Vertrag über Gebrauchtwagen bei Reimport???

  • Hallo zusammen.
    Befinde mich gerade in einer mittelschweren Krise bezgl. meiner Bestellung eines i30 cw. Folgendes ist bisher geschehen:


    Nachdem ich mich Anfang Mai zum Kauf eines i30 cw 1.4 Europe (Reimport Österreich) entschieden hatte, wollte ich natürlich sicher gehen, das mein Freundlicher vor Ort auch keine Probleme bei einem Reimport bezgl. Garantie machen würde. Er machte mir daraufhin das Angebot, den Reimport-Wagen über Ihn zu beziehen. Waren zwar ein paar 100 Eur mehr als mein bisheriges Angebot, das Geld war es mir aber Wert, da ich ja so auf seinen Service bauen kann...so dachte ich.


    Jetzt kommt wohl mein Fehler bei der ganzen Angelegenheit:
    Vor Ort beim Händler haben wir dann alle Einzelheiten besprochen, der Verkäufer legte mir anschließend den Kaufvertrag zur Unterschrift vor, ich unterschrieb.
    Mir viel zwar auf, dass es eine "verbindliche Bestellung für gebrauchte Kraftfahrzeuge" war, aber da er unter dem Punkt Erstzulassung "neu" eingetragen hatte, machte ich mir keine Sorgen. Der Verkäufter sagte mir auch, dass würden Sie bei Reimport imnmer so machen :watt:
    Alle weiteren Bedingungen in dem Vertrag beziehen sich auf einen Gebrauchtwagen...ich weiß, da habe ich voll gepennt, bitte jetzt keine Belehrungen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, jetzt muss es wieder raus ;). Ich war total hibbelig bei dem Gespräch, nervlich ziemlich am Ende, geht ja um ne Menge Geld..alles keine Entschuldigung, ich weiß :mauer:.


    Die Lieferung verschiebt sich nun schon seit 4 Wochen, mein alter Wagen ist seit Samstag verkauft, der Händler war aber so freundlich und hat mir für die Übergangszeit einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung gestellt. Mein Neuer soll Anfang nächster Woche abholbereit sein. Als ich den Leihwagen abholte sprach ich den Verkäufer auf einen neuen Vertrag über den Kauf eines Neuwagens an, denn den hatte ich ja schließlich bestellt...er will aber keinen neuen Vertrag ausstellen, ich solle mir keine Sorgen machen, mit der Garantie ginge alles in Ordnung. Nachdem ich Ihn auf die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ansprach sagte er mir, ich würde ja eine Rechnung bekommen, dass würde als Beleg genügen...


    Was haltet Ihr von dem Fall, wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich mich mal an den Chef des Hauses wenden? Welche Gründe kann er für diese Vorgehensweise haben? Letzten Endes kann doch auf dem Papier stehen was will, solange ein Neuwagen gelieferrt wird kann ich das im Zweifel ja duch die Erstzulassung glaubhaft nachweisen, oder???
    Mache mir gerade echt Gedanken deshalb und hoffe auf Eure Unterstützung! Hat jemand etwas Ähnliches erlebt?
    Gruß
    Tobias

  • Hallo Ceed.
    Damit hab ich auch kein Problem, dass war mir beim Kauf klar und ist auch in Ordnung. Aber die gesetzliche Gewährleistung beträgt ja bei Neuwagen 24 Monate, nicht 12 wie bei gebrauchten Fahrzeugen.
    Das ist der Punkt, um den ich mir da Sorgen mache...
    Gruß
    Tobias

  • Zitat

    Original von turok44
    Aber die gesetzliche Gewährleistung beträgt ja bei Neuwagen 24 Monate, nicht 12 wie bei gebrauchten Fahrzeugen.

    Dann weißt du ja jetzt,warum die dir einen Gebrauchtwagenvertrag zur Unterschrift vorgelegt haben! :evil:


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

  • Zitat

    Original von Ceed
    Bei EU-Importen sehr häufig, da die Werksgarantie höchstwahrscheinlich mit Auslieferung an den Ursprungshändler begonnen hat.



    und ab dieses Datum hast du bei Hyundai 3 Jahre Gewährleistung, keine 2.

  • Zitat

    Original von Elantra



    und ab dieses Datum hast du bei Hyundai 3 Jahre Gewährleistung, keine 2.


    FALSCH
    Gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers bei Neuware = 24 Monate!
    Hersteller-Garantie = 36 Monate!


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

  • Hallo zusammen.
    Darum geht es mir ja: Garantie kein Problem, entweder 5 Jahre oder 3 Jahre oder 3 Jahre + 2 Jahre Powertrain, das sehe ich ja dann im Serviceheft.
    Aber die gesetzliche Gewährleistung ist bei gebrauchten nun mal nur 12 Monate, und das sehe ich halt als problematisch in dem Vertrag. Obwohl ich vor Gericht sicher Recht bekommen würde, wenn es da zu Problemen kommt. ich kann ja auf Grund der Erstzulassung beweisen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, oder? Papier ist geduldig, schreiben kann man viel, aber am Ende entscheiden doch immer die Tatsachen denke ich.
    Mal sehen, ob ich den Verkäufer noch zu einem neuen Vertrag überreden kann...
    Gruß
    Tobias

  • Ich hab von meinem Händler auch einen Gebrauchtwagenkaufvertrag und mach mir da keine Sorgen drüber! Der Wagen hat doch 3 Jahre Garantie wieso solltest du die Gewährleistung benötigen? Nach 6 Monaten bist du sowieso in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bei der Auslieferung vorgelegen hat und wie soll man sowas beweisen? Daher reichen meiner Meinung nach auch die 1 Jahr Gewährleistung völlig aus. Gewährleistungsmängel dürften sowieso innerhalb des ersten Jahres auftauchen!


    es gibt Umstände bei denen auch ein "Neuwagen" als Gebrauchtwagen verkauft werden kann. Das hat mir damals auch der ADAC bestätigt. Hab dann aber nicht mehr nachgefragt ob das bei mir der Fall war. Könnte mir vorstellen, dass die angefangene Garantie z.B. so ein Grund sein könnte! Würde mich also nicht darauf verlassen, dass du vor Gericht damit durchkommst!


    Edit: Mein Händler sagte mir damals sogar, dass das bei Importen immer so gemacht werden muss!

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    Edit: Mein Händler sagte mir damals sogar, dass das bei Importen immer so gemacht werden muss!

    Dann muss dein Händler dir was falsches gesagt haben!


    Ich habe bei meinem Händler (EU+Deutsche NEU+Jahreswagen) das Formular "Bestellung für neue Kraftfahrzeuge und Anhänger" für meinen i10 aus Holland unterschrieben. :D
    Und deshalb habe ich die volle Neuwagengewährleistung meines Händlers. :bang:


    Das zeigt, dass EU-Importe nicht generell als Gebrauchtwagen behandelt werden müssen! :auweia:


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

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