Frist für Garantie-Reparaturen

  • Hallo,



    ich habe gerade einen i20 Diesel mit EZ 05/2016 erworben. Laufleistung 108.000 km. Alle Inspektionen ordnungsgemäß bei einem Hyundai Händler durchgeführt.


    Nun gibt es an dem Wagen ein paar Dinge die auf Garantie behoben werden müssen, unter anderem ein merkwürdiges Verhalten bei 2.000 bis 2.500 U/min unter Last: dann erfolgt nämlich eine "pulsierende" Beschleunigung, so als würde man das Gaspedal immer zwischen Vollgas und Halbgas hin- und herbewegen.Außerdem hatte ich heute für ca. 30 Sekunden einen extremen Leistungsverlust und der Motor drehte nicht über 2.500 U/min.
    Es wird also irgendwas an der Motor-Elektronik defekt sein.


    Ich habe heute morgen versucht, zeitnah einen Termin beim nächsten Hyundai Händler zu machen, aber der ist bis Anfang November ausgebucht.


    Nun werden solche Probleme ja nicht von selber besser, vielmehr besteht die Möglichkeit, daß ich demnächst mit dem Wagen liegen bleibe, weil die betreffende Komponente für einen Totalausfall sorgt.


    Gibt es eine (gesetzliche) Verpflichtung für Vertragshändler, in welcher Zeit sie Garantiefälle beheben müssen ?
    Und was passiert, wenn der Wagen morgen tatsächlich stehen bleibt ? Bekomme ich dann für 7 Wochen (bis zur Reparatur) einen kostenlosen Ersatzwagen ?

  • Es besteht keine Frist, bis wann ein Termin für eine (Garantie-) Reparatur vereinbart werden muss. Bleibt das Auto stehen, greift die Mobilitätsgarantie - zu den vereinbarten Bedingungen. Kostenloser Ersatzwagen ist nicht dabei. Kann aber auf Händlerkulanz gewährt werden.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Coupeheizer
    Da würden sich die Händler aber freuen! Ist aber leider nicht so. Wie kommt man eigentlich an derart skurrile Informationen? 8o Garantie bezieht sich immer auf das Fahrzeug, nicht auf dessen Besitzer. Egal wieviele es innerhalb der Garantiezeit werden.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Erster Beitrag und dann so ne Sülze, Respekt :schläge:
    Jens: Ja, leider hast du da keinen Anspruch auf eine Frist. Aber es gibt ja verschiedene Händler, ruf doch einfach mal bei einem anderen Hyundai Händler an und frage da mal nach.
    Und wenn der Wagen stehen bleibt, dann greift die Mobilitätsgarantie, da würde ich mir also wenig Sorgen machen. Das muss dann alles Hyundai zahlen.

  • Ich habe mich im Netz mal ein wenig schlau gemacht: Der Wagen muß in "angemessener" Zeit repariert werden.
    Da stellt sich natürlich die spannende Frage: was ist angemessen ?


    Die einschlägige Rechtsprechung läuft da meist auf einen Zeitraum von ca. 2 Wochen hinaus. Einen genauen Wert gibt es aber nicht, man müßte klagen.
    Das heißt man würde dann wohl im Nachhinein eine Nutzungsausfall-Entschädigung bekommen, für die Zeit in der man den Wagen nicht nutzen konnte.


    Die Mobilitäts-Garantie bezahlt einen Leihwagen nur für maximal 5 Tage, danach schaut man in die Röhre.


    Ich habe den Händler jetzt gefragt, was denn passiert, wenn ich liegen bleibe. Er meint wenn es so ernst ist, kann ich auch schon früher vorbeischauen, damit sie mal schauen können, was tatsächlich kaputt ist.


    Momentan habe ich noch das Vorgängerfahrzeug (kein Hyundai). Das hat aber ähnliche Elektronik-Probleme, mit dem Unterschied, daß ich da nach 8 Jahren und 325.000 km keine Garantie oder Kulanz mehr habe und die Reparaturkosten rund doppelt so hoch wie der Zeitwert sein dürften.

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