• Moin,
    weiss jemand hier, ob so ein Kit eingetragen werden muss?
    Hat das zufällig jemand?
    Bei dem Kerl hab ich gefunden, dass dessen Sachen angeblich nicht eingetragen werden müssen. Der hat paar schöne Schweller, aber keine Schürzen.
    Grüße
    Dok

  • Wenn es ein originales Hyundai Teil ist (da muss aber wo das Hyundai Zeichen drauf sein) oder wenn eine ABE dabei ist, muss es NICHT eingetragen werden.


    Ist nichts dabei oder nur ein Teile Gutachten, MUSS es eingetragen werden.

  • Sorry, aber wie kommst du drauf dass ein Teil nur weil es vom gleichen Hersteller ist nicht eingetragen werden muss???
    Das ist schlicht falsch, sonst würde es ja z.B. bedeuten dass ich jede ALU-Felge von Hyundai auf jedem (passenden) Modell fahren kann. Schlicht falsch. Ebenso bei Anbauteilen. Würde ja z.B. dann auch bedeuten dass ich irgendeine Frontschürze eines beliebigen Hyundai-Modells an meinen i10 bauen kann???? Sorry, aber das ist schlicht Käse und nicht richtig.
    Denke mal, dir ist da ein Denkfehler unterlaufen.


    Grundsätzlich muss alles eingetragen werden was keine ABE hat. Und selbst wenn ein Teil eine ABE hat muss man dann doch bitte da auch reinschauen und GENAU lesen was da bei dem passenden Fahrzeug als Auflagen drin stehen. Kann nämlich sein, dass gerade bei meinem Fahrzeug und diesem Teil die ABE nicht mehr gilt, sprich z.B. die Auflage Nr.01 auftaucht - die heisst nämlich - in Kurzform - dass der Zustand des Autos noch von einem TÜV-Prüfer abgenommen werden muss. ABE ist also nicht gleich ABE!!!

  • Wenn es ein Original Hyundai zubehör teil wäre könnte es schon teil der ABE des Fahrzeuges sein, dann müsste man es nicht eintragen.

  • Aber doch nur, wenn es am Fahrzeug ab Werk vorhanden wäre, oder?
    Genau wie zb die Windabweiser, die auch 'ne ABE brauchen oder eingetragen werden müssen.
    Grüße
    Dok

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