Rückrufaktion wegen Durchrostungsgefahr // PANIK!!

  • Hallo Ihr Lieben,


    vor einem Monat habe ich mir ein 2003er Coupé zugelegt. Der Wagen hat 80 tkm runter, ist top (scheckheft-)gepflegt und steht auch sonst für seine 12 Jahre einfach nur super da.


    Gestern ist mir dann während der Fahrt der Achsträger vorn rechts gebrochen. Neben dem ganzen Stress mit ADAC etc. stellt sich die Situation nun folgendermaßen dar:


    Der Bruch hat so einige Schäden verursacht. Das Rad ist mir so gegen den Kotflügen gehauen worden, dass dieser nun völlig verbogen ist, die Beifahrertür hakt entsprechend beim Öffnen. Die Radhausschale ist gebrochen, Achmanschette etc. etc. etc...


    War vorhin mal in der Werkstatt und der hat noch ein paar andere Schäden, die durch den Bruch an der Achse entstanden sind aufgeführt und stellte mir sogar in Aussicht, dass das Getriebe nen Schaden davongetragen hat, das kann er aber erst final prüfen, wenn der Wagen wieder fahrbereit ist.


    Summa summarum stehen da gerade sicherlich einige hundert, wenn nicht sogar tausend Euro im Raum.


    Nun ist es so, dass besagte Rückrufaktion bei diesem Wagen vom Vorbesitzer bereits 2011 bei einem anderen Hyundai Vertragshändler gemacht wurde. Damals habe man die Achsträger nicht getauscht sondern nur versiegelt (44 tkm hatte der damals runter). Der Werkstattleiter, der den Schaden heute begutachtet hat, meinte, dass er aufgrund fehlender Bohrungen und aufgrund dessen, was er gesehen hat, NICHT davon auszugehen ist, dass diese Versiegelung stattgefunden hat. Also hat in 2011 die Werkstatt mit Hyundai Deutschland die Versiegelung abgerechnet aber vermutlich nur bisschen Rostschutz unten dran geschmiert.


    Für mich ist die Sache klar. Grundsätzlich ist der Fehler inkl. der Folgeschäden zu 100% auf Hyundai zurückzuführen. Was interessiert mich wenn deren Vertragshändler bei ner Rückrufaktion pfuschen?!


    Meine Angst ist aber nun, dass der Kulanzantrag abgewiegelt wird. Das endet in monatelangem Rechtsstreit, ich seh´s schon kommen.


    Vielleicht mach ich mir grad nur Panik, aber kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten?


    Bin übrigens zwar technisch nicht ganz auf den Kopf gefallen, aber unterm Strich dennoch als Laie zu betrachten :)

  • Kulanz wirst du wahrscheinlich nur bekommen, wenn dein Scheckheft lückenlos von Hyundai ausgefüllt wurde.
    Wann war den die letzte hauptuntersuchung?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Lückenlos Scheckheftgepflegt ist er. Habs nicht zu 100% im Kopf, erinnere mich aber, dass glaube 1 oder 2 Stempel von einer freien Werkstatt drin waren, wobei ich hier nicht sicher bin ob die Stempel ne Inspektion oder nur bsp. nen Bremsflüssigkeitswechsel betroffen haben.


    Ansonsten wurde er immer Bei Hyundai gewartet sogar labidare Reifenwechsel hat der Vorbesitzer bei Hyundai machen lassen, hab alle Rechnungen etc. beim Kauf fein säuberlich sortiert dazu bekommen.


    HU ist in 8/2015 also in paar Monaten fällig. Dass das im Dez. beim Kauf nicht neu gemacht wurde hat einen einfachen Grund. Der Wagen hat mitte März einen Termin zur Umrüstung auf LPG. Im Zuge dessen muss ja die AU ohnehin neu gemacht werden. Also bin ich mit dem Händler so verblieben, dass er sich um den neuen Tüv im Zuge der Umrüstung kümmert, um die AU nicht doppelt zu machen und zu bezahlen.


    Ich mein, im Grunde genommen bin ich ja sowieso fein raus, hab ja noch Gewährleistung auf das Coupé. Allerdings kenne ich den Händler gut, und ich fänd es einfach menschlich mega scheiße den Fehler das Problem auf ihn abzuwiegeln.

  • Da der Fehler mit 100%iger Sicherheit schon beim Kauf im Dezember vorhanden war, ist nun der Händler in der Pflicht!
    Ob man den Händler jetzt gut kennt, hat mit der Beseitigung eines LEBENSGEFÄHRLICHEN Mangels nichts zu tun, das steht auf einem anderen Blatt....

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  • Da hast du natürlich völlig recht. Es ist ja auch keinesfalls so, dass der Händler sich raushält. Im Gegenteil, er stellt mir ohne wenn und aber einen fahrbaren Untersatz zur Verfügung und steht mit Rat und Tat zur Seite. Stand jetzt ist es einfach mit weniger Aufwand verbunden (da der Wagen ohne Kran auch kaum auf einen Hänger zu bekommen ist) das Auto einfach da stehen zu lassen wo er gestern hingeschleppt wurde und zu sehen was Hyundai für eine Lösung vorschlägt.


    Ich anstelle des Händlers würde ohnehin ebenfalls zunächst bei Hyundai anklopfen. Es ist einfach ein Fakt, dass hier bei der Rückrufaktion gepfuscht wurde. Der Hyundai-Werkstattmeister sagt selbt, dass da 2011 sicherlich nix versiegelt wurde.

  • Der Händler muss sich an Hyundai wenden, allerdings könnte Hyundai dahingehend argumentieren, dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug etwas durchgerostet ist...

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    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

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