Fußraumbeleuchtung

  • Moin,


    sorry, aber bei Tapatalk stand das noch drin....
    Diese Pauschalaussage bei bussgeldkatalog.net ist auch (höflich gesagt) Unfug!
    Es steht NIRGENDS, ob und wie die Innenbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs (mit der bereits erwähnten Ausnahme von Omnibussen) beschaffen zu sein hat (es muss witziger Weise überhaupt keine Innenleuchten geben, das ist reiner Komfort) noch welche Farbe sie haben muss und wann sie eingeschaltet sein darf!
    Die einzige Vorschrift ist die, dass sie keine "Aussenwirkung" haben darf; weil, dann muss sie während der Fahrt aus sein (was sich eigentlich schon mit der serienmäßigen Beleuchtung "beißt", da man die auch während der Fahrt einschalten kann); Punkt!


    Es gib ja, wie auch schon geschrieben, die sogenannte Ambientebeleuchtung. Diese beleuchtet den Mitteltummel und den unteren Teil der Armaturentafel in der Mitte. Ist ein total angenehmes Licht. Bei meinem 2er Octi war sie rot, beim 3er Octi weiß. Es gab auch User, die sie auf grün umgebaut hatten. Alles zulässig...... :P


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

    2 Mal editiert, zuletzt von TorstenW ()

  • Alles hat Vor- und Nachteile: Gibt es keine ober nur eine ungenaue gesetzliche Regelung, liegt es wohl auch im Ermessensbereich des jeweiligen TÜV-Prüfers oder Polizei-Beamten, ob es zulässig ist - oder ob eine Mängelanzeige erfolgt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • meine LED leisten haben für die Stromversorgung das plus und Minus Kabel, habe an den Plus-pol noch einen Schiebeschalter gelötet. was brauche ich jetzt alles und wo/wie muss das anschließen im Sicherungskasten (oder wo auch immer), damit die Leisten leuchten wenn sie eingeschaltet sind und was mir wichtig ist, das Abblendlicht an ist ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Hy10 ()

  • Moin,


    so lange die Leuchten nicht nach außen strahlen oder die Insassen so stark anleuchten, dass es von außen auffällig ist, liegt das auch NICHT im Ermessen eines TÜV-/DEKRA- oderwasweißich Prüfers oder eines Polizisten! Es ist zulässig, Punkt, Ende!
    Es gibt aber immer wieder Leute dieser Spezies (vor allem beim TÜV), die wunder denken wer sie sind, was sie wissen und was sie dürfen.
    Der TÜV ist sowieso ein Systemfehler. Ein privatwirtschaftlich, gewinnorientiert agierendes Unternehmen mit hoheitlichen Aufgaben. Sowas öffnet der Willkür Tür und Tor und gehört verboten!
    Als sie mal die ganzen Befugnisse bekommen haben, waren sie noch ein e. V. ;-)
    Mein Kollege hat mal einen Mängelschein von einem Polizei"lehrling" bekommen, weil seine Tagfahrleuchten auch (zulässiger Weise!) als Standlicht geschaltet waren. Er musste dann extra zur DEKRA und sich bestätigen lassen, dass es zulässig ist.
    Schade, dass mir das nicht passiert ist......


    @Hy10: Ich habe keine Sicherungsbelegung vom i10, aber guck mal, welche Sicherung für das linke oder rechte Standlicht zuständig ist. Da kannst Du "abzwacken". Abblendlicht würde ich nicht nehmen, dann gehen sie bei Fernlicht jedes Mal aus.
    Masse irgendwo ans "Blech".


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Moin,


    schrieb ich doch; im Sicherungskasten an der entsprechenden Sicherung. Du kannst auch die vom linken oder rechten Abblendlicht nehmen.....
    Es gibt solche Sicherungshalter zum "Zwischenstecken". Da kommt die Original-Sicherung wieder rein und über eine 2. Sicherung wird der andere Verbraucher angeschlossen.


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Ja ok, da taucht er auch mit auf. Aber als "Stromdieb" werden eigentlich diese komischen Schneidklemmverbinder bezeichnet. Diese Mistdinger sollte man tunlichst nicht nehmen!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • okay, schaltplan habe ich auch schon gemacht, wie ist das jetzt aber genau mit dem Anschluss im Sicherungskasten ? wo genau kann ich Plus abzapfen (vom abblendlicht) ? und ist dann auch eine Sicherung eingebaut?


    Einmal editiert, zuletzt von Hy10 ()

  • Junge junge, so wie Du fragst, habe ich ehrlich gesagt massive Bedenken, Dir noch irgendwelche Tipps zu geben.....
    Da Du mit den bisherigen Tipps offensichtlich schon überfordert bist, ein ehrlich gut gemeinter Rat: Frag bitte jemanden, der wenigstens ein bisschen Fachwissen hat! Immerhin willst Du hier an der Beleuchtung rumfummeln. Ok, die ist nicht so sicherheitsrelevant wie die Bremse, aber trotzdem.
    Mit den genannten Sicherungs"verteilern" kann man (eigentlich) nix falsch machen, aber Du fragst schon, ob es eine Sicherung für das Abblendlicht gibt (damit hast Du meinen Beitrag #25 also auch nicht verstanden).....
    Sorry, aber ich bin raus!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • was mir noch eingefallen ist, kann ich nicht den strom auch von der mittleren 12V steckdose irgendwie abzapfen ? die Abdeckung von der Ablage zwischen Fahrer und beifahrer ist ja scheinbar nur geschraubt, komme ich da an die Kabel ?

  • habe meine Fußraumbeleuchtung mal erweitert und das Türfach in der Tür mit rein genommen :bang:


    Türverkleidung demontiert, mit einem Bohrer auf "die Decke" vom Türfach eine etwa 0,5cm breite und 20cm lange Spalte gebohrt und den 30cm LED-Streifen von außen dran geklebt, sodass er nach unten leuchtet. Von unten einfach ankleben ginge nicht, da der Streifen zu lang ist und finde es so einfach auch cooler, man sieht ihn dann auch echt 0. Stromkabel geht (derzeit noch) sichtbar am Scharnier vorbei, wüsste aber nicht wie es anders geht, und dann einfach an die Fußraumbeleuchtung.

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