EU-Wagen Garantie

  • Darkydark Danke! Also kauft man die Katze im Sack!? Kann man Glück oder Pech haben. Vielleicht sollte ich vorher mal zu einem in der Nähe liegenden Hyundaihändler fahren und fragen wie er damit umgeht? Wäre dann ja die Werkstatt für Wartungen etc. Kunde waren wir auch schonmal dort mit Kauf und Service eines Honda Jazz. Leider kann der mir halt als Händler auch keinen Bayon in den nächsten Wochen besorgen.... Schon schwierig im Moment!

  • Du musst doch dann ein Garantieheft bekommen von Hyundai Händler in CZ abgestellt. Damit sollte ja Garantie bestehen. Ohne diese Heft wird es schwierig.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Doch, es geht um das Garantieheft - und um den richtigen 1. Stempel darin. Das ist die Grundvoraussetzung für 5 Jahre Garantie.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • OK.... Das Serviceheft ist lt. Händler vorhanden und vom CZ-HyundaiHändler abgestempelt. Das heißt jetzt für mich ....?? Kein Problem zwecks 5 Jahresgarantie? Muss der Wagen bei einem deutschen Hyundai Vertragsservice für die 5 Jahresgarantie angemeldet werden und gibt es in diesem Fall keine Probleme?

  • Ja es gibt keine Probleme mit der Garantie, angemeldet werden muss da nichts, einfach die Inspektion alle 15K oder 12 Monate beim Hyundai Händler einhalten.

    Kleiner Pro Tipp: Die EU Modelle haben keine Mobilitätsgarantie, wenn man die Inspektion bei Hyundai macht bekommt man diese aber für 12 Monate Kostenlos! Man muss aber oft danach fragen, die müssen ein kleines Kärtchen ausfüllen.

  • Sorry, aber solche pauschalen Aussagen halte ich für extrem gewagt...!

    Das Garantieheft ist, wie Jacky richtig angemerkt hatte, die absolute Grundvoraussetzung für den Erhalt der Garantie. Sie ist jedoch keine Garantie der Garantie!

    Zu Mal ich die Aussage des CZ-EU-Händlers, dass dass Auto von einem CZ-Hyundai-Händler an einen Endkunden verkauft worden sei, mehr als fragwürdig halte!!

    Grund: Denn dann wäre das Auto eben nicht eine TZ und hätte auch Kilometer drauf. Welcher Endkunde kauft einen Neuwagen und überlegt es sich dann nach einem Tag und Null Kilometern anders und verkauft dieses Auto "zufällig" an diesen EU-Händler?!? Sorry, das ist def. konstruiert...

    Du kannst Glück haben und HMD akzeptiert das oder eben durchaus auch Pech haben...

    Darauf möchte ich lediglich hinweisen!

  • Guten Tag, also ich bin die letzten 5 Jahren einen i30 EU Wagen gefahren. Solang die Hyundai-Werkstatt den Stempel bei der Inspektion in das Heft macht, ist Garantie kein Problem, mir wurde im 4 Jahr ohne Rückfragen seitens Hyundai die Heckklappe wegen Rost auf Garantie getauscht.

    Klar sieht es Hyundai nicht gerne wenn ein potenter deutscher Kunde billiger an das Produkt kommt als Hyundai sich das vorstellt. Aber ein Kunde ist ein Kunde. Mich haben sie damit überzeugt und so konnte Hyundai über mich einen weiteren Kunden generieren, wird zwar wieder ein EU Fahrzeug, aber durch Inspektion etc. beim Händler/Werkstatt von Hyundai wird ja auch Geschäft generiert.


    Ich fände jedes Verhalten von Hyundai fehl am Platz dies durch verwehrte Garantien Kunden zu prallen. Sie würden sich nur ins eigene Fleisch schneiden

  • Danke für eure Antworten! Hab mittlerweile mal die Hyundai Werkstatt besucht welche ich für den Service nutzen würde. Hatte vor Jahren da auch schonmal ein Fahrzeug gekauft. Dort sagte man mir wie ich schon wußte das das originale Serviceheft halt wichtig wäre (alle Stempel und Auslieferungsinspektion) und dann könne man schauen was im Hyundaisystem zwecks Garantie stehen würde. Braucht man halt die Fahrzeugnummer.... Selber eintragen ins System wäre nicht mehr, das würde mittlerweile alles von Hyundai gemacht.

  • Sorry, wenn ich als Totengräber auftrete, aber ein neues Thema wollte ich nicht aufmachen.


    Zum Verständnis. Einer meiner Kona ist ein Import, diesen habe ich bei einem autorisierten Hyundai-Händler in Deutschland gekauft, der wiederum hat das Auto von einem autorisierten Großhändler bezogen (ist sowohl auf der Hyundai Seite in Bulgarien, als auch im Garantieheft aufgeführt), dessen Stempel sind auf der ersten Seite im Serviceheft. EZ auf mich in Deutschland. Alle Inspektionen durchgeführt. Das Fahrzeug war also immer im Hyundai-Netzwerk.


    Da müsste ich doch auf der sicheren Seite sein? Wie kann ich das prüfen (Hyundai gibt aus Datenschutzgründen keine Auskunft)?


    Der Fallstrick, der mich unsicher macht, ist die Sache mit dem Weiterverkauf. Jeder Händler muss das Fahrzeug ja wohl irgendwo her beziehen, bevor er es verkaufen kann.


    Danke.

  • Entscheidend dürfte der Stempel im Serviceheft sein. Das Datum, das dort steht ist europaweit bindend.

    Darum hatte mein Santa Fe auch ein Jahr "weniger" Garantie, als ich ihn in Deutschland zugelassen hatte. Der stand vorher schon ein Jahr in der Slowakei und wurde knapp vor Jahresende 2016, als es u.a. zeitweise Änderungen in der Garantie bei ausländischen Fahrzeugen gab, noch bei Hyundai gemeldet.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

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