Official Hyundai Statement zum Thema Wartung freie Werkstatt

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein sozusagen offizielles SCHRIFTLICHES Statement zum Thema Wartung in freier Werkstatt. Hyundai schreibt:
    Es ist jederzeit Möglich Wartungen und Reperaturen auch in einer freien Meister-Werkstatt durchführen zu lassen OHNE das dies Einfluss auf die Garantie hat.
    Bedingung ist nur, dass entsprechende Arbeiten nach Hyundai Standard und fehlerfrei durchgeführt werden und nicht einfach "irgendwie".
    Garantiearbeiten müssen aber in einer Hyundai Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
    Natürlich empfiehlt Hyundai ALLE Arbeiten in einer Hyundai Vertragswerkstatt durchführen zu lassen (ist ja klar)


    Ebenso ist es möglich Arbeiten im europäischen Ausland durchführen zu lassen.


    Für mich persönlich sehr interessant. Nicht nur um Geld zu sparen sondern hauptsächlich deshalb weil meine nächste Hyundai Werkstatt in Deutschland 50km entfernt ist und damit kann ich bei mir um die Ecke zum Service was es mir doch einfacher macht.Und zu hoffentlich nie notwendigen Garantiearbeiten kann ich in die Schweiz, dort ist die Hyundai Werkstatt auch nur paar hundert Meter entfernt...

  • aber wer garantiert Dir dass die freie Werkstatt nach "Hyundai Standard" arbeitet. Keine einzige freie Werkstatt weiß was damit gemeint ist. Und wenn Du es in einer freien Werkstatt machen läßt und Hyundai Dir später in einem evtl. Garantiefall schreibt dass es nicht nach Hyundai Standard war kannst auch nichts machen.


    Eigentlich sollte sich die freie Werkstatt vor der Reparatur ein schriftliches OK von Hyundai einholen, aber einfach loslegen wird wahrscheinlich zum Problemfall.


    Ist wie bei E10. Im Schadensfall bekommst Du einen neuen Motor, mußt aber nachweisen dass es von E10 kommt. So kann es Dir auch im Garantiefall bei Hyundai ergehen, die sagen dann einfach dass es nicht Hyundai Standard war.

    ...und die Spaltmasse passen!!


    IX35 2.0 2WD Benzin Style Black Pearl
    Automatik - 17 Zoll
    EZ: 04.02.2011


  • Es gibt ja ein Hyundai Service Protokoll (wie bei anderen Herstellern auch) welches abgearbeitet werden kann bzw. muss.
    Wie wo anders auch, muss man der Werkstatt vertrauen, dass sie das auch tut.
    Wenn dies gemacht wird, die richtigen Ersatzteile und Schmierstoffe nach Vorgabe verwendet werden sehe ich kein Problem.
    Und man muss natürlich sicherstellen das das Protokoll mind in Kopie unterschrieben und abgestempelt ausgehändigt wird.


    Wenn nicht, hat man eventuell oder sicher ein Problem.


    Ich wollte damit ja auch nur mitteilen, dass Hyundai offiziell keine Einwände hat.
    Dürfen sie auch nicht, denn das Gesetz schreibt dies ja auch vor.


    Letztendlich hängt es auch von Hyundai ab, wie sie im Schadensfall reagieren wenn man die Service nicht in der Hyundai Werkstatt gemacht hat.


    Hat jemeand Erfahrung?

  • Zitat

    Es ist jederzeit Möglich Wartungen und Reperaturen auch in einer freien Meister-Werkstatt durchführen zu lassen OHNE das dies Einfluss auf die Garantie hat. Bedingung ist nur, dass entsprechende Arbeiten nach Hyundai Standard und fehlerfrei durchgeführt werden und nicht einfach "irgendwie".


    Das heißt, dass jede beliebige Meisterwerkstatt - egal, ob Fremdmarke oder frei - die von Hyundai vorgegebenen Inspektionspositionen bzw. everntuelle Reparaturen nach den standartisierten und anerkannten Regeln der KFZ-Kunst ausführenn müssen. das lässt sich hinterher auch gutachterlich nachvollziehen. Hyundai erfindet nicht den Beruf des KFZ-Mechanikers/Mechatronikers neu. Die Lehrlinge bei Hyundai-Vertragswerkstätten lernen genau das gleiche, was bei Daimler oder Fiat, von mir aus auch bei VW gelehrt wird. Die Spielregeln, wie ich einen elektrischen Defekt finde und repariere, sind überall gleich.


    Entscheidend ist die fachmännische Ausführung, und davon darf man bei einem Meisterbetrieb ausgehen. Da kann sich auch Hyundai nicht entziehen, wenn's richtig gemacht wurde.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Das selbe dachte ich bei Mazda und ein Bekannter bei Ford. Wir waren auch zu einer freien Werkstatt gewechselt. Dann kam der Rost. Bei beiden Fahtzeugen zu früh und wir wollten die Garantie beanspruchen. Da bekamen wir beide die Antwort, das die Garantie erloschen ist, weil wir nicht in einer Vertragswerkstatt waren. Seit dem, bin ich zumindest, vorsichtig, was diese Aussagen betreffen.

  • Die Hersteller versuchen es natürlich.
    Fakt ist aber, dass das Gesetz etwas anderes sagt.
    Und es kann je nach Hersteller natürlich recht aufwendig werden sein Recht durchzusetzen.
    Letztendlich muss jeder für sich entscheiden, wie viel er spart und ob er es im Zweifel darauf ankommen lässt.
    Wäre daher super, wenn jemand diesbezüglich Erfahrung mit Hyundai hat:
    Service bei freier Werkstatt - Garantiefall eingetreten.
    Für mich ist klar. Habe eine mir bekannte "Freie" Werkstatt der ich voll vertraue. Und auf Streit mit Hyundai (hoffe ich habe nie einen Garantiefall) lass ich es ankommen. Hab ja zur Not eine Rechtschutzversicherung :boxen:

  • Zitat

    Original von Henne73
    Das selbe dachte ich bei Mazda und ein Bekannter bei Ford. Wir waren auch zu einer freien Werkstatt gewechselt. Dann kam der Rost. Bei beiden Fahtzeugen zu früh und wir wollten die Garantie beanspruchen. Da bekamen wir beide die Antwort, das die Garantie erloschen ist, weil wir nicht in einer Vertragswerkstatt waren. Seit dem, bin ich zumindest, vorsichtig, was diese Aussagen betreffen.


    Das ist auch korrekt und wurde bereits vom BGH so bestätigt:


    Wartung in freien Werkstätten: Einfluss auf Garantie und Gewährleistung


    Ein Fahrzeughersteller darf seine Kunden im Rahmen einer Durchrostungsgarantie an seine Vetragswerkstätten binden. So lautet ein viel beachtetes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.12.2007 (Az.: VIII ZR 187/06). Zu entscheiden war über die umstrittene „mobilo-life“-Garantie für Mercedes-Benz-Pkw. Danach garantiert der Hersteller für ab dem 24.10.1998 ausgelieferte Mercedes-Benz-Pkw 30 Jahre lang, dass keine Durchrostung von innen nach außen auftritt. Abhängig macht er dies davon, dass der Käufer ab dem 5. Jahr nach Erstauslieferung des Fahrzeugs die Wartungsdienste nach Herstellervorgaben in Mercedes-Benz-Werkstätten vornehmen ließ und die letzte Wartung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Andernfalls darf die Garantieleistung verweigert werden.


    Desweiteren werden Änderungen die im Rahmen der Inspektionen durch Hyundai vorgenommen werden (von denen keiner was weiß) von freien Werkstätten nicht ausgeführt, da diese davon garnicht wissen.


    Auch haftet bei Schäden durch fehlerhafter Reparaturen bzw. Wartungen die ausführende Firma und nicht der Hersteller.
    Wer schon öfters vor Gericht war und mit Gutachter zu tun hatte weiß:


    Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Dinge!!

    Hyundai? Einmal und nie wieder!

    Einmal editiert, zuletzt von noby ()


  • Ein guter Bekannter von mir hat eine eigene kleine Meisterwerkstatt für alle Fabrikate. Als ich mit ihm einmal das Thema angesprochen habe, sagt er mir folgendes:


    Während der Garantiezeit ist es sinnvoll in die Vertragswerkstatt zu gehen. Garantieansprüche lassen sich so auf jeden Fall besser durchsetzten. :evil:


    Es muß also jeder selbst entscheiden, ob er ein paar Euro oder lieber Ärger sparen will. :denk:


    Ebenso denke ich auch, die neuesten Informationen über das Fahrzeug hat nur die Vertragswerkstatt.

  • Habe auch eine gute Freie Werkstatt,aber während der Garantie lasse ich alles bei Hyundai machen habe keine Lust auf Streitigkeiten und mein Name ist nicht Paul :D

  • heikles Thema ....meine Erfahrung zeigen, vertraue keiner Werkstatt ,außer es ist deine eigene ...


    kommt auch immer auf den Geldbeutel an ,die einen wollen einfach nur fahren,die anderen sparen wo es geht..


    -zum TÜV gehe ich nicht in die Werkstatt ,die Leute da sind besser als ihr Ruf, zeigen dir bei auch nur geringem tech Verstand die Mängel,diese dann gezielt beheben lassen
    -eher weniger die Garantiedurchsichten, dafür speziell nur Öl oder
    Zahnriemen in einer freien Werkstatt , bin ich bisher gut gefahren

  • BTW: Find ich super, dass Carsten kein Paul ist :todlach:


    Grundsätzlich ist grundsätzlich - und grundsätzlich gibt es Ausnahmen.
    Was die BGH-Richter indiesem speziellen Fall entschieden haben, verstößt heute gegen geltendes EU-Recht. Kein Richter ist an diese Rechtsprechung gebunden, sondern unterliegt nur den Gesetzen und seinem Gewissen. Mittlerweile dürfte sich das Blatt diesbezüglich etwas gewendet haben.


    Aber trotzdem versuchens die Hersteller natürlich gerne; aus Sicherheitsgründen hat mir daher auch mein damaliger Vertrauenschrauber geraten, während der Garantiezeit nicht zu ihm, sondern in die Vertragswerkstatt zu gehen. Heute bin ich wieder bei meinem Stamm- und Vertrauensschrauber. Allein diese Beratung zeugt von Qualität und Zuverlässigkeit, die Firma hätte auch leichtfertig und gewinnorientiert die komplette Wartung an sich reißen können.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Hallo zusammen!


    Hab jetzt vor kurzen meinen i40 bekommen, hab mich in der unnötig langen Wartezeit gefragt ob ich die Kundendienste in einer freien Kfz Werkstatt machen lassen kann ohne das die Garantie erlischt. Leider ist das Vertrauen zu dem Händler bei dem ich den i40 gekauft habe komplett weg. Deshalb würde ich lieber in meine "alte" Werkstatt gehen, das weis ich das alles so läuft wie man sich das vorstellt.


    MFG ifourty

  • Stimmt, Patty! Und auf der Rechnung sollte vermerkt sein:


    Kundendienst nach Herstellervorgaben durchgeführt!


    Einziges Problem: Nach Ablauf der 5 Jahres Garantie wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Kulanz gewährt.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Und sonstige Neuerungen und Softwarenoptimierungen sind dann auch nicht machbar.

  • Ich würde mir auch lieber einen Hyundaihändler in der Nähe suchen, gerade beim i40 wegen seiner bekannten Probleme und der später evtl. nötigen Kulanz. Auch Garantiegeschichten kann ja wohl ein Hyundaihändler besser mit Hyundai Deutschland erledigen als ein anderer Markenhändler oder eine freie Werkstatt.

  • Die Hyundai-Fachwerkstatt hat die größte Produkttiefe, d.h. niemand kennt das Auto besser als eine gute Hyundaiwerkstatt. Da lohnt es sich schon ein bisschen zu suchen bzw 1x im Jahr einen längeren Weg zum Händler in kauf zu nehmen....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Deshalb schickt Hyundai sein Personal auch auf Schulungen !

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