Hallo zusammen,
Heute habe ich, bzw. meine Frau vom Händler die Papiere unseres neuen i30 bekommen, denn wir wollten den selbst anmelden. dabei handelt es sich genau gesagt um ein:
- EEC Certifcate of Conformity
und eine:
Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
Wir haben noch nie zuvor ein EU Fahrzeug gekauft, deshalb und weil ich selbst dem Mann, da ich auf der Arbeit war, keine Fragen stellen konnte, mal hier nachgefragt....
- Die beiden Papiere brauche ich um einen neuen Deutschen Fahrzeugbrief zu bekommen?
- Bekomme ich einen Brief oder erfüllt diese Funktion das COC?
- Wo kann ich sehen, aus welchem Land mein Fahrzeug kommt?
- Ist das normal, das in der Ausnahmegenehmigung steht:
" §47 Abs.6: das Fahrzeug erfüllt nicht die ab dem01. Januar 2011 für die Erstzulassung geltenden Anforderungen der Richtlinie 715/2007EG ???????????????
- Auf der Rückseite der Ausnahmegenehmigung steht ein Gebührenbescheid, der sagt, das für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr von 75,-Eur. festgesetzt wird. Wer zahlt die?
- Oder ist die Hinfällig, da ja der Händler diese Genehmigung bekommen hat und zwar schon am 27.01.2011
ich weiß, Fragen über Fragen, aber vielleicht erbarmt sich jemand und bringt Licht ins Dunkel.