Hyundai - Emblem

  • Ja bestell die man ruhig. Und im notfall schneidest wirklich nen Nippel weg.


    Also wie gesagt ich hab meine Embleme erst einige Tage verbaut. Und von hinten war auch nur nen Schnappschuss (Hab übrigens separat auch ein Lenkrademblem bestellt - So ist der Wagen von Laien auch beim Blick durch die Scheibe nicht zu enttarnen :D )


    Naja von vorne finde ich mein Coupe noch nicht ganz optimal. Hab das Vor-Facelift mit den hässlichen Scheinwerfern.... Das ist das einzige was mich wirklich noch stört...

    Naja, du schneidest ja nichts auf oder so, sondern machts nur den Kleber warm und öffnest, anschließend halt wieder mit der Heißklebepistole wieder "zu". Ich glaube das ist das einzige "kritische" daran und selbst wenn da was schief läuft, wobei ich nicht wüsste was, sind die Scheinwerfer dann ja nicht schrottreif, sondern können immer noch durch etwas mehr an Arbeit "repariert" werden.. ist ja kein Motor oder so..

  • hallo gemeinde!wer weiss,was passiert,wenn man von der Rennleitung angehalten wird und sie suchen,laut Zulassung ein hyundailogo?muss man diese tuscani logos eintragen lassen und wenn ja,wie geht das?einer der flics sagte mir,das es in Deutschland verboten ist,ein ferraripferd auf nen vw golf zu kleben,so sei es auch beim hyundai coupe mit den tuscani logos an den rädern,auf dem Lenkrad und Motorhaube und Heckklappe!hab ihn so gekauft und weiss nun nicht,ob ich die logos demontieren muss oder wie ich argumentieren kann!vielen dank im voraus!

  • Die Tuscani-Logos können bleiben - niemand kann oder wird dir das verbieten! Das Hyundai GK-Coupe wird/wurde in anderen Ländern mit diesem Logo ganz offiziell verkauft. Und als Privatperson darfst du dir z.B. sogar Ferrari-Embleme auf das Couoe kleben, und zwar soviele du willst! :)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das Ferrari-Emblem könnte höchstens markenschutzrechtliche Probleme bereiten. Da hilft auch eintragen lassen nichts. Ist aber wie Jacky sagt für Privatpersonen eigentlich irrelevant.
    Mit StVZO hat das auf jeden Fall nichts zu tun.

  • Als dir gesagt wurde, daß diese Tuscani-Embleme verboten sind, war da vielleicht der 1. April?? :flöt:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Na toll... dem hätte man auch sagen sollen, dass es verboten ist, Polizeiabzeichen an Straßenkaspern anzubringen. :evil:


    Wenn etwas verboten wäre, dann das Auto mit z.B. Ferrari-Pferdchen zu bekleben und dann als Ferrari zu verkaufen. Aber das Problem gibt es ja bei Autos nicht, die per Fahrgestellnummer identifiziert werden (und in welcher der Hersteller mit verschlüsselt ist). Andererseits müßte man auch mehr als nur dämlich sein, sich einen bepferdeten Hyundai als Ferrari andrehen zu lassen...

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