Neufahrzeug = Werkstattbindung (!?)

  • Hallo zusammen,


    auf die Schnelle geschildert: Mein Fahrzeug ist knapp 2 Wochen alt.


    Nach 500 km geht die Lenkung von jetzt auf gleich viel straffer als zuvor... Ab zur Werkstatt (Händler, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe)... Was wurde gemacht? Probefahrt, Fehlerspeicher ausgelesen, Batterie gemessen... alles negativ. Lt. Service-Berater alles i. O. mit dem Fahrzeug.


    Da ich mir das aber nicht einbilde und auch meine Freundin die straffere Lenkung ebenso empfindet, habe ich das Gefühl, bei meinem Händler nicht weiter zu kommen. Außerdem habe ich kein gutes Gefühl mehr bei dem Händler, nicht nur, weil er mein Kennzeichen komplett mit Sikaflex aufs Auto geklebt hat :mauer:


    Kann ich einfach zum nächstgelegenen Hyundai-Händler fahren, damit er sich hoffentlich der Sache annimmt, oder bin ich bei der Mängelbeseitigung (was ja lt. Verkäufer keiner ist) auf das Autohaus, indem ich mein Auto gekauft habe angewiesen?


    :anbet:

  • Garantiearbeiten kannst du bei JEDEM Hyundaihändler deiner Wahl durchführen lassen - und auch alle anderen Arbeiten!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Da das Problem ja "erst" nach 500 km aufgetreten ist, geht es hier auch um die die Garantie und nicht Gewährleistung, richtig?

  • Du musst nicht zu dem Händler gehen, bei dem du gekauft hast. Jeder deutsche Hyundaihändler kann und darf das machen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Man(n) sollte hier ggf. noch der Vollständigkeit erwähnen, dass es eben den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt!


    Finde ich persönlich eigentlich nicht ganz uninteressant, insbesondere vor dem Hintergrund des Hinweises bzgl. der "innovativen" Kennzeichenbefestigung durch den verkaufenden Händler! Hier könnte man m.E. ggf. einen Anspruch gegen den Händler geltend machen, da nämlich ein Aufkleben eines Kennzeichens auf ein Fahrzeug durchaus nicht eine Befestigung eines Kennzeichens gemäß dem Stand der Technik darstellen dürfte und im Falle eines Kennzeichenwechsels (Umzug, Verkauf o.ä.) zu einem Problem werden könnte. Da der Kauf des Fahrzeuges bei diesem Händler noch nicht sechs Monate her ist, wird hier dann also ein Gewährleistungsfall gem. BGB relativ einfach zu begründen sein. Nach den sechs Monaten würde eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verbrauchers greifen!!


    HMD würde sich in einem solchen Fall sicherlich nichts annehmen, da das o.g. Handeln des Händlers auf dessen Mist gewachsen ist und somit kein Garantiefall ist, welcher HMD zu verantworten hat!


    Anders selbstverständlich im Falle der Lenkung Eures Hyundais ...



    Dies stellt hier keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder! :teach:

  • Noch eine kleine Info: Wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, darf man sein Kennzeichen jetzt auch behalten - wenn man will!

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  • Ich hab gewusst, dass der Hinweis (der absolut stimmt) hier früher oder später kommt ..... :super:


    So früh jedoch: Damit hatte ich nicht gerechnet!
    :D


    Viele Grüße
    :winke:

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