Ich bräuchte mal eure Hilfe bei dem Thema Reifen und Felgen

  • Moin zusammen und frohe Ostern, :winke:


    ich bin etwas verwirrt und brächte eure Hilfe zur Entscheidungsfindung. Mein Galloper hat folgende Felgen-Reifenkombination verbaut, die auch im Schein eingetragen ist: 285/60 R18 114H auf 8Jx18 H2, ET-2.


    Als serienmäßige Größe ist angegeben: 235/75 R15.


    Das ergibt mit den jetzigen Reifen eine Geschwindigkeitsabweichung von -8,2%, d.h. es wird ~92km/h angezeigt, wenn 100km/h gefahren wird. Eine Tachoangleichung ist nicht erfolgt. Da frage ich mich wie der Eintrag zustande kam? Wenn ich jetzt in das Teilegutachten der Felgen (ALASKA SOR80802) schaue, dann steht dort für den Galloper mit 104kW:


    255/55 R18 109 oder 265/60 R18 109.


    Dann habe ich eine Geschwindigkeitsabweichung von -0,6% und bräuchte wohl keine Tachoangleichung. Allerdings tendiere ich dazu, die 18" Felgen runter zu nehmen und originale Galloper Felgen zu besorgen. Ist ein Rechenexempel... Gibt es außer der eingetragenen Größe von 235/75 R15 noch andere Größen die ich auf der Originalfelge fahren darf, ohne Eintragung? Ich habe leider den alten Brief nicht mit dazu bekommen.


    Vielen Dank und Grüße, :thumbup:


    Hans-Jürgen

  • Hallo Hans-Jürgen


    Ausgeliefert wurden die Galloper Innovation mit 265/70 R 15 auf Alufelge 7JJ -15, ET 5mm.
    Original Eintrag im Schein war: 235/75 R 15 auf Felge 6JJ - ET 22 mm oder 265/70 R 15 auf Felge 7JJ -15, ET 5mm.
    Für 265/75 R 15 und 31-10.50 R 15 gibt es eine Freigabe für die originale 7JJ-15 Alufelge, ohne weitere Auflagen.


    Die Tachoangleichung für 285/60 -18 wäre aber auch kein Problem.Für ca. 24,- € gibt es ein entsprechendes Tachoritzel (25 Zähne MD705465 ) bei Mitsubishi,der Einbau ist auch kein Problem.
    Für noch einfachere Montage, gibt es für 45,- € auch das Ritzel mit Flansch, O.E. Nr. MD705425.


    Gruß Bernd

  • Deine Eintragung ist illegal.
    Ausgehend von der Seriengrösse, die nicht gestrichen wurde, sind Durchmesser und Umfang um 8,96 % grösser.
    Das heisst, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist bereits erloschen, weil bei einem Unterschied im Abrollumfang, der grösser als 8 % ist, ein neues Abgasgutachten erstellt werden muss.
    Die Tachoabweichung ist damit das kleinste Problem, was Du an der Backe hast.
    Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Zulassung, und damit ohne Versicherungsschutz, zudem Steuerhinterziehung (wegen Emissionseinstufung) und noch ein paar Nettigkeiten.


    Die 255/55-18 kannst Du ohne Probleme fahren, da hast Du eine Abweichung unter 1 % und das interessiert niemand.
    Die 265/60-18 kannst Du fahren, da hast Du eine Abweichung von 5,7 % und brauchst wahrscheinlich eine Tachoangleichung.


    Was Du auch fahren könntest wären 255/75-15 (= 31x10,5-15), 245/75-16, 215/85-16, die sind jeweils im Bereich von ca. 5,5 % Abweichung.


    Was Du tun solltest wäre, den Verkäufer zu kontaktieren und ihn mit der Situation zu konfrontieren. Welches Ziel Du dabei verfolgen solltest, musst Du selbst wissen. Möglich wäre Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises (im Raum steht als Straftatbestand Betrug).

  • Moin Schlicki,


    Ups, da muss ich erstmal schlucken :wacko:


    Könnte es ein, dass im alten Fahrzeugschein die 265/70R15 eingetragen waren? Dann sind es zu den 285/60/R18 "nur 5,9%" Geschwindigkeitsabweichung. Was ich nicht verstehe, im Teilegutachten für die Felge ist diese Kombi gar nicht vorgesehen und trotzdem eingetragen.


    Ich werde jetzt zwei Ansätze verfolgen:


    1. Die 255/55 R18 109 oder 265/60 R18 109 und die Felgen behalten
    2. Zurück auf die Originalbereifung mit den Originalfelgen


    Das wäre dann wohl in diese Richtung:


    Viele Grüße,
    Hans-Jürgen

  • Hallo zusammen


    Schlicki, mach doch nicht gleich den Autobahnschnellrichter.
    Die Ilegalität müsste erst mal eine offizielle Stelle feststellen.
    Wenn ein befugter Sachverständiger diese Felgen/Reifenkombi eingetragen hat, muss der auch dafür gerade stehen,nicht der Fahrzeugbesitzer.
    Möglicherweise geht der wohlwollende Sachverständige nicht vom kleinsten zulässigen Abrollumfang aus,sondern vom grössten und hat diese Kombination abgesegnet.
    Ohne engagierte Prüfer die vertretbare,die Sicherheit nicht beeinträchtigende Kombinationen, eintragen, gäbe es keine 235/85R16 und 265/75R16 auf den Pajero,Galloper,Starex und vergleichbaren Autos.


    Gruss Bernd

  • slash1962
    Was da auch immer eingetragen war lässt sich jetzt nicht mehr feststellen.


    Tatsache ist, dass die Seriengrösse drinsteht und diese Grösse die Bezugsgrösse ist. Da beisst die Maus keinen Faden ab.


    Tatsache ist ebenso, dass nach den geltenden gesetzlichen Normen die aktuelle Reifengrösse samt der dazu gehörenden Eintragung illegal ist und der erste Cop, des glaubt Ahnung zu haben und ein bisschen rechnen kann die ganze Kiste auffliegen lassen kann, mit den von mir beschriebenen Folgen.
    Und das hat nichts mit Autobahnschnellrichterei zu tun. Abgesehen davon sind gelegentlich uniformierte Dumpfbacken unterwegs die wesentlich schlimmer drauf sind wie ich - und die im beschriebenen Fall direkt die Kennzeichenstempel abkratzen ... wenn nicht sogar das Fahrzeug sicherstellen würden. Alles schon erlebt.


    Neko
    Was manche Prüfer eintragen ist haarsträubend. Was manche Prüfer nicht eintragen ist noch schlimmer. Und Ahnungslosigkeit ist eine schlechte Basis für den Job, ich glaube da sind wir uns einig.


    Es hätte übrigens eine ganz einfache Möglichkeit gegeben, diese Situation zu vermeiden, aber darüber werde ich mich für sicher nicht öffentlich/schriftlich äussern.


    slash1962
    Wenn Dich der Vorbesitzer/Verkäufer nicht interessiert, dann runter mit den illegalen Schlappen und was Legales draufgemacht. Ausserdem den illegalen Eintrag löschen lassen (beim TÜV/Dekra) und anschliessend bei der Zulassung. Kostet Zeit und Geld, ist aber billiger als ein Verfahren. Die Kosten kannst Du immer noch dem Vorbesitzer aufs Auge drücken wenn Du willst, dazu musst Du allerdings die Rechtswidrigkeit von TÜV/Dekra "amtlich" feststellen lassen.


    Das Problem ist nicht die Reifengrösse an sich, sondern die fehlende Betriebserlaubnis zusammen mit der so nicht mehr existierenden Emissionseinstufung und der daraus folgenden Steuerhinterziehung. Die Nummer ist echt gefährlich, das geht nicht nur an den FS und wird schweineteuer, sondern das gibt auch ein fettes Strafverfahren.
    Deswegen auch meine drastische Beschreibung, bei sowas ist Wattebällchengebrauch absolut kontraproduktiv.

  • Hallo Bernd,


    Für 265/75 R 15 und 31-10.50 R 15 gibt es eine Freigabe für die originale 7JJ-15 Alufelge, ohne weitere Auflagen.

    weisst du wo ich diese Freigabe bekommen kann? Das würde mir die Entscheidung erleichtern.


    Viele Grüße,
    Hans-Jürgen

  • Na wo wohl, bei Hyundai.


    Wobei da gilt, dass eine Herstellerfreigabe nicht in den Kfz-Papieren eingetragen sein/werden muss, da die Cops das direkt über ihre Systeme abrufen können.

  • Naja, versuch mal über das Hyndai Kontakformular mit einer Galloper Fahrgestellnummer etwas zu erreichen :flüster:


    Ich habe morgen frei, da werde ich mal schön mit all den Problemchen zum TÜV fahren. :super:


    Dann halte ich euch auf dem Laufenden...

  • TÜV - Nord?


    Hast Du einen Termin mit einem aaS?


    Wenn die erste Antwort positiv und die Zweite negativ ist, kannste Dir das sparen. Die Antwort weiss ich jetzt schon.
    Wenn beide Antworten positiv sind, dann sagt Dir der aaS wenigstens (vielleicht), warum seiner Meinung das nicht geht.


    Und dass die einen Fehler eingestehen kannste Dir ja sowas von knicken.


    Was Du tun solltest ist, Dir einen kompetenten aaS suchen (die sind im Norden rar), der auch Sondergeschichten und Abnahmen nach § 21 macht, sich wirklich auskennt und sich mit den internen Anweisungen die Butterstullen einwickelt, mit dem einen Termin machen und mit dem mal die Sache ganz in Ruhe durchsprechen.
    Das geht aber nicht einfach so mit mal vorbeifahren (ausser vielleicht direkt in Hannover, aber da weiss ich auch keinen vernünftigen Menschen), denn wenn Du nur einfach so auf einer Prüfstelle aufschlägst und kein aaS da ist, kriegst Du grundsätzlich schon mal keine verbindliche Antwort, weil die normalen Prüfhampels das gar nicht dürfen. Von den internen Anweisungen im TÜV Nord mal ganz abgesehen.


    Noch besser wäre es, Du würdest Dir jemand Kompetenten bei der Dekra in der Ehemaligen suchen, die sind oft (aber nicht immer) deutlich zugänglicher und entscheidungsfreudiger als die Blindschleichen im Norden.

  • Also ich war beim TÜV, aber es war kein aaS. Der Typ hatte nicht verstanden was ich wollte, aber egal. Ich muss demnächst einen Termin machen um beim MX-5 was eintragen zu lassen, da hake ich dann nochmal nach.


    Allerdings hat er mir eine Bestätigung der serienmäßigen Bereifung ausgedruckt.


    Es geht in die Richtung was Bernd schrieb, allerdings gibt es einen kleinen aber bescheidenen Zusatz: Die 15" Felgen gibt es als:
    7JJ-15 ET 5mm und
    7JJ-15 ET -5mm


    Letzteres ist nicht schön, da es kaum Reifen gibt (sagt mein Reifendealer)


    Die Felgen die ich eigentlich nehmen wollte, scheinen ET -5 zu sein, der Verkäufer schrieb: Innen steht 7x15 / Offset-5 / RD6X / DHA / HPI / Bj.99


    Offset -5 interpretiere ich als ET -5. Wäre schön wenn es eine Fehlinterpretation wäre.


    Grübelnde Grüße,
    Hans-Jürgen

  • Was zum Henker spielt die ET für eine Rolle bei der Reifengrösse?


    Die Aussagen werden immer irrer.


    Ausserdem kannst Du den TÜV-Zettel ins Klo werfen weil da eben NUR die Seriengrösse draufsteht und nicht weitere, freigegebene Grössen.


    Dass der TÜV-Hampel nix kapiert hatte ich Dir ja vorausgesagt.
    Ach ja, Deine Interpretation ist korrekt.

  • Moinsen,


    ich habe jetzt die Originalfelgen drauf mit den 265/70 und habe quasi ein neues Auto :thumbsup:


    Freudige Grüße,
    Hans-Jürgen

  • Freut mich für Dich. Damit bist Du Deine Sorgen ja erst mal los.

  • Moin Schlicki,


    danke :thumbsup: Das ist wirklich ein Quantensprung...


    Aber Galloper ist Galloper. Jetzt geht es den anderen Herausforderungen an den Kragen


    Grüße,
    Hans-Jürgen

  • Na hoffentlich erfolgreich.
    Dann kann man sich ja vielleicht auch mal artgemäss treffen.

  • Na sieht doch gut aus!

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