Heckträger + Transportkiste

  • Moin,


    mein H1 ist mit einer abnehmbaren AHK (100kg Stützlast) ausgestattet. Dafür habe ich mir einen Heckträger gekauft und eine passende Box aus Sperrholz gebaut.


    Warum Sperrholz? Das Gewicht der Box sollte so gering wie möglich gehalten werden, um die Zuladung nicht unnötig zu reduzieren.


    Das ganze habe ich farblich an den H1 angepasst.


    Auf den Bilder könnt ihr meinen Probeaufbau sehen. Im Einsatz wird natürlich sauberer verzurrt und ich nutze zusätzliche Gummimatten um die Zurrgurte zu schonen. Außerdem wird der Korb um ein Kennzeichen ergänzt.


    Heckträger gibt es hier:
    http://www.voelkner.de/product…ellkupplung-Lackiert.html

  • Moins


    Sieht ja interessant aus, die Konstruktion.
    Zumindest das Nummernschild mit Beleuchtung muss da aber noch dran.

  • Moins


    Sieh mal sicherheitshalber nach, welche Sichtwinkel bei den Rückleuchten eingehalten werden müssen.
    Und um wie viel Du die Fahrzeuglänge überschreiten darfst, ohne diese Ladung entsprechend kennzeichnen zu müssen.

  • ..... mit dem Teil würde ich mal ganz vorsichtig TÜV oder Dekra aufsuchen und mal nachfragen, ob es so geht. Da läge ev. Erlöschen der BE drin.


    Gruss H.-W.

  • Servus...Da das dingens ca die selben Maße hat wie ein fahrradheckträger, würde ich es auch genauso handeln, sprich kennzeichen zusammen mit rücklichteneinheit hintendran und gut ist.
    Seitlicher abstrahlwinkel auch zur Mitte hin ist ein gutes Stichwort, denn genau deshalb haben alle geländewagen mit res.rad am Heck in Europa die rückleuchten in der sinnfreien, weil tiefsitzenden Position, der heckstoßstange und größten Teils so gut wie keine wichtigen leuchten in den original dafür vorgesehenen, oberen lampenträgern... Leider... Dann wird da auch keiner jammern...


    Wie gesagt, so würd ich es machen...


    Andererseits muss man auch der Fairness halber sagen, dass ich noch nie jemanden gesehen habe , der seinen heckklappenfahrradträger (paulchen o.ä.) mit ner extra rücklicheinheit versehen hat...

  • Ich hatte eine Anfrage bei der ADAC Rechtsberatung eingereicht mit folgendem Ergebnis:


    Zitat

    "Da die Kiste ja nur verzurrt und nicht dauerhaft montiert ist, spielt sie verkehrsrechtlich keine Rolle, sofern sie keine scharfen Kanten hat, die Beleuchtung nicht verdeckt und nicht seitlich über die Seite hinausragt." (Montag, 11. Mai 2015 um 11:16 Uhr)

    Bezüglich des seitlichen Abstrahlwinkels konnte ich in der StVZO (§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler) keine Ausführungen finden (http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm). Weiß da jemand mehr?


    Die Kiste wurde von mir zusätzlich seitlich mit jeweils einem rechteckigen orangefarbenen Reflektor, und auf der Rückseite mit zwei kreisrunden roten Reflektoren ausgestattet.

  • Sicht- und Abstrahlwinkel der Beleuchtungseinrichtungen hinten ist das Stichwort.


    Wurde früher in der StVZO geregelt, inzwischen ist das jedoch alles EU-Kram und entsprechend schwieriger zu finden.


    Aber einen Hinweis hast Du doch in § 52:

    Zitat

    1. nach der Kategorie X der Nummer 1.1.2 der ECE-Regelung Nr. 65 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kennleuchten für Blinklicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (BGBl. 1994 II S. 108) bauartgenehmigt sein,


    Wobei es da noch wesentlich mehr gibt ... X(

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