Juristensprech : Garantieverfall 2 Monate nach Mangelkenntnis?

  • Zitat

    Original von Fred
    Am 1.2. meldet er den Fehler auf Garantie. Haendler sagt : " Das kann ich nicht entscheiden. Das muss der Hyundai- Aussendienst entscheiden." Der kommt aber erst am 2.4. ins Autohaus.
    Jetztkann Hyundai sagen : Pech gehabt "


    So ein Unsinn, entscheidend ist, dass der Kunde binnen 2 Monaten den Mangel nachweisbar bei seinem Vertragshändler und Hyundai-Erfüllungsgehilfen anmeldet. Der Kunde hat ja nicht den Terminplan des zentralen Hyundai-Ingenieurs zu vetreten. Der Händler hat dann kurzfristig die Erfüllung der Garantieleistung in Auftrag zu geben.

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • @Fraed
    Streckenweise ist dein Geschreibsel mit normalen Maßstäben nicht mehr nachvollziehbar. Dir hat man ein neues Lenkrad spendiert, weil du der Meinung bist, dass deins klebt. Das war in meinen Augen schon mehr als kulant, aber du nörgelst weiter. Mir hat man den Sitzbezug getauscht, die Lenkung gewechselt, die Heckklappe neu lackiert - alles ohne Druck, ohne Anwalt, ich habe nur vorsichtig drauf aufmerksam gemacht.


    Man muss nur vernünftig miteinander reden, aber da fällt mir deine PM ein. :nenee:

  • Jostor
    Das klingt vernuenftig. So sollte es auch sein.
    Nur : Hyundai schreibt in seinen Garantiebedingungen etwas ganz anderes.
    " Eine Hemmung der Verjährung durch Reparatur oder Prüfung des Mangels ist ausgeschlossen. "
    Jostor, wir beide wissen doch, was ein Ausschluss der Hemmung der Verjaehrung bedeutet.
    Der Text ist eindeutig. Hyundai sollte diesen extrem verbraucherunfreundlichen Passus entfernen oder abmildern.
    Ich weiss nicht, welcher Teufel Hyundai da geritten hat, als sie das in die Bedingungen geschrieben haben.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Jetzt geht die Schwarzmalerei wieder los.
    Theorie und Praxis wurden doch eigentlich in den vorangehenden Beiträgen genug erörtert. Ich glaube da dürfte man überhaupt keine Verträge ,egal welche,abschließen.Da überall eine Klausel drin ist,der negativ ausfallen KANN.

  • Nee, das ist mir zu allgemein und fuehrt am Thema vorbei.
    Es geht nicht um irgendwelche Vertraege, sondern konkret um die Garantiebedingungen von meinem Hyundai.
    Und es geht nicht um Vertraege mit relativer Vertragsfreiheit, sondern um AGBs, die von HMD vorformuliert wurden und deshalb der strengen Kontrolle der einschlaegigen AGB- Gesetze unterliegen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Du verstehst (oder willst ihn nicht verstehen) meinen Beitrag nicht. :winke:

  • Zitat

    Original von Fred
    Jostor
    Das klingt vernuenftig. So sollte es auch sein...


    Da du auf ein Zitat verzichtet hast, können eigentlich nur die ersten 3 Wörter Jostors Beitrag gemeint sein. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Stiftung Warentest schreibt zu diesem Thema in TEST 5/2012:
    " Bei Bagatellen wird die Frist in der Regel nicht neu beginnen....."
    Bei Austausch des Getriebes:" Hier wird man sicherlich von einem bedeutsamen Mangel ausgehen koennen. In solchen Faellen beginnt die Reklamationsfrist neu zu laufen. Nach der Reparatur haben Sie weitere zwei Jahre Maengelansprueche bezueglich des Getriebes. Aber: Das gilt aber nicht, wenn der Verkaeufer Ihr Recht auf Maengelbeseitigung bestritten hat und nur aus Kulanz den Getriebeschaden behoben hat."

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

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