"Hyundai mahnt gewerbliche Verkäufer von Reimporten ab"

  • Ich habe bisher nichts davon gehört, daß sich der Garantiebeginn bei EU-Modellen geändert hätte...

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wenn man ein Hyundai kauft, sollte man erst lesen, was auf der Seite von Hyundai steht:


    nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**.


    Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen.


    Also Wagen von EU-Händler- haben theoretisch keine Garantie. Nach zwei Jahren kann Hyundai jedem, der beim EU-Händler ein Auto gekauft hat, sagen- Sie haben ja keine Garantie.


    Und was dann??? Klagen gegen Hyundai, als Käufer hat man schon verloren, da nur die gesetzlich vorgeschriebene Garantie eingehalten wird.

  • Genau darauf habe ich vor geraumer Zeit hier auch schon hingewiesen, aber das wollte ja keiner hören - auch wenn es stimmt:

    Nach zwei Jahren kann Hyundai jedem, der beim EU-Händler ein Auto gekauft hat, sagen- Sie haben ja keine Garantie.
    ....als Käufer hat man schon verloren, da nur die gesetzlich vorgeschriebene Garantie eingehalten wird.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Tom2
    Falsch. Immer noch.


    Es wird zwar schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten versucht, diese urbane Legende zu korrigireren, aber die grössten Dummheiten halten sich am beständigsten in menschlichen Köpfen, auch wenn sie nicht aus Oberfranken kommen.


    Also nochmal - EU-Recht steht über nationalem Recht, und eine in einem anderen EU-Land vom Hersteller angebotene Garantie gilt hier in DE genauso wie im Herkunftsland.

  • Genau, mein FHH (Vertragshändler) besorgte mir auch einen EU Import Tucson aus Belgien mit Tageszulassung. Laut seiner Aussage habe ich die volle 5 jährige Hyundai Garantie! Nur die Mobilitätsgarantie ist nicht dabei. Aber die habe ich über meine Kfz Versicherung :D

  • Nach zwei Jahren kann Hyundai jedem, der beim EU-Händler ein Auto gekauft hat, sagen- Sie haben ja keine Garantie.

    Das ist eine völlig sinnlose und falsche Aussage. Entweder hat man die Garantie oder nicht weil sie noch gültig ist oder eben nicht. Warum sollte Hyundai 2 statt 5 Jahre Garantie gewähren? Vor allem: Wo steht das? Nein, entweder gilt die 5-jährige Garantie oder dem Kunden bleibt im Falle eines Falles nur die gesetzliche Sachmängelhaftung des EU-Händlers die nicht einmal annähernd mit einer Garantie vergleichbar ist (hier die Unterschiede zu erläutern sprengt den Rahmen - wer sich informieren will kann ja nach Garantie und Sachmängelhaftung googeln).


    Also nochmal - EU-Recht steht über nationalem Recht, und eine in einem anderen EU-Land vom Hersteller angebotene Garantie gilt hier in DE genauso wie im Herkunftsland.

    Völlig richtig, aber die Klauseln können und dürfen ja in jedem Land in die Garantiebedingungen aufgenommen werden. Sie wären dann in jedem Land gültig.


    Gruß Michael

  • Erstens, es geht hier um Garantie, die gesetzlich in Deutschland mindestens 2 Jahre lang sein muss und wenn der Produzent mehr gibt, ist ja gut. Mit EU-Recht hat es überhaupt nichts zu tun.


    Zweitens geht es um Garantie-Bedinungen, die der Hersteller vorschreibt, um die Garantie zu haben/bekommen, das hat auch sehr wenig mit EU zu tun, dass ist Sache des Produzenten. Über 2 Jahre ist es eben freiwillig seitens Hersteller. Die Garantie ist eben an Bedingungen gebunden und die stehen ja auf der Hyundai-Seite. Alle Autos, die vor 01.03.2017 produziert wurden oder bestellt wurden, haben noch 5 Jahre Garantie nach der alten Regelungen.


    Aber jeder kann machen was er will - ist ja nicht mein Geld.


    Jedem rate ich nur Im Kaufvertrag festschreiben zu lassen: "5 Jahre Hersteller- Garantie " und nicht "Herstellergarantie laut Bedingungen Hyundai"


    Und ich wette, dass kein EU- Händler das zur Zeit macht, es sei denn, er wird-will so in zwei Jahren Konkurs anmelden.

  • tom
    Lese hier meist nur, aber hier muss ich sagen: du hast scheinbar keinerlei Ahnung von Garantie und Gewährleistung. Es gibt keine gesetzliche Garantie. Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung. Gewährleistung gesetzlich bekommst du von dem, der dir das Auto verkauft. Meist der Händler. Die ist in D gesetzlich 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Garantie ist eine rein freiwillige Sache des Herstellers, die er zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt... der Händler kann dir gar keine Garantie geben. Er gibt Gewährleistung.


    Du hast also in der Praxis Gewährleistung und Garantie. Die laufen sogar parallel. Sei net böse, aber du schreibst hier einfach aus Unwissenheit was falsches. Tun bei dem Thema aber viele, weil sie immer denken Gewährleistung und Garantie ist das gleiche. Ist es aber nicht....

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  • Erstens, es geht hier um Garantie, die gesetzlich in Deutschland mindestens 2 Jahre lang sein muss und wenn der Produzent mehr gibt, ist ja gut.

    Und dazu noch die Anmerkung: BMW gibt immer noch keine Garantie, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

  • Frankmill
    Wenn es wahr ist, was du schreibst, dann ist es noch verückter als man denkt.


    Dann haben die Autos, die bei EU- Händler gekauft werden laut GARANTIEBESTIMMUNGEN keine Garantie.


    Da im jedem EU- Land sind die GARANTIEBESTIMMUNGEN, die selben wie in Deutschland.

  • @Ersttäter
    Und das bedeutet in der Praxis dann tatsächlich, dass man als Kunde nach 6 Monaten nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. In der Praxis ohne Gutachter aussichtslos. Daher ist die Gewährleistung nach 6 Monaten eigentlich sinnlos für den Endkunden. Innerhalb der ersten 6 Monate muss dies der Händler nachweisen. Das ist die sog. Beweislastumkehr nach sechs Monaten


    tom
    Es ist wahr. Glaub mir. Habe beruflich damit zu tun. Und ja richtig. Wenn Hyundai die Garantie ausschließt, hast du tatsächlich nur die gesetzliche Gewährleistung, keinerlei Garantie. Und die Gewährleistung nur bei deinem EU Händler....

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  • Tom, verstehe deinen letzten Satz nicht. Sorry.....



    Momentan hat Hyundai meines Wissens diese neue Regelung noch nie angewendet. Vielleicht wollen sie die auch gar nicht anwenden, sondern nur eu Käufer verunsichern. Sie versuchen hier eine Grauzone zu nutzen, die im eu recht scheinbar nicht genau definiert ist. Wahrscheinlich so lange, bis sich die Gerichte damit beschäftigen und die Klausel für unwirksam erklären. Ob man die Garantie einschränken kann, wenn das Fahrzeug nicht an einen Endverbraucher verkauft wird, man aber ansonsten volle Garantie gibt, muss irgendwann von Richtern geklärt werden.Bis dahin hat Hyundai aber das Ziel erstmal erreicht und Verunsicherung geschaffen. Und damit den eu Handel eingeschränkt......

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  • Weil sich hier ja auch jeder "Held" sofort in die Hose macht, wenn er etwas von geänderten Garantiebedingungen hört. Ich habe schon vor 10 Jahren gesagt, Garantie/Gewährleistung abschaffen, und die Autos dafür 20% billiger anbieten.

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  • Zu mal man ja auch mal diskutieren kann, warum ein Hyundai z.B. in Schweden oder Belgien so viel günstiger ist als in Deutschland.
    Das wäre meiner Meinung nach der einfachste Weg, wenn man diese großen Unterschiede nicht hätte.
    Ich würde mir auf jeden Fall keinen Hyundai EU Import holen, ist mir irgendwie alles zu wackelig. Aber zum Glück gibt es ja auch beim deutschen Händler gute Nachlässe.
    Sollte es der Fall sein, dass mir der PReis eines deutschen Hyundais zu hoch ist, dann gibt es ja immer noch genug andere Marken bei denen man sich umschauen kann.

  • Jacky, da du ja auf meinen Beitrag geantwortet hast und evtl. mich meinst: nein, ich mache mir nicht in die Hose. :-)


    Ich habe keinerlei Probleme oder Sorgen mit der Thematik. Wie immer gilt auch hier: Augen auf beim Autokauf. Wenn man ein EU-Fahrzeug kauft, muss man sich vorher damit und evtl. Nachteilen beschäftigen... und dann entsprechend entscheiden


    LG

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  • Nein Stephan, das war auch nicht auf dich persönlich bezogen, sondern eine allgemeine Aussage! Selbstverständlich sollte man sich vor einem Autokauf umfassend informieren, das machst du völlig richtig - ich würde da nicht anders vorgehen! :)

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