Juristensprech : Garantieverfall 2 Monate nach Mangelkenntnis?

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Mein Auto ist im Rahmen der Garantie niemals mängelfrei nachgebessert worden.


    Problematisch ist ebenfalls,
    wenn eine Hyundaiwerkstatt im Rahmen der Garantie nachbessert, diese Reparatur jedoch fehl schlägt, braucht Hyundai ebenfalls keine neue Reparatur zu übernehmen. Denn die Garantie ist bei anderweitigen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Das Problem ist nur, dass der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen die reparierende Werkstatt nicht durchsetzen kann, weil rechtlich gesehen der Auftraggeber Hyundai war und nicht der Kunde.


    Hi, das ist doch alles Krümmelkakerei,wenn ich der Werke den Autrag gebe
    (sagen wir einen Garantiefall) hat diese ihn ordentlich auszuführen.
    Wenn sie ihn aber nicht ordentlich ausführt,hat sie es solange zu machen bis alles i.O. ist.
    Wenn man mit der Werke nicht zufrieden heist es nur Wechseln

  • Hallo,


    Danke fuer die Beitraege


    @ dk 1 : Ich freue mich ueber Beitraege zur Sache, bitte aber darum in diesem Thread auf Faekalsprache zu verzichten.
    Deinen Beitrag verstehe ich als Praxistipp : Werkstatt wechseln, wenn man nicht zufrieden ist.
    Dem kann ich zustimmen.


    Zu polterkarres Beitrag spaeter.
    Gruss
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Wenn du aber wechselst, weil die 1. Werkstatt nicht in der Lage ist zu reparieren oder nur Fusch macht, verlierst du deinen Garantieanspruch, weil Hyundai ja bereits ja schon mal für die Reparatur bezahlt hat.
    Eine erneute Bezahlung wird dann von Hyundai abgelehnt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • hi,


    polterkarre
    positiv denken erst wechseln wenn alles i.O. ist .


    Fred
    nicht ganz so sensibel sein, hat für mich noch lang nichts mit Faekalsprache zu tun. :prost:

  • Und wenn die erste Werkstatt wie in meinem Fall es ablehnt weiter zu reparieren, weil sie der Meinung ist für einen Hyundai wäre der Pfusch ausreichend.
    Und sich der Meister sogar noch ganz stolz vor das Auto stellt, "dass habe ich doch toll gemacht".
    Dann hast du rechtlich keine Handhabe gegen die Werkstatt, da ja HMD der Auftraggeber ist. Also wendest du dich an HMD.
    HMD teilt dir dann aber mit, dass sie gegen die Werkstätt nichts unternehmen.
    Also wechselst du dann die Werkstatt.
    Wenn dann jedoch HMD eine erneute Kostenübernahme ablehnt.
    Tja, was ist dann?


    Dann kannst du nur noch den Verkäufer verklagen, der sich dann natürlich darauf beruft, dass die Werkstätten ja sagen der Wagen wäre für einen Hyundai einwandfrei und eben kein Maybach.
    Tja und dann wartest du Monat um Monat um Monat...
    Und hoffst, dass es irgendwann einmal zu einem Urteil kommt und du den Wagen wieder los bist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges


  • Hi,
    solche Aussagen kann ich mir ehrlich gesagt von einer Hyundaiwerkstatt
    beim besten willen nicht vorstellen.Die müssen ja auch leben.
    Wenn ja, dann muß HMD ihnen den Hyundaistatus entziehen.


    Warst du denn überhaubt schon mal in einer anderen Werke??
    Ich werde mich bei Gelegenheit mal darüber kundig machen.

  • Zitat

    Original von dk1
    Wenn ja, dann muß HMD ihnen den Hyundaistatus entziehen.


    HMD nimt grundsätzlich keinen Einfluß auf seine Vertragswerkstätten.
    Hatte ich geschrieben.

    Zitat

    Original von dk1
    Warst du denn überhaubt schon mal in einer anderen Werke??


    Ja, hatte ich ja auch geschrieben.


    1. Werkstatt war Autopartner Helenenstrasse in Essen
    Die 2. Hyundai Bleuel in Kerpen


    Achso und in beiden Werkstätten war ein Außendienstler von HMD vor Ort. Das waren ehrlich gesagt die frechsten und dreistesteten von allen Hyundai Mitarbeitern.
    Somit viel Spaß beim beschweren.
    Bei der Kundenhotline empfahl man mir auch noch frech ich könnte ja Hyundai Korea wegen dem Auto verklagen. Hyundai Deutschland würde auf jeden Fall nichts für mich tun.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Hi polterkarre,


    Sorry,irgendwie mußt du an dir arbeiten,deine Antwort ist für mich nicht nachvollziehbar.
    Wenn einer von den vielen beteiligten spinnt ok,aber bei dir spinnen ja alle,warum????????
    Jede Autofirma hat großen Einfluß auf ihre Vertragshändler,das geht z.B. schon mit der Lage des Autohauses und Ausstattung los.

  • Du kannst doch lesen oder:


    "Hyundai nimt grundsätzliche keinen Einfluß auf seine Vertragshändler"


    Das es bei anderen Marken wegen eines solchen Verhaltens Abmahnungen geben würde weiß ich selber.
    Der Einfluß der anderen Autofirmen wird jedoch durch die Preise geregelt, zu dem die Händler die Autos einkaufen. Wo sie ihren Laden aufmachen und wie sie ihn ausstatten liegt alleine beim Händler, schließlich ist er ein eigenständiger Unternehmer und kein Angestellter einer Autofirma.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • So ein Unsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört.
    Es ist zwar richtig, dass jeder Händler eigenständiger Unternehmer ist.


    Aber:
    Auch Hyundai macht seinen Vertragshändlern vertragliche Auflagen und selbstverständlich nimmt Hyndai Einfluss.
    Beispiel aus eigener Erfahrung: ich war mit meiner Vertragswerke nicht ganz zufrieden und bin damals zu meinem damaligen (mittlerweile wieder) Vertrauensschrauber gefahren, übrigens ein FIAT-Vertragshändler und früherer Mitsubishi-Vertragshändler. Da kam mir die Idee, wäre schön, wenn der Hyundaipartner wäre. Ich habe daher Hyundai Deutschland diese Idee als Vorschlag zukommen lassen. Die Antwort lautete, dass sie meine Idee begrüßen, allerdings erfülle mein Fiat-Händler nicht die notwendigen Bedingungen und dazu gehören mindestens 200 qm Showroom. Tja, damit konnte mein Fiathändler in dörflicher Umgebung leider nicht dienen.


    Also angefangen bei der Größe des Ladens nimmt Hyundai schon mal Einfluss, weiter gehts mit der Raumaustattung und den damit verbundenen Marken-Wiedererkennungswert. So was nennt der Marketingkenner Corporate Identity. Auch Hyundai hat daran ein Interesse, so dass die sich durchaus für Erreichbarkeit, Auffindbarkeit und Beschilderung des Firmengeländes interessieren. Wartungslisten kommen von Hyundai und nicht von Skoda. Und wenn ich mir die Showrooms der 4 nächstgelegenen von einander unabhängigen Hyundaipartner anschaue, stelle ich fest, dass hier scheinbar derselbe Raumausstatter am Werk war. Vermutlich heißt der Hyundai Deutschland.
    Dazu kommen Arbeitsprozesse und Ablaufoptimierungen, Werkstattausstattungen, die i.d.R. durch die Marke vorgegeben werden. Ebenso gehören i.d.R. Verhaltens- und Handlungsanweisungen seitens des Konzerns zum Gesamtkonzept. Das gilt auch für Hyundai.


    Am Anfang meines Hyundai-Daseins hat der Händler schwerwiegende (kapitalvernichtende) Fehler bei der Anmeldung gemacht. Hat sich daraufhin etwas bockig angestellt. Als ich mich an das Servicetelefon von HMD wendete, bekam ich zunächst eine mündliche Bitte der Entschuldigung seitens HMD, es folgte noch eine schriftliche. Danach hat der Händler offenbar nen Einlauf bekommen, denn schlagartig wendete sich das Blatt zu meinen Gunsten, wurde immer freundlich bedient und das Problem aus der Welt geschafft.


    Wer also behauptet, eine Automarke nehme keinen Einfluss auf die Händler, hat von der Materie keine Ahnung. Hyundai und Händler haben i.d.R. kein Interesse an negativer Publicity , da sie Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel der Gewinnschöpfung sind.

    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Du kannst doch lesen oder:


    "Hyundai nimt grundsätzliche keinen Einfluß auf seine Vertragshändler"


    Wo sie ihren Laden aufmachen und wie sie ihn ausstatten liegt alleine beim Händler, schließlich ist er ein eigenständiger Unternehmer und kein Angestellter einer Autofirma.


    Hi,
    ich glaube schon das ich des lesenes mächtig bin,aber wahrscheinlich suchst du dir nur das raus,was dir gefällt.Ich hab nicht nur über das Autohaus geschrieben.
    Aber ich gebe dir noch ein Beispiel zur eigenständigkeit der Unternehmen und
    danach klinke ich mich zu diesen Thema aus.


    Als ich noch auf den Bau gearbeitet habe,haben wir für ein bestehendes Autohaus ein neues ,an einer Hauptstr.gebaut.Das war eine Vorgabe der
    Automarke,weil das alte in einer Nebenstraße war.Bei nichtumsetzung hätte
    er seinen Vertrag verloren.Da könnt ich noch viel mehr schreiben...............

  • Das Autohaus Autopartner Helenenstr hat keinen 200qm Showroom und HMD hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie grundsätzlich keinen Einfluß auf ihre Händler nehmen. Das habe ich hier bereits mehrfach veröffentlicht mit Namen und Telefonnummer des HMD Mitarbeiters.


    Dass das bei anderen Automarken anders ist, weiß ich auch.
    Aber eben nicht bei Hyundai.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Wie ist folgender Fall zu sehen?
    Ich hatte letzten Winter mit der ausfallenden Tachoeinehit zu kämpfen, der Wagen war auch in der Werkstatt und es wurde der Sitz der Kabel überprüft.
    Problem blieb bestehen, Problem bzw. Lösung war zu der Zeit auch noch nicht so richtig bei Hyundai bekannt.
    Nun wurde es wärmer und der Fehler trat nicht mehr auf, konnte also nicht vom Werkstattmeister in Augenschein genommen werden.
    Ergo: Kompletter Somemr wurde nichts gemacht.
    Im November ist Inspektion, da wollte ich die Sache nochmal ansprechen (vermutlich tritt sie bis dahin ja auch nochmal auf).
    Könnte man mir jetzt einen Strick drehen, dass in der Zwischenzeit natürlich mehr als 2 Monate vergangen sind?
    Andererseits war der Wagen ja auf Garantie in der Werkstatt, aber ohne das Problem zu beheben.

  • Du hast doch noch Garantie? Wenn es wieder auftritt, sprich den Werkstattmeister erneut darauf an. Diesmal hast du ja auch die Jahreszeit im Rücken. ;)

  • Hallo Grunza,
    Ich denke in den allermeisten Faellen wird es keine Probleme deswegen geben.
    HMD wird sehr vorsichtig sein, die Verjaehrungskarte wirklich zu ziehen.
    Wenn es wirklich Probleme deswegen geben sollte, frag einen Anwalt.


    Gruss
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Hi grunza,


    Ich hatte zwar nicht mit einer ausfallenden Tachoeinheit zu kämpfen,aber
    bei mir hat die km/h Anzeige manchmal gesponnen+Verbrauchsanzeige.
    Darauf hin wurde die gesamte Tachoeinheit geweckselt ohne andere Experimente zu machen.In deren Computer stand (Serviceaktion).
    Und das bei einen EU Auto.

  • Ich will wieder auf das eigentliche Thema zurueck kommen.
    Die Garantiebedingung von Hyundai Motor Deutschland ( HMD) sagt :


    HMD kann 2 Monate nach Feststellung des Fehlers die Reparatur ablehnen.


    Ob HMD dies tun wird oder in welchen Faellen sie es tun werden, wissen wir nicht.
    Aber es geht aus den Bedingungen klar hervor, dass HMD sich das Recht gibt, den Anspruch des Kunden nach 2 Monaten zu verweigern.


    Insofern verstehe ich Grunzas Angst, ohne Garantieanspruch dazustehen.


    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Die Garantiebedingung von Hyundai Motor Deutschland ( HMD) sagt :
    HMD kann 2 Monate nach Feststellung des Fehlers die Reparatur ablehnen.


    Hi,
    Genau KANN abgelehnt werden muß aber nicht.
    Da ich mein Klappergeräusch bei der Wartung mit angegeben habe und es vom Werkstattmeister auch bestätigt wurde muß ich noch mal hin und bekomme für die Zeit einen Kostenlosen Leihwagen (weil es ein Garantiefall ist).
    Da habe ich natürlich wegen den 2Mon. nachgefragt und wurde nur belächelt ,,kommen sie wenn es ihnen passt" war die Antwort.
    Da kann man mal wieder sehen,das es mit an den Willen der Werkst. liegt,wie mit solchen Festlegungen umgegangen wird.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Zitat

    Original von dk1
    Hi,
    Genau KANN abgelehnt werden muß aber nicht.
    ...


    So sieht es aus. Leute vom Fach berichten, dass Hyundais Kulanz weit überdurchschnittlich ist. Eigene Erfahrungen bestätigen das. :super:

  • Kann bedeutet, dass Hyundai sich das Recht nimmt, nach den 2 Monaten Garantie zu geben oder auch nicht. Nur Hyundai hat nach dieser Regel die Wahl. Der Kunde hat keine Wahl.


    Der Kunde will aber keine Kulanz. Bei Kulanz entscheidet Hyundai wieder allein, ob sie die Leistung erbringen wollen oder auch nicht. Der Kunde ist hier vollkommen abhaengig von Hyundai.
    Er will sein Recht auf Garantie. Dieses Recht hat er beim Kauf ( durch das Hyundai- Garantieversprechen) mit Hyundai vereinbart.
    Durch die 2-Monatsregelung wird das Recht auf Garantie von Hyundai durchloechert und der Kunde hat das Nachsehen.


    Ein Beispiel : Auto ist 2 Jahre alt, hat also keine Gewaehrleistung mehr, aber noch Garantie. Ein Getriebeschaden kuendigt sich an. 3. Gang geht nur mehr rein mit Zwischengas. Am 1.2. meldet er den Fehler auf Garantie. Haendler sagt : " Das kann ich nicht entscheiden. Das muss der Hyundai- Aussendienst entscheiden." Der kommt aber erst am 2.4. ins Autohaus.
    Jetztkann Hyundai sagen : Pech gehabt "

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

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