Serviceheft: "Einbaunachweis für Zubehör (zusätzlich zu Serienausstattung)"

  • hallo wieder,


    in einer deutschen Übersetzung des Serviceheftes habe ich gelesen "Einbaunachweis für Zubehör (zusätzlich zu Serienausstattung)". Meiner Logik nach sollte das bedeuten, dass wenn ein zusätzliches Zubehör/Extra eingebaut wird, sollte das an dieser Stelle entsprechend von der Werkstatt eingetragen werden. Ist das richtig ?


    So, als ich mein Hyundai i30 beim Inporteur bestellt hatte, hatte ich den Extrawunsch geäussert, eine Einparkhilfe hinten zu bekommen. Dementsprechend verfügt das Auto jetzt über dieses zusätzliches Extra.


    Meine Frage: da ich nach Zulassung des Autos dem Importeur eine Kopie des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs zuschicken muss und erst dann wird er mir das Serviceheft senden, muss ich ihn explizit darauf aufmerksam machen, die zusätzlich eingebaute Einparkhilfe an die entsprechende Stelle im Serviceheft ("Einbaunachweis für Zubehör (zusätzlich zu Serienausstattung") einzutragen????


    Über eure schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar

  • Von MB ist mir bekannt das zum Beispiel eine Anhängerkupplung in das Bordsystem eingelesen werden muß/sollte wegen Fehlersuche beim auslesen des Fehlerspeichers. Ein Bekannter hatte sich A-kupplung in einer freien Werkstatt montieren lassen, bei der 1.Inspektion bei MB hat man AK für 40 Euro eingelesen.......

  • Weise Ihn doch " explizit " darauf hin, und gut ist. Entweder er macht es oder nicht .


    Und falls nicht, dann frage Ihn warum er das nicht getan hat.


    Könnte aber auch durchaus möglich sein, das diese Reglung nur für diese Land besteht, wo der Wagen eigentlich verkauft werden sollte.


    Ergo , stay cool, und warte was passiert .........

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!