EU-Wagen Garantie

  • Der Pole will mit seinem polnischen Hyundai doch aber sicher auch Garantieleistungen in Deutschland nutzen, wenn er hier liegenbleibt. Die Garantie soll doch auch mind. Europaweit gelten.......

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Natürlich kann der Pole das - die deutsche Garantie rechnet dann mit der polnischen Variante ab. Jeder Hyundai unterliegt nämlich den Garantiebedingungen des Landes, in dem er zugelassen ist. Die Anmeldung zur Garantie in Deutschland erfolgt über die Zulassungsstelle, diese gibt die Daten an HMD weiter!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Natürlich kann der Pole das - die deutsche Garantie rechnet dann mit der polnischen Variante ab.

    Was ist eine deutsche Garantie? Das ist ein Wischiwaschibegriff, der nichts aussagt.


    Es gibt eine Herstellergarantie, die bei Kraftfahrzeugen an das Fahrzeug gebunden ist und sich nicht nur in der Sprache, sondern oft auch in Details je nach vorgesehenem Verkaufsland unterscheidet. Da die Garantie aber wie geschrieben an das Fahrzeug gebunden ist, gilt für ein EU-Fahrzeug aus Polen die Werksgarantie nach den polnischen Bedingungen, für ein EU-Fahrzeug aus den Niederlanden gilt die Werksgarantie nach den niederländischen Bedingungen. Für ein für den deutschen Markt vorgesehenes Modell gilt die Werksgarantie nach den deutschen Bedingungen. Im Grunde ist es simpel: Einfach mal in die Unterlagen schauen, die dabei sind. Da ist das alles nachzulesen. Natürlich ggf. in polnisch oder niederländisch oder in ???... Das ist bei EU-Fahrzeugen so. Weil diese eben keine Werksgarantie von Hyundai Motor Deutschland GmbH haben.


    Aber natürlich kann man im Garantiefall abhängig vom augenblicklichen Standort des Fahrzeugs jeden Vertragshändler in der gesamten EU (also auch einen deutschen Vertragshändler!) aufsuchen und erhält dort Hilfe bzw. ggf. auch die kostenlose Instandsetzung gemäß der fahrzeugspezifischen Garantiebedingungen.


    Jeder Hyundai unterliegt nämlich den Garantiebedingungen des Landes, in dem er zugelassen ist.

    NEIN! DAS IST FALSCH! Jeder Hyundai unterliegt den Garantiebedingungen des Landes, für das er vorgesehen war.


    Die Anmeldung zur Garantie in Deutschland erfolgt über die Zulassungsstelle, diese gibt die Daten an HMD weiter!

    NEIN, NATÜRLICH NICHT! Keine Zulassungsstelle in Deutschland meldet bei irgendwem irgendwelche Garantien an.



    Gruß Michael

  • Sorry Jacky, aber die Zulassungsstelle meldet ein EU-Fahrzeug mitnichten zur Garantie an!!


    Das muss ein deutscher Hyundai-Vertragshändler machen!!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Ein deutscher Hyundai wird durch seine Zulassung zur Garantie angemeldet. Nicht durch die Zulassungsstelle, sondern dadurch, daß er zugelassen wurde. Wurde hier schonmal besprochen - ich konnte es mir anfangs auch nicht vorstellen... und wenn es nicht so ist, dann ist es eben anders. :D

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  • Nun, das liegt vielleicht daran, dass ein Neuwagen meist durch einen Vertragshändler zugelassen wird und er auch am gleichen Tage beim Händler zur Garantie angemeldet wird... Gibts da eigentlich ne rechtlich bindende Regelung?

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  • Nicht jeder Neuwagen wird auch vom Händler zugelassen - ich habe es auch immer selber erledigt, da ich auf der Zulassung Freunde habe und nicht warten muss! :freu:

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  • so einer bist du also!!


    :grrr:

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  • Ich erzähle mal meine Geschichte. Ich habe einen ix20 ohne Tageszulassung Bj 03.04.2018 gekauft.


    Darauf hin bin ich mit meinem Checkheft abgestempelt in Bulgarien zu einem kleinem Vertragshändler gefahren. Ich wollte meine Garantie in Deutschland anmelden plus eventuell die Kamera checken lassen, weil die obere Ecke blind aussah auf dem Bildschirm. Der Händler sagte sofort, ich habe keine Garantie wegen EU und die Kamera ist kaputt innen. Am liebsten würde er sofort Reparaturauftrag machen. Dann bin zu einem großen Hyundai Vertraghändler gefahren, dort hat man sich richtig Zeit genommen. Die Kamera war nicht defekt sondern das ist Teil des Griffes, haben alle ix20. Dann zur Garantie: hat er alles im System nachgeschaut und sagte, dass ich 5 Jahre in Deutschland habe mit genauem Enddatum, hat dann noch erwähnt, dass ich die Mobiliätsgarantie nicht habe, aber ist nicht so wichtig, wenn man z. B. ADAC hat. Soviel zur Garantie.

  • Wer einen EU-Hyundai mit abgestempelten Scheckheft erworben hat, der hat auch Garantie!

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  • Röööchtööööch!!

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  • Ich habe da mal eine Frage.


    Hat jemand aktuell Erfahrungen mit einem EU Import durch die Firma TS Automobile? Aktuell bin ich auf der Suche nach einem Tucson als Nachfolger für meinen i40. Die Preise sind gut. Es stellt sich mir nur aktuell die Frage nach der Garantie.

  • Guckst Du #51, da stehts doch.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • TS Automobile ist ja kein Hyundai-Händler, sondern lediglich ein "freier" Händler..., oder?
    Bei EU-Neufahrzeugen(!) muss man unterscheiden (seitens Hyundai zumindest):
    Werden diese von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler an einen privaten Endkunden verkauft, dann ist bzgl. der Garantie alles tutti...
    (Du als Privatmann bestellst/kaufst dir im EU-Ausland direkt bei einem Hyundai-Händler (s.o.) einen Hyundai-Neuwagen, dann hast Du die volle Garantie über 5 Jahre; natürlich gem. den Garantiebedingungen des jeweiligen Landes).
    Kaufst/bestellst Du Dir das selbe Auto über den "freien Markt", sagt Hyundai: Nö nö nö...
    Ob das, was Hyundai da sagt/will etc. wirklich überhaupt rechtens ist, ist eine andere Frage!!

  • EU Hyundais die nicht über einen autorisierten Händler verkauft werden, haben die volle gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Die anschließende 3-Jahres-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - ob diese gewährt wird, entscheidet Hyundai.

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  • Exakt das sagt (möchte) Hyundai Jacky, korrekt!
    (Davon muss (sollte) ich als Kunde auch erst Mal ausgehen!)


    Das EU-Recht sagt da was ganz anderes und es gibt ja bis dato auch nur Gerichtsurteile (über die Sache an sich wurde noch nicht letztlich entschieden!), die gegen Hyundai gelaufen sind.... Im Zweifel (heftiger Schadensfall nach z.B. 2,5 Jahren und Hyundai möchte nichts zahlen, da angeblich keine Garantie mehr, da EU-Fzg.) würde ich def. gegen Hyundai vor Gericht ziehen...; ich sehe die Chancen zu verlieren, bei weniger als 10%!!

  • Alles kann sein - wenn das Verfahren nach 10 oder mehr Jahren abgeschlossen wird, falls dir zuvor nicht die Lust oder Luft ausgegangen ist. Klage doch mal gegen einen Global Player. Ich würde die Garantie komplett abschaffen, und dafür die entsprechend Fahrzeuge günstiger verkaufen.

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  • Meinen habe ich auch nicht von nem autorisierten Hyundai Händler gekauft. War en markenübergreifender Händler. Mein Auto kommt aus Ungarn. Hab trotzdem en Scheckheft mit vollen 5 Jahren Garantie, wie en deutsches auch, alles natürlich nur auf ungarisch. (riecht aber nicht nach leckerer Salami)

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

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