(Typ IA) Keine AHK?

  • Hier mal 2 Bilder, für einen Atos oder i10 hat so ein HP400 genau die richtige größe, am i30 wirkt er wieder etwas zu klein.
    Wurde damals im Baumarkt als ich losen Verlegesplit geholt habe von dem Wiegepersonal auch angesprochen, die meinten ein schönes kleines Gespann hast du da.
    Na ja wenigstens kann man einen Fahrradträger drauf machen.

  • Doch das ist eine 100% Ladungssicherung, der Stapel ist mit mehreren Gurten zusammen gesichert, dann ist der Stapel mit mehren Gurten mit dem Hänger verbunden, dann ist noch ein Gurt vorn durch alle PAL. um die Deichsel, um selbst wenn mehrere Gurte reißen sollten ein nach hinten weg rutschen zu verhindern.
    Habe damals mehrfach solche Fahrten gemacht die LKW Fahrer die teilweise sahen wie ich dann alle Gurte gelöst habe meinten nur Mensch du willst aber 100%ig sicher gehen. Musste ja 50km kurvenreiche Landstraße fahren. Auf dem Bild sind aber schon 1-2 Gurte ab da meine Kollegen damals schon mit dem abladen anfangen wollten ich aber noch schnell die Kamera holen musste.

  • 1. Ich habe noch nicht unter dem i10 gelegen, kann mir aber schon vorstellen, dass es dort keinerlei vernünftige Möglichkeit gibt, eine AHK zu befestigen.
    2. Der elektrische Anschluss wird dann auch noch lustig. Normalerweise liegt irgendwo an den hinteren Lampen ein Stecker, den man nur mit dem AHK Y-Stecker verbinden muss, damit der Anhänger Strom bekommt.
    3. Im Bereich des Armaturenbretts muss bei Hängerbetrieb der Hängerblinker optisch oder akustisch seine Tätigkeit signalisieren. Wenn der Hersteller diese LED's oder das Tonrelais dort nicht verbaut hat, müsste das nachträglich eingebaut, abgesichert und nach hinten verschaltet werden.


    Naja, also Anschlussmöglichkeiten muss es ja schon geben, da der Grundträger für den Fahrradträger ja auch irgendwo befestigt werden muss, und dass ist auch nur eine Anhängerkupplung, nur eben ohne Belastungsmöglichkeit auf Zug. Soweit ich das im Hyundai-Prospekt für Originalzubehör gesehen habe, gibt es für den Grundträger auch einen Elektrosatz, da auch der Fahrradträger Verkehrssignale sendet. Damit sehe ich das Problem wenn überhaupt, dann in der Belastbarkeit der Befestigung auf Zugeinwirkung. Gibt es hier jedoch eine ABE, dann müsste genau das vom Tüv geprüft worden sein.


    Der Anbieter auf Ebay liefert auch Montageanleitungen für den Hyundai i10. Ich habe mir das nicht alles genau durchgelesen, es sieht für mich aber nicht danach aus, als wenn neue Löcher gebohrt werden müssten. Einziges Manko bisher, ein Stück der Stoßstange müsste weggeschnitten werden.
    http://www.kfzpoint.de/montageanleitung/118319.pdf


    Leider hat mir der Händler noch nicht auf meine Anfrage geantwortet. Auf die Antwort von Hyundai bin ich hingegen auch schon sehr gespannt.


    Mir persönlich fällt es schwer zu glauben, dass es gar nicht gehen soll. Ich kann mir aber gut vorstellen, das es vom Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, nicht vorgesehen wurde und man sich daher selber um alles kümmern muss. Aber mal schauen, was sich da sonst noch so herausfinden lässt...

  • Wenn der i10 noch keine CanBus Steuerung fürs Licht hat sollte der Anschluss kein Problem sein, bei Can Bus wurde etwas problematischer. Und beim Anbau muss evtl. gebohrt werden.
    Die Sache ist halt nur die wie kann man legal einen Anhänger ziehen, denn ich schätze Hyundai hat irgendwo gespart und deshalb evtl. keine Freigabe für den Anhängerbetrieb bekommen.

  • @Andi-THF


    Punk 3 ist nicht mehr notwendig. Wurde hier im Board schon einmal erörtert. In meinem i30 FDE wird das auch nicht mehr angezeigt oder akustisch vermittelt. Einzig durch die andere Blinkfrequenz wird die Funktion überwacht.

    :winke:
    MfG, Pjotr


    Hyundai i30cw 1.6l blue / BRC-LPG
    Hyundai i20 1.4l Style / BRC-LPG

  • Mit der Blinkersteuerung ist es doch heute so das ein Wagen ja von Haus aus so eine Überwachung hat, also geht ein Blinker kaputt läuft der Ton und das Licht schneller.
    Wenn man nun eine AHK mit passenden E-Satz einbaut sollte da ein AFC Modul dabei sein welches dann bei defektem Blinker am Anhänger die Blinker ebenfalls in einer höheren Frequenz blinken läßt. Und dieses Modul wird an den Kabelbaum des Esatzes angeschlossen welcher wiederum an die Rückleuchten kommt. Wichtig ist glaube ich nur man braucht Dauerplus, und wie es bei den neuen CanBus Systemen geht weiß ich nicht hier braucht man dann bestimmt für jedes Fahrzeug ein besonderes Modul.
    Aber vorn ran braucht man eigentlich nicht da ja die Leuchten und Relais des normalen Blinker genutzt werden.

  • So langsam habe ich das Gefühl wir hätten mit unserem jetzigen i10 unseren Hänger schon nicht ziehen dürfen. Denn Unser STEMA Hänger hat ungebremst erlaubt ein Gesamtgewicht von 750 kg. Die wir natürlich nie erreicht haben.
    Erlaubt beim i10 sind jedoch nur 400 kg Hängergesamtgewicht ungebremst. Oder darf man den trotzdem ziehen und immer darauf achten das die 400 kg nicht überschritten werden ?? :denk: :denk:


    Antwort von Hyundai in Bezug Neuer i10 und Anhängerbetrieb habe ich noch nicht !

  • Du musst das Leergewicht des Hängers zur Ladung addieren - mehr wie 400kg dürfen es nicht sein, auch wenn der Hänger selbst für mehr Zuladung ausgelegt ist!

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  • Du musst das Leergewicht des Hängers zur Ladung addieren - mehr wie 400kg dürfen es nicht sein, auch wenn der Hänger selbst für mehr Zuladung ausgelegt ist!


    Okay - dachte ich mir schon. Mit unseren Gartenabfällen und Sonstigem sind wir aber wahrscheinlich nie über 300 kg Gesamt gekommen.
    Also alles noch im grünen Bereich. Danke ! :freu: Wir werden unser Gespann denn so behalten. Am neuen i10 besteht derzeit kein Interesse mehr. Was hyundai antwortet werde ich hier im Forum selbstverständlich veröffentlichen.

    Im Alltag Sparen und flitzen mit dem Hyundai i10. :rolleyes: :rolleyes:


    Zum Cruisen und Reisen Mercedes Benz S-Klasse :flöt: :flöt:

  • Was hyundai antwortet werde ich hier im Forum selbstverständlich veröffentlichen.


    Super, da bin ich nach wie vor noch gespannt drauf.


    Bei mir haben die Antworten von Hyundai gut und gerne mal zwei Wochen auf sich warten lassen... also Kaffee trinken und Däumchen drehen ist wohl angesagt :gaehn:

  • Ich bezweifel dahingehend ein OK von Hyundai, würde mich aber für alle i10 Fans freuen, wenn es doch möglich ist... :)
    Ist ja auch echt blöd, wenn man gerade beim Modell mit dem wenigsten Platz keine Anhänger-Möglichkeit für den Fall der Fälle bekommt!

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  • Da mir der Händler bislang nicht geantwortet hat, habe ich mal ein wenig auf eigene Faust recherchiert.


    Der Hersteller der Anhängerkupplung ist die offene Handelsgesellschaft Auto-Hak. Es handelt sich dabei allem Anschein nach um ein auf Anhängerkupplungen spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Polen, das seine Produkte in ganz Europa, Australien und der Türkei vermarktet. Die Herstellerseite ist unter anderem auch in englischer Sprache unter der URL: "http://autohak.com.pl/EN/ " zu erreichen.


    Dort wird für den Hyundai i10 (IA) eine Homologation mit der Nr. E20-55R-01 3830 veröffentlicht. Ich weiß als Leihe nicht wirklich viel mit dem Dokument anzufangen, wenn man sich das PDF jedoch anschaut, findet man folgende Angabe: "Vehicles manufacturer's maximum permissible towable trailer mass: 700kg" was frei übersetzt so viel heißt, wie "maximale vom Hersteller angegebene zugelassene Anhängelast: 700kg" (Quelle: http://autohak.com.pl/upload/homologacja_pl1413283768.pdf )


    Ich habe derzeit keinen Grund anzunehmen, dass es sich dabei um ein gefälschtes Dokument handeln könnte, immerhin ist es ein international agierendes und auf Anhängerkupplungen spezialisiertes Unternehmen. Diese Informationen haben mich jedoch dazu bewogen, auch mal eine Anfrage an Hyundai zu stellen, denn da scheint es doch etwas zu geben.


    Hier noch die About-Us Seite: http://autohak.com.pl/EN/index.php?id=73

    Einmal editiert, zuletzt von trex ()

  • Ich finde es wirklich gut, das du so an der "Sache" dranbleibst, und auch selber Recherchierst! Meinen Respekt hast du damit ehrlich verdient:anbet:


    Gruß Jacky

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  • Danke.


    Es ist aber auch in meinem eigenen Interesse. Immerhin will mein Hyundai auch eine Anhängerkupplung haben ohne dabei gleich seine Betriebserlaubnis zu verlieren. ;)

  • Ja sicher! Aber auch deine eigenen Interessen außer 8 gelassen - das erzielte Ergebniss wird allen Forenmitgliedern zuträglich sein, egal wie es ausfällt. Und das ist doch der Sinn eines Forums: Erfahrungsaustausch für alle!

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  • Nochmal eine neue Antwort von dem Autohaus aus Westfalen:


    Sehr geehrter Frau XXX,


    sollten Sie im Besitz eines i10 Prospektes sein werden Sie feststellen, dass beim i10 zwar eine Stützlast ausgewiesen ist, aber keine Anhängelast. Der i10 darf ausschließlich Fahrräder oder ähnliches transportieren, aber keinen Hänger ziehen. Die Anhängerkupplung dient nur zu diesem Zweck.


    Mit freundlichen Grüßen


    i.A. Meik Becker
    Hyundai Repräsentant


    Scheint wohl zu stimmen. Antwort von Hyundai direkt habe ich noch nicht. ?( ?(

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    Einmal editiert, zuletzt von i10heike ()

  • Ich denke mal, der Herr Becker wußte das schon länger :D
    In den Papieren des neuen i10 ist keine Anhängelast ausgewiesen, und die kann man auch nicht durch den Anbau einer AHK nachträglich Eintragen lassen - dazu benötigt man weit mehr als eine ABE der AHK! Und wenn nichts über die max. Zuglast in den Fahrzeugpapieren steht, darf auch nichts gezogen werden! PUNKT :!:

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