Beispiel für die Schwierigkeit so eines Einbaus hier mal die Dokumentation zum Einbau der AHK an unserem i20: Klick mich!


    In einer nicht zu teuren freien Werkstatt sollte man den Einbau in geschätzt 2 bis 3 Stunden machen lassen können, d. h. man kann Pie mal Daumen auch 200 bis 300 € dafür kalkulieren. Unterm Strich sollten also um die 400 € für die AHK reichen. Ich würde ggf. einen Festpreis vereinbaren.


    Noch ein Wort zum Anhängerbetrieb: Es gibt zwei mögliche Gründe dafür, dass der nicht zulässig ist:
    a.) Der Hersteller hat keine ausreichend stabilen Befestigungspunkte vorgesehen. Das scheint der Grund zu sein, warum für die aktuellen Smarts und den aktuellen Twingo keine AHK zu bekommen ist.
    b.) Der Hersteller hat zwar eine Befestigungsmöglichkeit vorgesehen, aber einen AHK-Betrieb wegen des Fahrverhaltens des Gespanns nicht bei der Zulassung prüfen und/oder freigeben lassen. Oft hat das etwas mit den Bremsen zu tun, es kann aber auch am kritischen Fahrverhalten bei bestimmten Fahrmanövern liegen (Stichwort Elchtest).


    Man kann sich die ganzen Anfragen beim Hersteller sparen - ob der Anhängerbetrieb bei einem Auto zulässig ist oder nicht steht in den Fahrzeugpapieren als "Technisch zulässige Anhängelast". Stehen da Striche und keine Zahlen, ist die beim Fall b.) im Handel mit ABE bzw. E-Prüfung zu bekommende AHK eben nur für Fahrradträger, aber nicht für den Anhängerbetrieb erlaubt.


    Ich hatte vor einiger Zeit über einen Neuwagen nachgedacht. Ein schönes Cabrio, das wie bei mir seit Jahren üblich eine AHK bekommen sollte... Ein VW Beetle Cabrio, ein Mazda MX-5 oder ein Fiat 124 Spider waren die ins Auge gefassten Modelle. Und alle drei sind nicht für den anhängerbetrieb zugelassen! Ich habe keinen Neuwagen gekauft.


    Wer wie ich dicht an den Niederlanden wohnt, darf neidisch ins Nachbarland blicken: Für die ersten beiden Smart Fortwo Generationen gilt der Fall b.). Es gibt eine AHK, aber nicht für den Anhängerbetrieb. Nun sind wie mir mal ein niederländischer Bekannter erklärte bei den orangen Anhängerfans Anhänger erst ab einer gewissen Größe und Masse ernst zu nehmen. Die kleinen Anhänger nennen sich dort Nachläufer und brauchen keine eigene Zulassung. Man erkennt sie am Kennzeichen mit derselben Buchstaben- und Zahlenkombination wie sie der Zugwagen hat. Tja, kein Anhängerbetrieb mit dem Smart? Daran halten sich auch die Niederländer. Aber Nachläuferbetrieb? Der ist erlaubt! In den Niederlanden sieht man daher auch mal einen Smart Fortwo mit Anhänger.



    Gruß Michael



    P.S.: Zum Fahrradträger: Wieg das Ding und die beiden Fahrräder. Die zulässige Stützlast ist da schnell erreicht. Da kann es besser sein, einen teureren Fahrradträger aus Alu zu kaufen und - falls für den Transport geplant - bei E-Bikes oder Pedelecs die Akkus rauszunehmen.

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