Winterreifen und Felgen

  • Hallo zusammen,


    da ab 1.11 ja zumindest in Österreich Winterreifenpflicht besteht, brauche ich nun welche. Habt Ihr bereits für diese Reifengröße Tests o.ä. gelesen ?
    Wichtig wäre noch zu wissen, ob man auch Stahlfelgen anderer Fahrzeuge bzw. Automarken verwenden kann?
    Ich fahre jeden Werktag 150km, somit sollte auch der Verschleiß nicht hoch sein!


    Danke bereits für Eure Antworten.


    TIPP: Felgenkonfigurator mit Vorschaufunktion und Felgen-Gutachten für das jeweilige Fahrzeug


    Und hier gibt es preiswerte Marken- Sommer und Winterreifen, auch auf Stahlfelgen als Komplettrad

  • Hallo,
    bin neu in diesem Forum und möchte mich diesem Punkt mal anschließen.
    Ich bekomme nächste Woche meinen i 10 und möchte bis dahin noch Winterräder kaufen.
    Da ich die Papiere noch nicht habe, hier meine Frage:
    Welche Radgrößen dürfen auf den i 10 1,2 mit 77 PS als Winterreifen drauf?


    Als Sommerräder hat er 175/60 R14 auf Alu drauf.


    Danke
    Jürgen

  • 155 / 70 13 Zoll, bei so einem leichten Auto sind im Winter schmale Reifen angeraten.


    Gruß Bernd

  • Achtung:
    Die haben die Bereifung geändert!
    Während im Prospekt noch 155/70 R13 für 1.1 werden mittlerweile 165/60 R14 verbaut! (für 1.1 und 1.2, für die Automatik Versionen: 175/60 R14).


    Mein Testwagen hatte noch die 155er drauf.
    Deshalb lieber nochmal beim Händler direkt anfragen, mit welcher Bereifung das Fahrzeug kommt (auf dem Schiff welches Mitte Februar kommt könnten noch ein paar "alte" draufsein)!

    Grüße aus dem Wilden Süden


    Marc
    ----------------------------------------------------
    i10 1.1 Edition+ in Weiss EZ 03/2009

  • So,
    habe gestern meine Papiere bekommen.
    Dort stehen die 155/70 R13 und die 165/60 R14 eingetragen.
    Da das Auto aber mit 175/60 R14 ausgeliefert wird und diese nicht in den Papieren stehen, weiß ich gerade nicht was abgeht.


    Der Lieferant sagt: alles i.O., laut DEKRA sind 175er erlaubt.


    Ich war heute bei unseren Polizeirevier, da sagte man:
    mit den Papieren würde ich mit den175ern Schwierigkeiten bekommen.
    Die Polizei fragt beim TÜV nach und wenn die keine Angaben haben, gibt ein OWI-Verfahren.


    Ich werde nächste Woche mal zu TÜV fahren und das Prüfen lassen. Zur Not, sollen die mir eine Bescheinigung ausstellen, mit der ich die Reifen bei der Zulassung mit eintragen lasse.


    Winterreifen auf dem 1,2 sind mit 155/70 R13 zulässig, das ist eindeutig.


    Gruß und schönes Wochenende


    SK

  • Auch ich habe für meine Frau einen Hyundai i10 1.2 erworben.
    Als Sommerreifen waren 165/60 R14 auf Original Hyundai Alufelgen drauf.
    Der Händler legte noch einen Satz Winterreifen bei.
    Dieser Satz besteht aus 155/70 R13 Reifen aufgezogen auf Rial Campo Alufelge 13 Zoll. Für diese Felgengröße muss man das erforderliche Tüv Gutachten während der Fahrt mitführen ansonsten bestehen keine Probleme.



    Gruß JB

  • Schatzkästchen


    wie schon geschrieben gibt es mit den Reifengrößen keine Probleme,das hast du ja jetzt auch durch das Tüv Dokument bescheinigt bekommen.


    Nur bei den 13 Zoll Reifen, die ja dann auf 13 Zoll Felgen aufgezogen werden, muss man für die Sondergröße ein Tüv-Gutachten für die Felgen
    mitführen


    Bei meinen erwähnten Felgen sieht das so aus:


    Rial Gutachten


    und dann Daihatsu- Hyundai-Kia-Mazda-Suzuki-Toyota.pdf
    anklicken


    Gruß JB

  • Hai Ruhrpott,
    na, wenn du die auf 5,5j13 aufziehen lässt, ist das ja klar.


    Nach bitte mal ein Foto, das sieht doch bestimmt total witzig aus, so schmale Reifen auf den Felgen.
    Da ist die Lauffläche kleiner als die Felgenbreite.


    Ich nehme die Standardgröße auf Stahlfelge, habe hier noch Radkappen in 13" liegen.
    Es reicht, wenn das Auto im Sommer schön ist.


    Wie immer: meine Meinung.


    Gruß
    SK

  • Hallo Schatzkästchen,
    155/70R13 gehören nun mal auf ne 13 Zollfelge und das sieht ganz normal aus. ;)


    Was ich aber durchs Studieren des Gutachtens feststellen musste, ist die Tatsache das die Felgen nicht für den 1.2 i10 bestimmt ist, sondern nur für die kleinere Maschine.Per Anruf bei Rial bekam ich die Antwort, das ein Nachtrag im Gutachten wohl erst im Herbst kommt.Bei dem erteilten Gutachten gab es die größere Maschine noch nicht.
    Also darf ich die aufgezogene Variante gar nicht fahren. :cheesy:
    Der Reifenhändler den ich darüber informierte, teilte mir mit, das er einen neuen für meinen i10 geprüften Satz bestellt und sofort austauscht.


    Gruß JB

  • Hallo,


    ich habe gerade das gleiche Problem. Ich habe einen i10 1.2 gekauft.


    Geliefert wurde er mit 155/70 R13 Reifen auf Stahlfelgen - die sind auch in der Zulassung eingetragen. Im ECC-Dokument stehen zusätzlich noch die 165/60 R14 drin. Dazu hat mir ein anderer Händler Sommerreifen auf Alus bestellt - diese sind aber 175/60 R14. Was mich beunruhigt ist, dass in der zugehörigen ABE der i10 nicht drin steht.


    Jetzt möcht ich wissen, ob ich die Reifen fahren darf und welche Zusatzdokumente ich mitführen muss, damit es keine Probleme gibt.


    Das Dokument vom TÜV ist ja schonmal eine gute Vorlage, die ich an meinen Händler geben kann - aber dort stehen doch die 175/60 R14 auch nicht drin, oder?


    VG

  • Hallo,
    danke für den Hinweis, hatte ich glatt übersehen.
    Ich hatte nur 175 gesehn und war glücklich.
    Das da 175/50 R15 steht habe ich total übersehen.
    Ich habe jetzt meinen Händler angemailt und ihm gesagt, wenn er keine ABE für die 175/60 R14 beibringen kann, ist der Deal erstmal geplatzt.
    Da ich das Auto aus Leipzig, ca. 330Km entfernt hole ist es mir zu mühsälig, das Auto auf Winterreifen zu holen und dann zuhause zu warten was wird.
    Ich hoffe der gute Mann bekommt das bis Donnerstag hin, damit ich am Freitag zur Zulassungsstelle kann.


    Na, dass sind ja Sachen, die die Welt nicht braucht. Erst warten man ewig auf das neue Auto (3 Wochen) und dann sowas.


    Ich melde mich wieder, wenn der Händler sich bei mir gemeldet hat.


    Gruß
    SK

  • @Silvermoonmay


    Beachte auch folgendes:


    Wird in einem Gutachten die aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


    Am besten bleibst du bei den erwähnten Größe im COC Dokument.


    Gruß JB

  • Danke für den Link - es sind in der Tat Rial Felgen. Ich weiß leider nicht mit 100%, ob es sich um die Milano handelt, da ich die Reifen noch nicht gekauft habe. Das bringe ich morgen noch in Erfahrung.


    Wenn es diese Reifen sind, dann würde also das Mitführen der ABE und dieses Gutachtens ausreichen, damit die Bereifung rechtens ist? Mich beunruhigt, dass in der ABE, die mir der Händler gezeigt hat, der i10 nicht drin stand. Ich lass mir jetzt erst einmal die Nummer seiner ABE und die genaue Bezeichnung der Reifen geben, dann sehen wir weiter.


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

  • @ Schatzkästchen


    ah - aus Leipzig - ist es ein EU-Wagen aus Österreich? Den hatte ich mir nämlich auch ausgesucht und nur weil der hübsche Alus hatte, hat mir der Hyundai-Händler bei mir zu Hause dann auch Alus angeboten - um mithalten zu können ;o)


    Ich werde jetzt ganz ähnlich verfahren - wenn ich keine eindeutige ABE dafür bekomme bzw. das per Gutachten nachvollziehaber ist, dann bestehe ich entweder auf Reifen in eingetragener Größe oder das mit den Alus hat sich erledigt.


    VG und halte uns mal auf dem Laufenden, was der Händler antwortet.

  • @Silvermoonmay
    (Wenn es diese Reifen sind, dann würde also das Mitführen der ABE und dieses Gutachtens ausreichen, damit die Bereifung rechtens ist? )



    habe ich doch schon geschrieben:


    Wird in einem Gutachten die aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Das Gutachten vom Tüv bezieht sich auf die Felgen :teach:


    Bei dir sind die größten eingetragenen, wie ich das sehe die
    165/60 R14
    wenn es so ist,dann s.o.


    Gruß J.B.

  • So,
    nun ist es raus.
    Die Autos kommen gar nicht auf 175/60 R14 sondern auf 165/60 R14.
    Das haben die Ösies etwas verworren auf ihrer Homepage dargestellt.
    Die 175er sind tatsächlich nur für Diesel- und Automatikmodelle frei gegeben.


    So, damit ist der Stress auch überstanden und der Zulassung am Freitag und dem Abholen am Sonnabend steht nichts mehr im Weg.


    Der Händler war ziemlich abgenervt und ich glaube, wenn ich nochmal angerufen hätte, hätte er mich am Sonnabend nicht auf den Hof gelassen.


    Na, nun warten wir mal das Wochenende ab.


    Bis dann.


    Gruß
    SK

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