Auflastung Gesamtgewicht, Travel

  • Hallo Gemeinde,
    Besteht die Möglichkeit beim H1 (Travel aus 2018) das Gesamtgewicht auflisten zu lassen?
    Online finde ich nur Angebote zur Erhöhung der Anhängelast, jedoch nicht die Erhöhung des Gesamtgewichts.

  • Also vom meinem T4 damals kenne ich es durch andere Federn.... H&R hatte im Gutachten das sich das zulässige Gesamtgewicht ändert durch einbau der Federn ( war damals ein spitzentrick um LKW zulassung zu bekommen) durch den Einbau durfte er 2,85 T Ges.Gew. haben....


    Jetzt wäre nur die frage welcher Zubehör Federn für den H1 anbietet den man fragen könnte... :denk:

  • Die einzigen Federn die ich für den Heins gefunden habe, sind Zusatzfedern für die Hinterachse. Laut Anbieter sollen die als Niveauausgleich bei höherer Beladung oder bei Hängerbetrieb dienen.
    Ob damit eine Auflastung möglich ist, konnte man mir dort nicht sagen.

  • Um wieviel willst Du denn auflasten?
    Und welches zGg hat Dein Heinz denn jetzt?

  • Aktuell (Serie) hat er 3070 kg.
    So wahnsinnig viel hoch soll er nicht, sonst gibt es wieder Probleme mit der Reifentraglast.
    100-150 kg würden mir schon reichen.


    Hyundai meinte, gibt’s nicht. Ich kann mir aber vorstellen, das der Freundliche nicht mit dem kompletten Zubehörmarkt vertraut ist. War ja mit den Reifen das selbe, auch da war die Aussage, unmöglich, gibt es nicht, wird nie und nimmer eingetragen.


    So langsam geistert bei mir der Gedanke durch den Kopf den Heinz gegen nen Sprinter 4x4 zu tauschen.
    Dabei bin ich mit dem Heinz sonst echt super zufrieden.
    Nur extrem schade, das der Zubehörmarkt so dünn ist. Aber so ist das nun mal bei „Exoten“

  • Was mich jetzt wirklich brennend interessiert.... was bitte machst du mit 100 bis 150 Kilo Auflastung ??


    Bis auf "kostet Geld" und "beschäftigt den Tüv" sehe ich persöhnlich da keinen Vorteil 8|


    Wiederum mit Zubehör gebe ich dir recht, suche schon lange einen Grill ohne Emblem möglichst mit Rippen, aber die Firmen die ich bisher angeschrieben habe antworten nicht mal, wäre es ein deutsches Auto gäbe es mehrere Grills zur auswahl, wäre morgen da zum angenehmen Preis X(



    Aber das ist nun mal der Preis des Exoten, da sehe ich mehr den Vorteil wenn man etwas verändert sieht man so schnell keinen zweiten damit, versuch das mal beim Golf :todlach:

  • Ich frage mich auch gerade was Du mit 100 - 150 kg Auflastung willst.
    150 kg sind 5% des zGgs, das kannst Du problemlos überladen und das kostet Dich einen Zwanni oder so wenn -FALLS- sie Dich wiegen.
    Ist den Aufwand einer Auflastung nicht wert.


    Auflastung heisst alles, was bei 10% oder mehr des zGgs liegt.

  • Voll beladen heisst NICHT mit leeren Tanks, wofür auch immer.


    Dann bist Du jetzt bei 3.110 kg - bei 3.070 erlaubten kg. Das ist 1,3% überladen ... hast Du noch ernsthafte Probleme über die wir reden sollten? :P

  • Klar, das sind „nur“ 1,3%
    Aber drüber ist drüber. Wie sieht es im weiteren Verlauf der Reise aus?
    Hier was dazu, da was dazu.
    Ich denke nur an meine Wohnwagenzeit und etwas längeren Touren.
    Gewichtsmässig ziemlich auf den Punkt losgefahren und bei Rückkehr nach rund 3 Monaten deutlich drüber. (Ich kenn doch meine Frau), „das muss ich haben“)
    Und garantiert stellt sich unterwegs noch das ein oder andere heraus was noch geändert oder benötigt wird.

  • Die einzigen Federn die ich für den Heins gefunden habe, sind Zusatzfedern für die Hinterachse. Laut Anbieter sollen die als Niveauausgleich bei höherer Beladung oder bei Hängerbetrieb dienen.
    Ob damit eine Auflastung möglich ist, konnte man mir dort nicht sagen.

    Ausdrucken, zum Tüv fahren und damit einfach mal fragen.... würde ich zumindest versuchen, aber dann auch gleich nach wenigstens 300 Kilo mehr fragen ;) sonst wird die Antwort ähnlich wie im Forum :flüster:

  • Jo, die Antworten die er dann dort bekommt sind in jedem Fall besser als die hier im Forum. :auweia: :todlach:


    Allein die Liste der ECE-Normen und VdTÜV-Richtlinien, die für eine Auflastung bis 10% geprüft und erfüllt werden müssen, ist beeindruckend lang (und einem normalen TÜV-Prüfer gar nicht bekannt) - und in der Umsetzung dann ein nicht unerheblicher 5-stelliger Betrag. Und mehr als 10% Auflastung geht sowieso nicht.


    sonst wird die Antwort ähnlich wie im Forum

    Selbsterkenntnis ist immer eine gute Sache.

  • Wikipedia sagt:


    Eine Auflastung erlaubt die Beförderung größerer Lasten. Bei Wohnwagen oder Anhängern kann auf diese Weise das Platzangebot besser ausgenutzt werden. Bei nach Gewicht versteuerten Fahrzeugklassen kann eine Auflastung allerdings mit einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer einhergehen. Des Weiteren kann bei manchen Fahrzeugklassen eine Anpassung der Versicherungstarife notwendig sein. Eine erhöhte Gesamtlast geht zudem oftmals mit einer verminderten Höchstgeschwindigkeit einher.
    Möglichkeiten der Auflastung


    Wird eine Auflastung gewünscht, kann zunächst das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren mit der zulässigen Achslast des Fahrzeugs verglichen werden. Sind in den Papieren niedrigere Werte verzeichnet, als auf der Achse, kann eine Wertanpassung in den Fahrzeugdokumenten vorgenommen werden. Dafür ist oftmals neben einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers oder eines Sachverständigen und einem neuen Typenschild auch eine andere Bereifung notwendig. Der Antrag auf Auflastung erfolgt beim TÜV oder der DEKRA (bzw. eines Sachverständigen oder einer anderen zuständigen Organisation). Dabei ist die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs und bei Anhängern des COC-Papiers notwendig. Die Zulassungsbehörde stellt mit der dort erhaltenen Bescheinigung und dem Typenschild eine neue Zulassungsbescheinigung aus.


    Wird eine weitergehende Auflastung gewünscht, kann die zulässige Achslast bei manchen Modellen durch den Austausch der Federungselemente erhöht werden. Bei sehr großen Gewichtsunterschieden müssen Komponenten des Fahrwerks oder das komplette Fahrwerk ausgetauscht werden.


    Ausserdem gibt es den netten Satz: " Im ermessen des Prüfers " von daher ;)

  • Wikipedia ... klar, musste ja so sein. :todlach: Dass Du dann auch noch so plastisch zeigst, den von Dir zitierten Text nicht verstanden zu haben, war unnötig.


    Der Kernsatz ist dieser hier:

    Dafür ist oftmals neben einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers oder eines Sachverständigen und einem neuen Typenschild auch eine andere Bereifung notwendig.

    Wer lesen kann ist im Vorteil. ;)

  • Hallo Schlicksurfer....


    Ich denke mal du hast völlig recht, du bist der einzige der Ahnung hat, deshalb zählt deine Meinung weit höher als das eines technischen Ingenieurs vom TÜV....
    Aus diesem Grund kann er sich die Frage auch sparen, er hätte lieber gleich dich anschreiben sollen statt im forum zu fragen


    Ich versuche lediglich zu helfen oder frage nach Hilfe im forum, und ich meinte er sollte es wenigstens versuchen beim TÜV,, aber wenn du das als Plattform siehst wo man gegen Leute frotzeln kann :thumbdown:

  • Bei mercedes fällt mir nur ein :Achte auf rost beim Kauf, hatte damals erst nen vivano gesucht, und war erschüttert wo der überall rostet, war leichter aufzuzählen wo er nicht rostet

  • Brauche ich nicht drauf achten, bzw. hoffe ich, das das kein Thema sein wird.
    Max. 2 Jahre und junge Sterne Garantie sind meine Vorstellungen, da sollte das kein Thema sein. Allerdings ist der Markt in diesem Bereich nicht gerade sonderlich üppig bestückt. Das wird also noch eine Weile dauern.

  • Besser als ein 2wdHeins wird er wohl sein, aber nicht viel. Dafür viel teurer. Und im Vergleich zum 4wdStarex die schlechteste Wahl, die man ausser VauWeh treffen kann.


    Vivano ist übrigens Opel. Soviel zu gesundem Halbwissen.


    Und was ich von normalen Prüfingenieuren zu halten habe weiss ich genau. Leider.

  • Viano nicht vivano, ein böser schreibfehler meines t9... Aber andere Leute sind zum Glück fehlerfrei ;)

    Rettet den Wald, esst mehr Spechte :D

    Einmal editiert, zuletzt von Iceghost ()

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