Dachleiste/ Dachträger/ Nutschiene einbauen etc.

  • Hallo zusammen
    suche Erfahungen/Beratung beim anschaffen/ installieren eines Dachträgersystems mit Nutschienen oder mehr als zwei Dachträgern.
    habe einen H1Travel 2014 habe z.Z zwei Thule Dachträger für ohne Dachreling.
    Würde gern mehr und variabler auf dem Dach transportieren.
    habe viel bei google gesucht aber nicht das Richtige gefunden.


    Noch nicht mal Beschreibungen ob es Fixpunkte auf dem Dach gibt bzw. Fotos dazu oder Zeichnungen die mir helfen.
    Finde nicht mal eine Anleitung wie ich die Dachleiste unbeschadet runter und wieder rauf bekomme, bzw welches sind dann die passenden Clips falls die vorhandenen kaputt gehen.
    Wer hat diese Dachleiste schon mal entfernt und hat vielleicht noch Bilder und kann sagen was drunter wie aussieht?
    Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet
    Grüße Sören

  • Vielen Dank für den Link aber das ist leider an meinen Fragen vorbei.;)


    Es gibt noch mehr ähnlich Beiträge hier im Forum, auch zum alten Modell, aber leider hilft mir das nicht. Zwei Dachträger habe ich ja und das ist zu wenig.


    Grüße sören

  • Hallo Sören


    Die Clips, die bei Demontage wahrscheinlich zerstört werden, haben die O.E.Nr. 872354H000
    https://www.fourgreen.com/stor…iew.asp?idProduct=5584443
    Hier Bilder der demontierten Leiste.
    http://евроавто.рф/parts/used/model=3177935858/14032970


    Ob das Dach,dort wo diese Leisten sind ,stabil genug ist für Klebe/Durchschraubmontage von Airlineschienen weiss ich auch nicht.
    http://www.zurrschiene24.de/index.php?cPath=2_7


    Hab noch was gefunden.Einbauanleitung von Rhinorack für i 800,i-load, wie der Hyundai TQ in anderen Ländern heisst.
    http://www.rhinorack.de/rhinow…18_hyundai_iload_imax.pdf
    http://www.rhinorack.de/Vehicl…0%20and%20iload_4413.aspx


    Gruss Bernd

  • Moin
    Die Schienen für die Dachträger Rhino haben keine ABE und brauchen keine TÜV Abnahme da es eine Gutachtenliche Stellungnahme zu diesem System gibt wie mir bei einer Anfrage bei taubenreuther.de mitgeteilt wurde.
    Nur als Info für den Fall das sich noch jemand dafür interessiert.
    Grüße

  • Die Gutachterliche Stellungnahme ist doch viel zu schön um wahr zu sein. In Deutschland brauchst du immer eine ABE, ABG oder E-Prüfzeichen auf dem Anbauteil. Wenn das nicht vorliegt, brauchst du ein Teilegutachten (eventuell Festigkeitsgutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und dann kannst du mit dem Gutachten zusammen das Teil eintragen lassen.


    Eine Gutachterliche Stellungnahme ist nix anderes als die schriftlich niedergeschriebene Meinung eines Gutachters und damit null und nichtig. Wenn das nur damit funktionieren würde, könnte jeder Depp zu irgendeinem selbsternannten Gutachter fahren und sich für seine neuen Teile so einen Wisch ausstellen lassen und zack bum wären sie "genehmigt".


    Guckst du hier:


    https://www.autoextrem.de/tuev…rliche-stellungnahme.html
    https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/
    http://angela-westphal.de/vwt4/Wissen/abe.htm
    https://www.felgenshop.de/blog…sen/#festigkeitsgutachten

  • Ok verstehe was du meinst.
    Habe eine Kopie zugesendet bekommen als Antwort auf nachfrage nach einer ABE und werde mit der mal beim Tüv vorstellig bzw in meiner Werkstatt und dann sehen wir weiter. Frage mich jetzt schon ob der ausstellende Gutachter vom TÜV Süd beim TÜV Nord durchkommt.

  • J2P3
    Sorry, aber das ist völliger Unsinn.
    Gesundes Halbwissen ist ja ganz nett, aber man sollte doch bitte nur dann über (zulassungs)rechtliche Dinge schreiben wenn man Ahnung davon hat.
    Danke.


    Also - ein e-Prüfzeichen gibt es für lichttechnische Einrichtungen an einem Fahrzeug, grob gesagt also für alle Arten der Beleuchtung sowie Fahrzeugscheiben und dazugehörende Teile wie durchsichtige Windabweiser etc.. NICHT für sonstige Anbauteile.


    Fahrzeug- und Anbauteile müssen NICHT grundsätzlich über ein Teilegutachten, eine Typprüfung oder gar eine ABE oder sogar EU-BE verfügen.
    Nur Fahrzeugteile die direkten Einfluss auf die Fahr- und Verkehrssicherheit haben benötigen eine solche Prüfung und entsprechende Bescheinigung.


    Das heisst, Verschleiss- bzw. Ersatzteile werden bereits direkt von den Herstellern -die ihrerseits durch einen langwierigen Prozess vom/beim KBA akkreditiert wurden- zertifiziert und benötigen kein gesondertes Dokument mehr. Das betrifft z.B. Brems- und Kupplungsbeläge, sonstige Bremsteile, Fahrwerksteile wie Stoßdämpfer und Aufhängungsteile - ABER NICHT FEDERN! Diese müssen z.B. über Gutachten/ABE mit Prüfnachweis versehen sein, ebenso wie z.B. Räder (=Felgen).


    Für viele andere Anbauteile ist keinerlei Prüfnachweis erforderlich, dazu gehören u.a. Dachträger und -systeme. Das mag man sehen wie man will, ist jedoch Tatsache. Besonders Dachträger werden bzw. wurden gelegentlich -u.a. vom gelben Lügenverein- getestet und manchmal kamen dabei fürchterliche Ergebnisse zutage.


    Die von dickerhals wiedergegebene Aussage des Zubehöranbieters ist zu 100% korrekt, und jeder der etwas anderes behauptet hat keine Ahnung.

  • Und wo steht, dass dies so in der StVO verankert ist? Weil muss ja irgendwo stehen, oder? Ansonsten bist du nur der nächste der irgendetwas behauptet ohne einen Nachweis dafür zu erbringen, dass es korrekt ist was er sagt.

  • Schlicksurfer: Du führst dich hier auf wie der Große Zampano, aber so richtig Ahnung scheinst du auch nicht zu haben. Das E-Zeichen bzw. das ECE-Prüfzeichen wird für eine Vielzahl von Dingen am und im Fahrzeug vergeben und nicht nur für "Beleuchtung". Die Liste der Dinge solltest du dir mal ansehen ( https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen ) gibt sogar ECE Regelungen für Sonstige Anbauteile wie Bremsen, Sicherheitsgurte, Unterfahrschutzeinrichtungen oder die "R 126 Nachrüstbare Gepäcktrennsysteme". Letztere könnte vielleicht auch Bestimmungen über Dachträger enthalten. Wie gesagt vielleicht!


    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Änderungsteilen und Ersatzteilen ?


    Apropos bezüglich der Genehmigung der Anbau- und Einbauteile siehe StVZO §19-22f dann musst du nicht suchen. Weiterer Tipp Dachträger, Stossdämpfer und Federn,... werden allerdings nicht explizit erwähnt.

  • Du kennst den Unterschied zwischen StVO und StVZO?


    Nein.


    Das alleine qualifiziert Dich ausrechend.
    Aber selbst wenn nicht - zum Lesen gehört als zweiter Schritt verstehen. Vielleicht würde dabei jedoch das Abnehmen der Beschallungsinstrumente helfen.


    EoD.

  • Ich habe einen H1 und bin leider drauf gekommen, das meine Markise, für die beiden Standart Dachträger (bei der Schiebetüre) zu knapp beieinander liegen!
    Kann mir jetzt jemand sagen ob diese Gummi/Kunststoffleiste am Dach im gesamten Verlauf abgeschnitten werden muss? Ich mein im speziellen den Bereich zur Windschutzscheibe?
    Danke Rene

  • Leider habe ich Deine Frage nicht verstanden.


    Aber fangen wir mal vom Anfang her an: welches Modell des H1 hast Du denn?

  • Ich habe auch vor, mir einen Dachträger zu montieren. Folgendes Modell habe ich im Auge: Dachträger bei Ebay


    Der Anbieter hat mir eine Einbauanleitung zukommen lassen, kann mir aber nicht sagen, ob dieser Träger für mein Modell (H1 Travel aus 2018 ohne Dachreling) passt. Hier die Einbauanleitung die ich geschickt bekam.


    Laut Angebot sollte dieser allgemein für den H1 ab 2008 passen. Ich denke dann also auch bei mir, oder? Skeptisch macht mich nur die Aussage des Händlers „Ich weiß nicht ob der für ihr Modell passt. Umtausch bei Nichtpassen nicht möglich“.

  • Was soll der Blödsinn?
    Bei Internetgeschäften hast Du grundsätzlich ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!