Hallo,
ich habe gerade einen i20 Diesel mit EZ 05/2016 erworben. Laufleistung 108.000 km. Alle Inspektionen ordnungsgemäß bei einem Hyundai Händler durchgeführt.
Nun gibt es an dem Wagen ein paar Dinge die auf Garantie behoben werden müssen, unter anderem ein merkwürdiges Verhalten bei 2.000 bis 2.500 U/min unter Last: dann erfolgt nämlich eine "pulsierende" Beschleunigung, so als würde man das Gaspedal immer zwischen Vollgas und Halbgas hin- und herbewegen.Außerdem hatte ich heute für ca. 30 Sekunden einen extremen Leistungsverlust und der Motor drehte nicht über 2.500 U/min.
Es wird also irgendwas an der Motor-Elektronik defekt sein.
Ich habe heute morgen versucht, zeitnah einen Termin beim nächsten Hyundai Händler zu machen, aber der ist bis Anfang November ausgebucht.
Nun werden solche Probleme ja nicht von selber besser, vielmehr besteht die Möglichkeit, daß ich demnächst mit dem Wagen liegen bleibe, weil die betreffende Komponente für einen Totalausfall sorgt.
Gibt es eine (gesetzliche) Verpflichtung für Vertragshändler, in welcher Zeit sie Garantiefälle beheben müssen ?
Und was passiert, wenn der Wagen morgen tatsächlich stehen bleibt ? Bekomme ich dann für 7 Wochen (bis zur Reparatur) einen kostenlosen Ersatzwagen ?