ZitatOriginal von polterkarre
Mein Auto ist im Rahmen der Garantie niemals mängelfrei nachgebessert worden.
Problematisch ist ebenfalls,
wenn eine Hyundaiwerkstatt im Rahmen der Garantie nachbessert, diese Reparatur jedoch fehl schlägt, braucht Hyundai ebenfalls keine neue Reparatur zu übernehmen. Denn die Garantie ist bei anderweitigen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Das Problem ist nur, dass der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen die reparierende Werkstatt nicht durchsetzen kann, weil rechtlich gesehen der Auftraggeber Hyundai war und nicht der Kunde.
Hi, das ist doch alles Krümmelkakerei,wenn ich der Werke den Autrag gebe
(sagen wir einen Garantiefall) hat diese ihn ordentlich auszuführen.
Wenn sie ihn aber nicht ordentlich ausführt,hat sie es solange zu machen bis alles i.O. ist.
Wenn man mit der Werke nicht zufrieden heist es nur Wechseln