Sind Lackmaengel durch Vogelkot usw. doch Garantiefaelle?

  • Betrifft Garantiebedingungen
    hier : keine Garantie bei Lackschaeden durch Umwelteinwirkungen ( z.B. Vogelkot, chemische Substanzen usw.) ? Oder doch?


    Ich beziehe mich auf die Garantiebedingungen von 5/ 2011, S.9
    Hier steht :
    " Garantieansprueche bestehen insbesondere nicht, wenn,
    ....
    ein Schaden oder Material/Farbveraenderungen durch... Umwelteinwirkung ( z.B. durch UV- Strahlung, sauren Regen, chemische Substanzen, Vogelkot, Insektenexkremente...usw.) entstanden ist. "


    Garantiebedingungen aus anderen Jahren koennen abweichen. Bitte selbst in den Unterlagen nachschauen. Ich diskutiere nur die Bedingungen von 5/2011.


    Sind meine folgenden Ausfuehrungen richtig?


    Garantiebedingungen sind in der Regel Allgemeine Geschaeftsbedingungen und unterliegen der Kontrolle der Gerichte.
    Die §§ 305ff regeln die Verwendung der AGBs.
    Vereinfacht gesagt, wird hier gefordert, dass AGBs
    nicht ueberraschend sein duerfen und
    eindeutig formuliert sein muessen.
    Wenn eine der Anforderungen nicht eingehalten wird, koennen die Gerichte kontrollieren.
    Die Hauptkontrolle besteht in folgendem Vorgehen der Gerichte:
    Das Gericht nimmt eine kundenfeindliche Situation an, die aber noch vernuenftig sein muss.Wenn diese kundenfeindliche Auslegung zu einer unzumutbaren Benachteligung eines Verbrauchers fuehrt, wird dieser Passus " kassiert"= Er gilt als nicht geschrieben und wird gegebenfalls durch das BGB ersetzt.
    Es gibt noch weitere Kontrollen der Gerichte, auf die ich hier aber nicht eingehe, weil es sonst zu kompliziert wird.


    In unserem Fall geht es um die Worte " Umwelteinwirkung" und " usw."


    Beide Begriffe sind nicht eindeutig :
    Umwelteinwirkung kann alles sein, was aus der Umwelt auf den Wagen und seinen Lack einwirkt. Also z.B. Wind, Regen, Sauerstoff und CO2 der Luft.
    Wenn also einfacher Wind oder einfacher Regen oder Sauerstoff in der Luft zu einem Lackschaden in den ersten 2 Jahren fuehrt und es fuer den Schaden keine Garantie geben soll, ist der Kunde wohl unangemessen benachteiligt
    Das fuehrt dann dazu, dass das Wort Umwelteinwirkung ( zusammen mit den Beispielen in der Klammer zu streichen ist.



    Gleiches gilt fuer das Wort " usw.. Dieses ist nicht eindeutig. Es fuehrt die angefuehrten Beispiele ins Unendliche fort. Man kann hier beliebig ergaenzen : Wind Regen, Staub, usw. usw.
    Auch hier wuerde bei kundenfeindlicher Auslegung der Kunde unangemessen benachteiligt.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    2 Mal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Zitat

    Original von Fred
    ...Ich beziehe mich auf die Garantiebedingungen von 5/ 2011, S.9
    Hier steht : ...


    Du hast doch kürzlich geänderte Garantiebedingungen erhalten, die du bislang noch nicht einmal richtig zuordnen konntest. Kurze Erinnerung:



    Vielleicht solltest du erst alles überprüfen, bevor du dich auf 5/2011 berufst? Du bist/willst doch sonst immer so genau sein... :nenee:

  • Ich empfehle, die Texte einfach zu lesen.


    Das Schreiben bezieht sich nur auf die Betriebsanleitung ( BDA )


    Mein Text bezieht sich nur auf die Garantiebedingungen.


    Das sind zwei verschiedene Bereiche und auch zwei verschiedene Hefte.


    So einfach ist das.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Richtig. Rapunzel


    Das kann man nur jedem raten, der mit Vogelkot usw. Lackprobleme hat und dann vom Freundlichen oder Hyundai vertroestet oder abgewiesen wird.


    Ein guter Tipp zum Thema :super:

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • möchte mal den Pkw-Hersteller sehen, der dafür aufkommt


    hier

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

  • Fuer das Auto auf dem Bild gibt es wohl keine Chance mehr.


    Aber ich denk hier an Wolfs Fall. Ein, zwei Lackfehler Muss natuerlich in der Garantiezeit sein.
    Da seh ich wieder Chancen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Fuer das Auto auf dem Bild gibt es wohl keine Chance mehr.


    Aber ich denk hier an Wolfs Fall. Ein, zwei Lackfehler Muss natuerlich in der Garantiezeit sein.
    Da seh ich wieder Chancen.


    also Spaß beiseite.
    Ich sehe die Chancen eher gering.
    Der Schaden entstand durch äußere Einflüsse.
    Vogelkot ist u.a. zwischenzeitlich als Garantie-Ausschluß unter den Garantiebedingungen erwähnt (wie bei anderen Herstellern auch)


    Es gibt zwischenzeitl. mehrere Sachverständigengutachten (unabhängig vom Fahrzeughersteller), dass unter ungünstigen Umständen der Lack bereits nach mehreren Stunden Schaden nehmen kann.


    Welcher Hersteller will dafür dann eine Garantie geben?


    Die Lackgarantie betrifft eher Lackierungsfehler,
    Lackablösungen z.B.
    Rostblasen

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

  • Hallo Juergen,
    In die Diskussion, ob Vogelkot aus technischer Sicht ein Mangel ist, lass ich mal nicht ein. Das wird ja schon anderswo diskutiert.


    Mir geht es hier nur um die Garantiebedingungen.


    Wenn ein Gericht die eine Einschraenkung " Umwelteinwirkungen" rauswirft, hat man wieder gute Chancen auf Garantie bei Vogekot, UV- Strahlung, Flugrost usw.


    Dann gibt es naemlich diese Garantie - Einschraenkung nicht mehr.


    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Das ist ja mal ein seltsamer Fall vor einem Amtsgericht.


    Der Anwalt berichtet :


    EinAUTOHAUS gewaehrt eine Garantie auf Lackmaengel
    Aber unter der Voraussetzung, dass der Hersteller den Lackschaden anerkennt.


    Da hat der Kunde nie eine Chance.Der Hersteller wird natuerlich den Lackschaden nicht anerkennen und damit dem Autohaus helfen.


    Das ist entweder eine absurde Garantie oder
    beim Bericht stimmt etwas nicht
    Und die Schlussfolgerung des Anwalts finde ich sehr " mutig " .


    Da bitte ich doch um mehr Substanz.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Zitat

    Original von Fred
    ...Das ist entweder eine absurde Garantie oder
    beim Bericht stimmt etwas nicht


    Hmm, vielleicht weil er nicht zu deinen Auffassungen von Garantie passt?


    Zitat

    Original von Fred
    Und die Schlussfolgerung des Anwalts finde ich sehr " mutig " .


    Echt? Diesen Passus?


    Zitat

    Fachanwalt Schleyer betonte gegenüber auto.de, dass bei durch den Käufer verursachten Schäden, der Händler grundsätzlich nicht haftbar sei. Dies gelte für Lackschäden durch Vogelkot ebenso, wie bei Beulen und Schrammen durch Auffahrunfälle.


    Das findest du von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht "mutig", nur weil du es gerne anders hättest? Oh je...

  • Na ja . Ein Fachanwalt, der sich so allgemein ohne Rechtsgrundlage eines Gesetzes oder Obergerichtsurteils ganz weit aus dem Fenster lehnt, ist nicht glaubwuerdig


    Und ein Amtsgerichtsurteil auf der Basis sagt garnichts.


    Wir haben kein Urteil eines OLG und schon garnicht vom BGH.
    Also muss man sagen : Die Rechtslage ist unklar. Fuer Hyundai unangenehm. Aber auch mit einem hohen Prozessrisiko fuer einen betroffenen Kunden.


    Mehr kann man zu Vogelkot im Moment nicht sagen. Wir wissen es einfach nicht.






    Der wissende Kunde wird, kryptisch gesprochen, jedoch einen anderen Weg nehmen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    ...Also muss man sagen : Die Rechtslage ist unklar. Fuer Hyundai unangenehm.


    Nein. Es war schon immer so, dann man bei Vogelkot ganz schlechte Karten hat. Wer mag kann in diesen Ratgeber schauen.


    Das hat übrigens überhaupt nichts mit Hyundai zu tun und wird denen deswegen auch ganz sicher nicht unangenehm sein.


    Hier mal die Garantieausschlüsse von Jaguar.


    Noch Fragen?

  • moin moin


    ich glaube, es ist genug über das Thema diskutiert worden.


    realmaster Danke für die Einstellungen der Texte. So soll es im Forum sein und nicht seitenlange Diskussionen mit, mMn rechtl. Halbwissen.


    Meine Meinung dazu, und auch die der anderen USER und der Rechtsprechung, sagen ganz klar, dass der Herrsteller nicht für Ursachen "Dritter", also auch Vogelkot, aufkommt.


    Unter Lackschäden des Herstellers sind allein durch den Produktionsprozess entstandene Schäden gemeint,
    z.B.
    Lackabsplitterungen durch Montage (Teile reiben gegeneinander und führen zum Schaden)
    Lackablösungen (durch kontaminierten Untergrund)
    Rostpickel (kein oberflächiger Flugrost)


    Diese Mängel wurden bisher, sofern sie bei meinen Fz(unterschied. hersteller) mal auftraten, auch ohne Probleme im Rahmen der Garantiezeit aber auch unter Kulanz beseitigt.


    :super:

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

    Einmal editiert, zuletzt von bmw-rider ()

  • Was bleibt noch anzumerken :


    realmaster : Die Meinungen von Amtsgericht und AutoBild sind nett aber nicht verbindlich.


    Bachus und Rapunzel : Ich soll klagen. Nie und nimmer. Das geht intelligenter.
    In diesem Sinne fuer das Imperium. Auch daran besteht meinerseits kein Interesse. Ich bin loesungsorientiert.


    Bachus : Du scheinst wohl verstanden zu haben, worum es mir geht. Oder?
    Problem aufzeigen, aber nicht hochkochen.


    In diesem Sinne


    einen schoenen Tag


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von bmw-rider
    moin moin


    ich glaube, es ist genug über das Thema diskutiert worden.


    Meine Meinung dazu, und auch die der anderen USER und der Rechtsprechung, sagen ganz klar, dass der Herrsteller nicht für Ursachen "Dritter", also auch Vogelkot, aufkommt.


    In der Form wäre es ein würdiges Schlusswort gewesen. ;)

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