Schrott-Coupe gekauft - Hilfe!!!

  • So ich habe so komische Anrufe und Angebote für den Coupe bekommen, dass ich mich entschlossen habe den doch zu reparieren.


    Der eine Bot mir einen Tausch gegen einen mini Notbook, der andere wollte mir dafuer Standboxen geben.
    Der andere wollte schon 500 euro zahlen aber nur wenn ich den Wagen repariere (700Euro kosten!)


    Nur ein Pole hat mich direkt aus Polen angerufen und wollte mir 500 Euro anbieten. Der einzig serioese Interessent bisher.
    Aber irgendwie wollte ich den Wagen doch nicht hergeben.
    Hoffentlich bereue ich meine Entscheidung nicht. :unsicher:


    Habe Bremsen und Kuehler im Internet gekauft und werde diese nächste Woche in der Werkstatt abgeben.


    So meine Frage ist:


    Wie teuer wird es wenn ich das Getriebeoel vom Automatikgetriebe austauschen lasse?


    Ich wollte das Präventiv machen, weil ich befürchte, dass durch den Kaputten Kühler, Kühlwasser im Getriebe eingedrungen ist.

  • Habe gerade deinen Theatre gelesen, also nur eins vorne weg...."gekauft wie gesehn" gilt nicht! Kann ich dir aus 100 % Quelle sagen, da ein Kaufvertrag nur 100 % wirksam ist wenn es Individuel ist, also ich würde den Kaufvertrag anfechten, hol dir ein Anwalt und lass dich nicht übern Tisch ziehen, das sind versteckte Mängel die Sicherheitsrelevant sind.

  • Nach dem heutigen Gewährleistungsrecht kann ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen. Dennoch darf er ein Fahrzeug, das derart gravierende, z. T. Sicherheitsmängel aufweist, nicht ohne entsprechenden Hinweis verkaufen. Der Verdacht der arglistigen Täuschung liegt hier nahe, muß aber im Zweifelsfall bei Gericht glaubhaft gemacht werden. Bei Sicherheitsmängeln sieht man das schon kritischer. Es gibt Fälle, in denen Verkäufer für Schäden, die durch verwschwiegene Sicherheitsmängel kurz nach dem Verkauf aufgetreten sind, haftbar gemacht wurden.


    Der Wagen wird voraussichtlich ein Fass ohne Boden - bei den jetzt schon bekannten Problemen. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.

  • Zitat

    Original von ardeche
    Nach dem heutigen Gewährleistungsrecht kann ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen. Dennoch darf er ein Fahrzeug, das derart gravierende, z. T. Sicherheitsmängel aufweist, nicht ohne entsprechenden Hinweis verkaufen. Der Verdacht der arglistigen Täuschung liegt hier nahe, muß aber im Zweifelsfall bei Gericht glaubhaft gemacht werden. Bei Sicherheitsmängeln sieht man das schon kritischer. Es gibt Fälle, in denen Verkäufer für Schäden, die durch verwschwiegene Sicherheitsmängel kurz nach dem Verkauf aufgetreten sind, haftbar gemacht wurden.


    Der Wagen wird voraussichtlich ein Fass ohne Boden - bei den jetzt schon bekannten Problemen. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.


    Dann solltest du aber auch wissen, dass in Germany Rechtsberatungsverbot herrscht.

  • Zitat

    Original von Sitmojo


    Dann solltest du aber auch wissen, dass in Germany Rechtsberatungsverbot herrscht.



    *HEUL* *HEUL*
    Wie ich dieses Rumgeflenne und besserwisserliche Gehabe so hasse...
    :mauer: :gaehn:

  • Zitat

    Original von ardeche
    Nach dem heutigen Gewährleistungsrecht kann ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen. Dennoch darf er ein Fahrzeug, das derart gravierende, z. T. Sicherheitsmängel aufweist, nicht ohne entsprechenden Hinweis verkaufen. Der Verdacht der arglistigen Täuschung liegt hier nahe, muß aber im Zweifelsfall bei Gericht glaubhaft gemacht werden. Bei Sicherheitsmängeln sieht man das schon kritischer. Es gibt Fälle, in denen Verkäufer für Schäden, die durch verwschwiegene Sicherheitsmängel kurz nach dem Verkauf aufgetreten sind, haftbar gemacht wurden.


    Der Wagen wird voraussichtlich ein Fass ohne Boden - bei den jetzt schon bekannten Problemen. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.


    naja fast meine rede, ich weiss von einem fast identischen fall, das man das Gewährleistungsrecht auschließen kann, aber das nur Individuel geht. Sprich mit Worten die noch nicht benutzt wurden, ganz speziel für dieses Fahrzeug bzw diesen Verkauf. Und gekauft wie gesehn ist wohl ehr ein alter Hut, genau so wie Bastlerfahrzeug etc.


    Auch mein Tip Anwalt aufsuchen.


    PS, das ist doch keine Rechtsberatung sondern ehr eine Hilfestellung. Kapital wird daraus nicht geschlagen.

  • Aber ist das nicht abhängig von den Kosten? Ist in so einem Preis nicht schon Mängel vorhanden? Bei einem Kauf dür einen Coupe für 1100€ wäre ich eh misstrauisch gewesen...



    PS:


    Habe vor 2 Monaten einen Accent für 2300€ gekauft, der macht ein dröhnendes Geräusch ( Vorbesitzer hat gesagt er weiß nicht was das ist, war aber auch schon mehrmals in der Werkstatt) wegen diesem Geräusch war ich auch schon mehrmals in der Werkstatt - nichts gefunden, außerdem musste ich neue Koppelstangen & ein neues Flexrohr kaufen, Checkleuchte leuchtet auch, angeblich kaputte Lamba .... wenn man alles zusammen rechnet habe ich Reperaturkosten von 250 - 400€ ... Woher das Dröhnende Geräusch kommt, wie viel das kostet weiß ich nicht :( Eine genauere Untersuchung kostet laut Hyundai mehrere 100 € ... :/


    Kann/sollte ich das auch anfechten?

  • ... Hallo , da wirst Du sicher kein Glück haben , da Dir der VK den Mangel ja nicht verschwiegen hat .. :teach:


    Grüße Sonata

  • weil mir viele gesagt haben, dass ich gegen den Verkauefer nicht vorgehen kann, habe ich auf den Rechtsweg verzichtet. Das haette sowieso Monate oder Jahre gedauert und Anwaelte arbeiten auch nicht umsonst. Und am Ende muss ich moeglicherweise auch Prozesskosten zahlen weil der andere einen besseren Anwaltr hatte.

  • ... denke mal allein für die Anwalt,s + Gerichtskosten , kannst Dir das Fzg. wieder herrichten , oder gar ein anderes kaufen ... :denk:


    ... trotz allen Ungemach .. toi , toi , toi


    Grüße Sonata

  • Zitat

    Original von delavar
    weil mir viele gesagt haben, dass ich gegen den Verkauefer nicht vorgehen kann, habe ich auf den Rechtsweg verzichtet. Das haette sowieso Monate oder Jahre gedauert und Anwaelte arbeiten auch nicht umsonst. Und am Ende muss ich moeglicherweise auch Prozesskosten zahlen weil der andere einen besseren Anwaltr hatte.


    ... na ja, das lohnt sich nur bei Rechtsschutzversicherung, ansonsten würde ich das auch unter Erfahrung - passiert nicht mehr wieder - verbuchen.

  • @ardeche
    ... genauso sehe ich das auch .... nur schade - das man aus ( Eigener ) Erfahrung erst klug wird ... :denk: :denk:


    ... gibt Sachen/Momente , die sollte man schnellstens vergessen ( sonst fressen sie Dich auf ) :grrr:


    Grüße Sonata

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