EU-Wagen Garantie

  • Vielen Dank für deine Antwort. Überraschenderweise hat sich eben der Hyundai Deutschland Kundenservice bei mir per Mail gemeldet und mir die Garantie für 5 Jahre bestätigt. In diesem Zusammenhang weist die Person darauf hin, dass ich im Garantiefall das originale Service- und Garantieheft vorlegen soll.


    Auf meinen Hinweis, dass ich nur das digitale aus den Niederlanden besitze schreibt er, dass in Deutschland keine Services und Eintragungen nachgesehen und eingetragen werden können und ich daher die Belege einfach händisch sammeln solle.


    Ich habe nun mit dem Herren von Hyundai Deutschland nochmal telefoniert. Dieser sagte mir, dass in Deutschland für eine gültige Garantie generell ein Händlerstempel samt Unterschrift, die Fahrgestellnummer und das Garantie-Startdatum im Serviceheft zu sehen sein müssen. Falls das alles vorliegt, sollte mit den händisch vorliegenden Belegen der Services und Wartungen kein Problem im Garantiefall auftreten.


    Da diese Antwort nun aber etwa 2 Wochen auf sich warten ließ nehme ich an, dass man sich erst einmal selbst erkundigen musste. Diese Antwort habe ich aber auch erst erhalten, nachdem ich Dokumente von dem holländischen Exporteur an Hyundai Deutschland weitergeleitet habe.



    Ich hoffe, dass meine Antwort auch Hilfe für andere Betroffene mit dem gleichen Problem ist. Vielleicht konnte ich so ja doch noch etwas an das Forum mit den netten Helfern samt Ratschlägen zurückgeben..

  • Letztendlich dann aber doch wieder ein individueller, ganz anderer Ausgang als von einigen vermutet!


    Garantie ist vorhanden, super und Dein Verkäufer hat Dir keinen Mist erzählt!

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Wichtig war vor allem die Klärung der Garantiedauer! Und mit lediglich "Digitalem Scheckheft" benötigt man (lt.HMD) im Garantiefall die Rechnungen über ausgeführte Wartungsarbeiten, was man bei einem "richtigen" Scheckheft nicht braucht. Beim Autokauf wird viel erzählt, aber auch vieles nicht gehalten - aber es zählt nur das, was auch geschrieben wurde! In solchen Fällen bin ich lieber immer Pessimist und traue niemanden, vor allem wenn es nicht im Kaufvertrag steht!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo Zusammen,
    mit großem Interesse habe ich die Beiträge gelesen. Leider habe ich letzte Woche einen EU-Neuwagen i20 bei einem EU-Händler gekauft. Kaufentscheidung u.a. in der Annahme einer 5-Jahresgarantie. Lt. Händler bestünde diese, allerdings nur wenn die Inspektionen in Hyundai-Werkstätten durchgeführt würden. Das Hyundai die Garantiebedingungen geändert hat und eventuell überhaupt keine Herstellergarantie besteht, wurde uns nicht mitgeteilt. Ein Serviceheft wurde nicht ausgehändigt, da es für dieses Fahrzeug angeblich nur online existiert und digital geführt wird. Nun habe ich das Gefühl getäuscht worden zu sein. Habe ich bei einem Neuwagen ein Recht auf einen vom Hersteller abgestempelten Garantiebeleg?
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

  • Jegliche Garantiezusagen sind eine freiwillige Leistung der Hersteller. Gesetzlichen Anspruch hast du nur auf Gewährleistung - bei Neufahrzeugen sind das 2 Jahre. Die musst du bekommen, dazu brauchst du aber kein Scheckheft.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ein Serviceheft wurde nicht ausgehändigt, da es für dieses Fahrzeug angeblich nur online existiert und digital geführt wird.

    Das kann sein, da Hyundai zumindest in den Niederlanden, aber evtl. auch in anderen Ländern die digitalen Servicehefte eingeführt hat. Schau Dir Deine Bedienungsanleitung an, da siehst Du sofort für welchen Markt Dein Auto vorgesehen war. Für Dich gilt dann die Garantie so wie sie in dem Land, also z. B. in den Niederlanden gilt. Dort hat Hyundai inzwischen auch die umstrittene Klausel drin, dass die Garantie nur gilt, wenn der Wagen nicht zum Wiederverkauf beim Vertragshändler gekauft wurde. Wenn Du einen Kaufvertrag mit dem EU-Händler hast, dann trifft das zu. Hast Du den Kaufvertrag mit dem Hyundai-Händler und der EU-Händler ist nur Vermittler, dann gilt die Garantie.


    Hat Dir denn Dein Händler die Garantie schriftlich zugesichert? Was mündlich besprochen wurde, kannst Du in der Regel eh vergessen, weil das meist nicht bewiesen werden kann.


    Gruß Michael

  • Hallo,


    wollte euch meine Info mitteilen. Ich habe mir einen Tucson als EU-Wagen geholt. Es handelt sich um einen Holländer. Hatte dann hier gelesen, dass es keine Garantie gibt. Darauf habe ich an Hyundai eine Mail geschrieben, die mir bestätigten, dass es ein neues Gesetz seit dem 01.03.17 gibt und es wohl keine Garantie über Hyundai gäbe, aber ich sollte zu einem Händler fahren und dort nachfragen.


    Der Händler meinte, dass alles nur Quatsch wäre und ich natürlich Garantie habe. Er hat mir dies auch schriftlich mit meiner VIN Nr. bestätigt.


    Gruß Kamikaze

  • Kamikaze,


    irgendeiner hat Dich hinter die Fichte geführt und Du ahnst wohl auch schon wer. Sorry

  • Mit dieser Eintragung (elektronisch) hast Du nur in dem EU-Land Garantie, wo die erste Zulassung erfolgte.


    In D gibst da nur die üblichen 2 Jahre Gewährleistung. Um in D auch Garantie zu erhalten, brauchst Du das Garantieheft/Checkheft in Papierform, das durch einen autorisierten Hyundai Händler bei der ersten Zulassung mit Datum, Unterschrift und Stempel versehen wurde.

  • ... dass es ein neues Gesetz seit dem 01.03.17 gibt und es wohl keine Garantie über Hyundai gäbe, aber ich sollte zu einem Händler fahren und dort nachfragen.

    Es gibt kein neues Gesetz, es gibt lediglich neue Garantiebedingungen. Die hebeln europaweit gültige Verbraucherrechte aus, weshalb viele Juristen und andere Fachleute meinen, dass die entsprechenden Klauseln nichtig sind, dass also jedes Fahrzeug die vollen 5 Jahre Garantie hat, egal wie viele Händler das Auto vor dem Endkunden kauften und weiterverkauften.


    Das Problem ist nur, dass Hyundai anderer Meinung als die Kunden oder die Anwälte der Kunden sein und die Garantie tatsächlich ablehnen könnte. Wenn man Pech hat ist die 5-Jahresgarantie schon vorbei, bis das abschließend gerichtlich geklärt ist. Meiner Meinung nach sollte man als Privatkäufer keinen Hyundai mehr kaufen. Wer mit juristischen Tricks europäisches Recht unterläuft ist in meinen Augen nicht vertrauenswürdig.


    Der Händler meinte, dass alles nur Quatsch wäre und ich natürlich Garantie habe. Er hat mir dies auch schriftlich mit meiner VIN Nr. bestätigt.

    War das ein Hyundai-Händler? Nach allem, was man bisher liest und hört, hat Hyundai wohl noch keinem EU-Fahrzeugkäufer die Garantie verweigert. Ich vermute, die Rechtsverdreher in Hyundais Diensten sind sich selbst noch nicht ganz einig, ob man das wirklich durchziehen kann oder nicht. Was Hyundai da vorhat bzw. auf dem Papier schon macht könnte bei den Verbrauchern noch weit schlechter als die Abschalteinrichtungen von VW und seinen Töchtern ankommen.


    Es scheint aber ein Versuchsballon sein, denn Hyundai macht das bei Kia noch nicht, nicht einmal nur auf dem Papier. Klappt die Strategie aber und Hyundai schafft es tatsächlich als Hersteller mit seinen europäischen Importeuren den europäischen Binnenmarkt für die eigenen Produkte quasi abzuschaffen, dann wird ganz sicher nicht nur Kia folgen. Ich zweifle aber daran, dass das jemals kommt. Ich würde allerdings auch nicht darauf wetten - und der Kauf eines neuen Hyundai wäre im Augenblick fast eine Art Wette.


    Um in D auch Garantie zu erhalten, brauchst Du das Garantieheft/Checkheft in Papierform, das durch einen autorisierten Hyundai Händler bei der ersten Zulassung mit Datum, Unterschrift und Stempel versehen wurde.

    Das ist falsch! Bei jedem EU-Fahrzeug gilt die Garantie des Auslieferungslandes, das ist auch bei Hyundai nicht anders. Ein niederländischer Hyundai bekommt kein Scheckheft in Papierform und hat - natürlich! - trotzdem 5 Jahre Garantie. Und das natürlich in ganz Europa. Also vergesst endlich den Schmarrn, man bräuchte ein Serviceheft aus Papier.


    Was aber die Garantie erlöschen lässt (laut Hyundai lassen soll) ist der Kauf des Autos beim Vertragshändler durch einen Händler, der den Wagen nicht zur Eigennutzung sondern zum Weiterverkauf erwirbt und dann an einen Privatkunden verkauft. Der Vertragshändler muss dabei weder in einem bestimmten Land ansässig sein, noch muss der Zwischenhändler ein EU-Importeur sein. Natürlich zielt die Klausel genau darauf ab (ausländischer Vertragshändler und EU-Importeur), aber rein formal hat das mit einem Verbot des EU-Handels rein gar nichts zu tun... Das ist ja der juristische Trick von Hyundai.


    Aber wie gesagt, Servicheft in Papierform oder nicht hängt schlicht davon ab, was Hyundai in dem betrefffenden Land macht. Das Auto stammt aus den Niederlanden? Dann braucht es auch wenn es in Deutschland zugelassenen ist kein Serviceheft aus Papier und natürlich gilt die 5-Jahresgarantie auch ohne deutsche Serviceunterlagen.


    Gruß Michael


    P.S.: Es gelten auch die Wartungsvorschriften so, wie sie in dem Land gelten, für das das EU-Fahrzeug vorgesehen war. Unser i20 braucht als polnisches Modell nur alle 2 Jahre bzw. 30.000 km zur Inspektion. Das entsprechende deutsche Modell muss jedes Jahr zur Inspektion.

  • Zitat

    Der Händler meinte, dass alles nur Quatsch wäre und ich natürlich Garantie habe. Er hat mir dies auch schriftlich mit meiner VIN Nr. bestätigt.

    War das ein Hyundai-Händler? Ja

  • kamikaze_38: Du hast völlig Recht, bei Deinem Auto besteht kein Zweifel an der vollen Garantie: Wenn man sich den Ausdruck des Händlers mal genauer ansieht steht da die Erstzulassung vom 06.11.2017 mit dem niederländischen Kennzeichen RF-525-N. Du hast also formal gesehen keinen Neuwagen sondern einen Gebrauchtwagen gekauft. Und dessen Garantie läuft seit dem 06.11.2017 und endet im Jar 2022.


    Das was ich schrieb bezieht sich auf Neuwagen, also Autos, die nicht im vorgesehenen Markt zugelassen wurden und als nicht zugelassene Neufahrzeuge in einem anderen Land verkauft werden. Die Garantiebedingungen schließen einen Zwischenhandel mit nicht zugelassenen Fahrzeugen aus. Das trifft auf Deinen Wagen nicht zu.


    Gruß Michael

  • P.S.: Es gelten auch die Wartungsvorschriften so, wie sie in dem Land gelten, für das das EU-Fahrzeug vorgesehen war. Unser i20 braucht als polnisches Modell nur alle 2 Jahre bzw. 30.000 km zur Inspektion. Das entsprechende deutsche Modell muss jedes Jahr zur Inspektion.

    Na? Wer ist hier wieder mal der Depp ? :schläge:

    A gun in your hand is better than a cop on the phone.

  • Das glaube ich irgendwie auch nicht.
    Man will ja im Fall der Fälle Garantieleistungen von HMD und dann sollte man sich auch an die deutschen Inspektionsvorschriften halten.

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