Xenon Nachrüsten / Erfahrungen

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier im Forum jedoch schon länger mitlesender Beobachter :winke:


    in diesem Sinne Grüße ich erstmal alle Hyundai bzw Genesis Fahrer.


    Hab schon viel durchforstet allerdings noch nichts richtiges gefunden, wenn es doch was geben sollte zu diesem Thema dann einfach löschen bzw. Link einstellen.


    Hab mir vor ein paar Wochen ein Genesis Coupe 3.8 AT gekauft nachdem ich 2 Jahre GK V6 gefahren bin.


    Am Genesis gefällt mir eigentlich alles, nur die Halogenscheinwerfer passen meiner Meinung nach überhaupt nicht ins Gesamtbild und schon gar nicht für ein 300 PS Sportcoupe.


    Habe deshalb ein passendes Xenonkit mit 6000K für H7 bestellt (Kosten 60 Euro) und Eingebaut. Da eventuell schon einige auch mit dem Gedanken gespielt haben wollte ich nun meine Erfahrung damit weitergeben und gleichzeitig Fragen ob es auch schon welche gibt die Nachgerüstet haben.


    Einbau war einfach, Scheinwerfer raus, Xenonkit angeschloßen.


    Ausleuchtung ist wirklich exzellent, sehr schöne Licht - Abrisskante der Scheinwerfer und keine Lichtstreuung.


    Gegenverkehr hat noch kein Einziger aufgeleuchtet, also auch keine Blendung des Gegenverkehrs.


    Es sieht wirklich Original aus, hab es direkt mit dem Xenon vom BMW der Freundin verglichen. Keine Abweichung der Farbtemperatur, also keineswegs zu Blau wie viele behaupten.


    Polizei hatte mich auch schon Kontrolliert, denen ist das Überhaupt nicht aufgefallen das es nicht Original war obwohl die schon den Genesis genauer begutachtet hatten. :D


    Bin also voll und ganz zufrieden.


    JAAA ich weis das es nicht erlaubt ist und kenne die Regeln der Straßenverkehrsordnung. :evil: :teach: Konnte trotzdem nicht wiederstehen. ;)


    Was sagt ihr zu dem Thema???

  • Normalerweise gehören zu Xenon Scheinwerfern eine automatische Höhenverstellung sowie eine Scheinwerferwaschanlage, ansonsten ist es nicht erlaubt. Ob die Betriebserlaubnis dadurch erlöschen könnte bin ich mir nicht ganz sicher.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • No comment:


  • Gratulation du fährst ohne Verischerung rum :D


    Bau es wieder aus und erfreue dich einfach daran das dir beim Unfall die Verischerung hilft :D


    Wenn du Xenon willst musste Facelift Coupe kaufen :P

  • Ja über dieses Thema wurde ja nun schon oft diskutiert.


    Viel mehr würde mich interessieren, was ist wenn.
    Da ja die Betriebserlaubnis erlischt, müsste der Fahrer des mit Xenonkit nachgerüsteten Fahrzeuges bei einem Unfall in jedem Fall immer die volle Schuld bekommen.
    Er dürfte ja mit dem Fahrzeug ja gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen somit wäre bei eine nicht Teilnahme am Straßenverkehr der Unfall gar nicht entstanden, da er ja mit seinem Auto nicht da wäre.
    Ebenfalls handelt es sich ja bei dem Einbau dieser Kits um eine vorsätzliche illegale Handlung, da ja selbst bei den Ebay - Angeboten groß nicht für den Straßenverkehr zugelassen steht, und selbst in der Fahrschule bekommt man das bestimmt schon seit 5 Jahren erzählt, habe ich von unseren Sohn gehört.
    Was ist also wenn, vieleicht kennt jemand schon solche Situationen?

  • Zitat

    Gratulation du fährst ohne Verischerung rum


    Das ist nicht ganz richtig Martin.


    Zitat

    Da ja die Betriebserlaubnis erlischt, müsste der Fahrer des mit Xenonkit nachgerüsteten Fahrzeuges bei einem Unfall in jedem Fall immer die volle Schuld bekommen.


    Das wär ja schlimm. :) Nach Deiner Aussage müßte jedem der Versicherungsschutz versagt werden, der auch nur die kleinste nicht abgenommene Veränderung an seinem Fahrzeug durchführt. Mal angenommen, Du läßt Dir eine Tieferlegung einbauen, hast sie aber noch nicht abnehmen lassen, weil Du es erst noch vor hattest. Der Termin beim TüV ist aber noch nicht gemacht. In dieser Situation nimmst Du jemandem die Vohrfahrt. Ist es dann richtig keinen Versicherungsschutz für diesen Fall zu haben?


    Zitat

    Er dürfte ja mit dem Fahrzeug ja gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen somit wäre bei eine nicht Teilnahme am Straßenverkehr der Unfall gar nicht entstanden, da er ja mit seinem Auto nicht da wäre.


    Das ist um zu viele Ecken gedacht. Ein hätte, wäre oder wenn gibt es nicht.


    Die Aussage, dass man keinen Versicherungsschutz hat, ist ein Aberglaube, der sich hartnäckig hält. Für die Versagung des Versicherungsschutzes ist schon mehr notwendig. Eben ein vorsätzliches herbeiführen des Unfalles oder die Ursache muss der illegale Umbau sein. Verursacht er einen Auffahrunfall ist nicht das Licht schuld sondern der zu geringe Sicherheitsabstand. Und dagegen ist er versichert.


    Ich glaube, dass diese rigorosen Meinungen in diesem Beitrag einfach nur aufgrund des Themas Xenon entstehen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein illegales Frontlicht im Verkehr nichts zu suchen hat. Man kann Xenon aber legal nachrüsten, dafür muss man kein Facelift kaufen. Entsprechende Versuche sind gerade im Gange. :)

  • Na ja eine Tieferlegung bekomme ich ja auch eigetragen, aber eben ein Xenon ohne Leuchtweitenregulierung nie. Nun ist die Frage kann man hier eben Vorsatz zu Grunde legen, da eben bekannt usw.
    Als nächstes kann man die Sache doch auch so sehen, ein Autofahrer 1 nimmt Autofahrer 2 (der einen Xenonkit hat) die Vorfahrt und es kommt zu Kolision. Nun hat Autofahrer 1 mindestens wohl eine OWI begangen, welche wohl auch von der Polizei die den Unfall aufnimmt mit einem Bußgeld belegt wird.
    Nun kommt aber raus das Autofahrer 2 einen illegalen Xenonkit installiert hat. In der KBA steht nun die Betriebserlaubnis erlischt bei solchen Veränderungen. Also hat der Autofahrer 2 den Autofahrer 1 im öffentlichen Straßenverkehr geschädigt mit einem Fahrzeug welches garnicht am Straßenverkehr teilnehmen hätte dürfen.
    Hieraus ergeben sich meiner Meinung nach Ansprüche von Autofahrer 1 gegenüber Autofahrer 2, und Autofahrer 2 bleibt auf seinen Schaden sitzen.

  • Zitat

    Na ja eine Tieferlegung bekomme ich ja auch eigetragen, aber eben ein Xenon ohne Leuchtweitenregulierung nie. Nun ist die Frage kann man hier eben Vorsatz zu Grunde legen, da eben bekannt usw.


    Das ist völlig uninteressant. Nicht eingetragen ist nicht eingetragen. Da wird kein Unterschied gemacht. Außerdem bringst Du da was durcheinander. Du willst Vorsatz unterstellen. Um den Versicherungsschutz abzulehnen muss der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Sowas machen aber nur Selbstmörder, Idioten und Versicherungsbetrüger. :) Mit dem Einbau des Xenon-Kits ist doch aber nicht der Vorsatz da einen Unfall zu verursachen. Somit kann man den Vorsatz nicht unterstellen.


    Zitat

    Als nächstes kann man die Sache doch auch so sehen, ein Autofahrer 1 nimmt Autofahrer 2 (der einen Xenonkit hat) die Vorfahrt und es kommt zu Kolision. Nun hat Autofahrer 1 mindestens wohl eine OWI begangen, welche wohl auch von der Polizei die den Unfall aufnimmt mit einem Bußgeld belegt wird.


    Das ist vollkommen uninteressant weil für den Unfall nicht relevant. Es fehlt der kausale Zusammenhang zwischen dem Xenon und dem Unfall.


    Zitat

    Nun kommt aber raus das Autofahrer 2 einen illegalen Xenonkit installiert hat. In der KBA steht nun die Betriebserlaubnis erlischt bei solchen Veränderungen. Also hat der Autofahrer 2 den Autofahrer 1 im öffentlichen Straßenverkehr geschädigt mit einem Fahrzeug welches garnicht am Straßenverkehr teilnehmen hätte dürfen.


    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ein Verwaltungsakt und auch nicht gleichzusetzen mit einer Betriebsuntersagung. Das zum Einen. ;) Der Versicherungsschutz ist nicht abhängig von diesem Verwaltungsakt. Natürlich ist das schwer zu pauschalisieren. Jeder Unfall ist recht individuell und daher kann es natürlich im Einzelfall auch mal dazu kommen, dass ein Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt. Hierzu muss aber wieder der kausale Zusammenhang bestehen. Du merkst daran vielleicht, dass die Sache nicht so einfach ist wie sie erscheint.


    Sehr viel schwieriger wird es bei Leistungssteigerungen. Hier kann man davon ausgehen, dass es Probleme geben wird. Wenn nach dem Unfall festgestellt wird, dass die Leistung gesteigert und dies nicht vorgeführt wurde, kann man demjenigen unterstellen, dass die Leistungssteigerung zumindest eine Mitschuld begründet und vor allem vor allem zu wenig Versicherungsprämie gezahlt wurde. Das fällt dann in den Bereich Obliegenheitsverletzungen vor oder während der Vertragslaufzeit. Dadurch kann es sehr wohl zu Forderungen seitens des Versicherers kommen und er ist im Zweifel sogar berechtigt die Regulierung abzulehnen. Das sollte man also tunlichst vermeiden.


    Edit. Eins sei aber noch angemerkt. Den Nachweis der nicht vorhandenen Kausalität muss nicht der Versicherer führen. Dieser Nachweis ist vom Versicherungsnehmer zu führen. Ausschlaggebend ist §26 VVG. Hier wird alles notwendige dazu gesagt.

  • Na ja Versicherungstechnisch okay, aber wie sieht es Zivilrechtlich bzw sogar Strafrechtlich aus.
    Es geht mir ja nicht um einen Vorsatz des Unfalls, sondern um den Vorsatz des Einbaus falscher Leuchtmittel und der damit vorsätzlichen inkaufnahme eines erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Wenn mir zB der Füherschein abgenommen werden würde, und ich trotzdem weiter fahre, würde mir man dann nicht auch Vorsatz unterstellen, und bei einem Unfall bei dem ich keine Schuld hätte würde ich wohl min. auch eine Teilschuld bekommen, oder nicht?
    Oder wenn ich im Winter ohne Winterreifen unterwegs bin und mir jemand die Vorfahrt nimmt, kann ich doch auch eine Teilschuld bekommen oder nicht? Es könnte doch behauptet werden mit Wintereifen wäre der Unfall nicht passiert und ich bin vorsätzlich mit einem Wagen ohne Winterreifen gefahren.


    Achso das beim TS noch niemand vom Gegenverkehr sich beschwert hat liegt vieleicht daran das es die Leute aufgegeben haben. Denn mittlerweile fahren soviele mit diesen Xenonkits rum, und die Polizei ist in meinen Augen überfordert soetwas zu erkennen, um nicht zu sagen unfähig.

  • Ist doch aber das Problem 1220 Moppi scheint sich ja auszukennen und schreibt doch nun mehr oder weniger hat das keine Konsequenzen, also werden diese Xenonkitfahrer immer mehr werden. Die Anarchie im Straßenverkehr wird doch sowieso immer größer.

  • Zitat

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht, es ist nicht erlaubt, basta und aus!


    So einfach kann man das natürlich abtun. :D Es ist auf diese Art und Weise nicht erlaubt. Richtig, darüber sind wir uns einig und dagegen sage ich auch gar nichts. Diese Diskussion entstand einfach, weil immer wieder aus Unkenntnis Dinge verbreitet werden, die so nicht richtig sind. Mein Bestreben ist es einfach nur mal darzulegen wie die Situation im Schadenfall aussieht. Ich denke, das habe ich jetzt hinreichend getan. ;) Ich will niemanden ermutigen illegal Xenon an seinem Auto zu verbauen.


    Zitat

    Es geht mir ja nicht um einen Vorsatz des Unfalls, sondern um den Vorsatz des Einbaus falscher Leuchtmittel und der damit vorsätzlichen inkaufnahme eines erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Wenn ich richtig informiert bin handelt es sich um einen Tatbestand, der mit 80 € und 3 Punkten geahndet werden kann.


    Zitat

    Wenn mir zB der Füherschein abgenommen werden würde, und ich trotzdem weiter fahre, würde mir man dann nicht auch Vorsatz unterstellen, und bei einem Unfall bei dem ich keine Schuld hätte würde ich wohl min. auch eine Teilschuld bekommen, oder nicht?


    Nein, löse Dich mal bitte von dem Wort Vorsatz. ;) Du bekommst nicht per sé eine Teilschuld weil Du keinen Führerschein hattest. Allerdings ist fahren ohne Führerschein ein schwerer Tatbestand und wir gleiten damit völlig vom Thema ab. Du bekommst ein Strafverfahren wegen fahrens ohne Führerschein, ob Du an dem Unfall schuld bist oder nicht. Grundlegende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein gültiger Führerschein. Ein Versicherer wird Dich dafür in Regress nehmen, sofern Du den Unfall verursacht hast. Das ist mal klar. Aber Du bekommst keine Teilschuld.


    Zitat

    Oder wenn ich im Winter ohne Winterreifen unterwegs bin und mir jemand die Vorfahrt nimmt, kann ich doch auch eine Teilschuld bekommen oder nicht?


    Ebenfalls ein Ammenmärchen. In den Versicherungsbedingungen steht nichts von Winterrädern, lediglich geeignete Bereifung wird erwähnt. Wer natürlich bei Eisglätte mit Sommerreifen losfährt, der kann Probleme mit dem Kaskoschutz bekommen. Ich habe schon immer Winterräder und kann dies auch nur jedem schon allein der eigenen Sicherheit wegen empfehlen. Das sollte eigentlich der Hauptgrund sein, weswegen man Winterräder fährt.


    Zitat

    und schreibt doch nun mehr oder weniger hat das keine Konsequenzen


    Nein, das hab ich nicht geschrieben. Es ist noch immer nicht legal und kann von Behörden geahndet werden. 3 Punkte finde ich jetzt auch nicht so ohne. Es ging mir rein darum, dass nicht generell der Versicherungsschutz in solchen Fällen weg ist. Und dass die Polizei das nicht erkennt, stimmt nicht.


    Gerade eben fuhr neben mir eine Celica älteren Baujahres. Da waren vorne augenscheinlich 6000 K verbaut. Das sieht jeder Laie und Polizisten sind dahingehend geschult. Irgendwann wird man ihm das wahrscheinlich quittieren. Wenn nicht, hat er Glück.


    Grundsätzlich bin ich der Meinung jeder muss für sein Handeln die Konsequenzen tragen. Wer gegen geltendes Recht verstößt, soll dafür bestraft werden. Und wenn es der Sache angemessen ist, muss er auch die Konsequenzen tragen, die ihm vom Versicherer auferlegt werden.

  • Zitat

    Original von 1220 Moppi
    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein illegales Frontlicht im Verkehr nichts zu suchen hat. Man kann Xenon aber legal nachrüsten, dafür muss man kein Facelift kaufen. Entsprechende Versuche sind gerade im Gange. :)


    Es wird aber leider nur bei Versuchen bleiben...
    Du kannst soviel nachrüsten wie du willst, du wirst es, wenn es ab Werk nicht drin war nicht legal eingetragen bekommen :(


    Wurde ja schon mehr als einmal versucht...


    Danke aber für die Erklärungen bezueglich Verischerung und BE :)
    Hilft einem schon weiter :D

  • [URL=http://www.google.lu/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CFcQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.mini-power-forum.ch%2Fattachment.php%3Fattachmentid%3D5474%26d%3D1353573247&ei=lsf_UNP4BqGJ0AXTwICADQ&usg=AFQjCNFCxXNvQhNrpILntyiIfgfX9sqJRA&bvm=bv.41248874,d.d2k]25 Watt Xenon[/URL]


    oder


    New Beetle und A1


    Es kommt also eine Möglichkeit :freu:

    "Fahrer werden die Aufregung und die Emotionen
    unserer Motorsport-Expertise selbst erleben. Unsere zukünftige
    Modellpalette wird aus leistungsorientierten Modellen
    bestehen, die voller Energie und fit für die Rennstrecke sind.


    Das ist nur der Anfang einer Reise für uns
    und diese Reise wird schnell und aufregend."

    Albert Biermann, Head of Hyundai Motor’s Performance Development & High Performance Vehicle Division

  • Wie aus den Artikeln herauszulesen ist, bleiben die 25 Watt Systeme unter der magischen 2000Lumen Grenze.
    Fallen somit nicht unter die Reglung, dass eine automatische Leuschtweitenreglung und eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut sein muss und sind somit laut bestehenden Gesetzen erlaubt.


    VW und somit auch AUDI bauen aber von sich aus die Leuchtweitenreglung ein.


    Geht mal in den Konfigurator des "the beetle" und" A1" und Ihr werdet sehen, dass keine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut ist.


    Beim A1 kann man diese aber dazu bestellen, muss aber nicht.


    Und das bei Deutschen Autos mit TÜV.

    "Fahrer werden die Aufregung und die Emotionen
    unserer Motorsport-Expertise selbst erleben. Unsere zukünftige
    Modellpalette wird aus leistungsorientierten Modellen
    bestehen, die voller Energie und fit für die Rennstrecke sind.


    Das ist nur der Anfang einer Reise für uns
    und diese Reise wird schnell und aufregend."

    Albert Biermann, Head of Hyundai Motor’s Performance Development & High Performance Vehicle Division

  • das wäre ja toll wenn ein solches 25 Watt Set auf den Markt kommen würde. Haupsache es blendet nicht und die Qualität (Haltbarkeit) stimmt. Hätte auch gerne wieder Xenon ;(

  • Ich möchte auch wieder Xenonlicht, ein Sonata NF ohne Xenon sieht einfach billig und rückständig aus...halt billig. Das ist mit Xenon allerdings ganz anders.
    Ebay Link zu OSRAM D8, angeblich zugelassen Osram D8 Xenon 25W für alle


    EDIT: Das ist nur der Brenner, ohne Steuergerät. Passende Fassung auch nicht nachrüstbar...?!

  • Zitat

    Original von realmaster
    Hella dachte auch schon mal, sie hätten einen legalen Umrüstsatz - bis das KBA dazu Stellung nahm. >klick< (.pdf-Download)


    Empfehle nochmals den letzten 3 (z.T. euphorischen) Postern, meinen Link. Es geht eben nicht nur um Niveauregulierung und Reinigungsanlage, aber steht ja alles dort. Einfach lesen und hmmm ja, auch verstehen. :aufgeb:

  • Also meine Meinung ist ja folgende, auch viele legalen Fahrzeuge mit Xenonlampen (also ab Werk) blenden in vielen Situationen. Sei es beim zu dichten Auffahren auf den Vordermann oder bei Bergabfahrten
    den Gegenverkehr, irgendwie scheint die LWR in solchen Situationen in meinen Augen oft überfordert.
    Bin im November mit einem Taxi Touran fast neu gefahren, der hatte Xenon Kurvenlicht usw., ich meinte so zu den Taxifahrer haste aber ne ganz schöne Festbeleuchtung ist echt hell. Ja meinte er ist schon was
    feines nur das es nicht stimmt wie behauptet die ab Werk verbauten Xenonlampen würden nicht blenden.
    Und wenn nun jemand noch in seine normalen Scheinwerfer diese Kits einbaut, dann kann mir keiner erzähle das würde nicht blenden. Heute morgen erst wieder so einen Spezi hinter mir gehabt, nicht mal Projektionsscheinerfer sondern Streulichtscheiben und natürlich fette Brenner drin, muss dazu sagen auf einer Seite war der Brenner im A... und es brannte dort nur das Standlicht, aber die eine Lampe hat aus gereicht und meine Beifahrerin konnte Zeitung lesen.
    Und noch was, das Ablendlicht wird von den Herstellern immer weiter entwickelt bessere Ausleuchtung, Auto-Fernlicht usw.
    Was mir aber auffällt ist das bei den Rückleuchten die Blinker immer schlechter zu sehen sind, hier fallen mir immer einige VW Passat und Auditypen auf, wenn diese Wagen am Tage mit Licht fahren kann man
    den betätigten Blinker oft nicht richtig erkennen.

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