"Hyundai mahnt gewerbliche Verkäufer von Reimporten ab"

  • Aber die Deutschen Modelle haben noch die 5 Jahre oder muß man nach 2 jahren die Anschlußgarantie abschließen.

  • Und NACHTRÄGLICH kann eine Garantie sowieso nicht mehr geändert werden - da greift wohl ein Parapraph der Besitzstandswahrung! :flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es sind genaugenommen 2 Jahre Gewährleistung, und dann noch 3 Jahre Garantie. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man es eben 5-Jahres-Garantie.

    Jacky, auch wenn Du mich gleich wieder schimpfst, aber das stimmt so einfach nicht :-)
    Wenn Hyundai schreibt, wir geben 5 Jahre Garantie, dann hast Du auch 5 Jahre Garantie gegenüber Hyundai. Nicht 2 Jahre Gewährleistung + 3 Jahre Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB gegenüber dem Händler läuft dann sogar parallel zur 5 Jahresgarantie von Hyundai. Es sind rechtliche zwei völlig unterschiedliche Ansprüche. Du hast also 5 Jahre Garantie und in den ersten 2 Jahren noch zus. die Gewährleistung nach BGB.
    In der Praxis ist es natürlich egal, denn Garantie ist immer besser als Gewährleistung und daher kann die Gewährleistung Dir in dem Fall egal sein, wenn Hyundai 5 Jahre Garantie gibt, da Du als ersten Ansprechpartner dann immer Hyundai mit der 5-Jahresgarantie hast

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  • Ich habe in meinem Leben mehr als 3000 Autos verkauft, und es war im Fall der Fälle völlig Zipfel, ob Garantie oder Gewährleistung!


    Aber warum schreibt dann Hyundai selber einmal von 3 Jahren Garantie, und dann im selben Satz von 5 Jahren? Gott sei Dank muss ich jetzt im Ruhestand diesen Sche*ßdreck keinen Kunden mehr erklären! Und ab jetzt empfehle ich Hyundai die Garantie und die Gewährleistung Gesetzeswidrig für alle Modelle komplett aufzuheben, und dafür die Preise um 20% zu senken. :thumbup:

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  • ganz einfach alter Rentner: :)
    3 Jahre für Taxen und Mietwagengedöns..... 5 Jahre für Normalos......

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  • Wenn man in den ersten beiden Jahren Gewährleistung hat, schließt das doch eine in diesem Zeitraum ebenfalls gewährte Garantie nicht aus. Nach 2 Jahren fällt die Gewährleistung weg, und man hat dann immernoch 3 Jahre Garantie.

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  • Richtig Jacky.... Deswegen kann Dir bei 5 Jahren Garantieversprechen die Gewährleistung völlig Wumpe sein. Die bauchst Du dann nicht, obwohl Du sie parallel hast....

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  • So habe mich nun direkt bei Hyundai informiert, es ist kein Gesetzt auf dem Markt, dass sie nur noch 2 Jahre Garantie auf EU Fahrzeuge geben, Hyundai hat dies vorgeschlagen, wird aber erst voraussichtlich Ende 2017/Anfang 2018 umgesetzt.


    Keine Ahnung, was manche Händler für ein Blödsinn reden. Das Fahrzeug muss bloß bei einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in der EU gekauft worden sein, dann hat man aktuell auch noch seine ganz normale 5 Jahre Garantie.

  • Für Garantie gibt es kein Gesetz, und wird es auch keines geben! Das kann jeder Hersteller machen wie er will - von 3 Monaten oder gar nicht, bis 10 Jahre oder länger, kein Problem! Gesetzlich geregelt und damit Pflicht für jeden Autohersteller ist die Gewährleistung, und die muss für jeden Neuwagen 24 Monate betragen!


    Gruß Jacky

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  • Ja das ist klar. Sry habs blöd formuliert mit dem Gesetzt!!


    Fakt ist, solange EU Fahrzeuge bei einem Vertragshändler erworben wurden, besitzt man auch 5 Jahre Garantie Dies hat mir Hyundai auf eine Mail bestätigt. 5 Jahre Garantie gewährt Hyundai jedoch nicht, wenn das Fahrzeug bei einem nicht autorisierten Vertragshändler erworben wurde.

  • Gesetzlich geregelt und damit Pflicht für jeden Autohersteller ist die Gewährleistung, und die muss für jeden Neuwagen 24 Monate betragen!

    Schreib doch nicht immer so einen Blödsinn! Da die Hersteller nicht die Autos verkaufen sondern die Vertragshändler gibt es KEINE Pflicht für den Hersteller zu einer Gewährleistung. Und auch für die Importeure nicht.


    Die Sachmängelhaftung regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Vertragshändler und dem Endkunden. Damit haben weder Hersteller noch Impporteure etwas zu tun. Der Käufer kann Ansprüche aus der Sachmängelhaftung nur dem Vertragshändler, der ihm den Wagen verkauft hat gegnüber geltend machen! Ist das Autohaus Mustermüller pleite, dann ist es essig mit der Sachmängelhaftung. Deshalb ist eine Garantie vom Hersteller oder Importeur so viel mehr wert: Ist das Autohaus Mustermüller pleite, geht man eben zu Auto Schmidt oder einem anderen Vertragshändler.



    Gruß Michael

  • Na das ist ja nun kompletter Schwachsinn!! Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ist sehr wohl per Gesetz verpflichtend (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB) !


    Ausserdem ist der Garantiegeber nicht das Autohaus, sondern in Deutschland eben Hyundai Motor Deutschland!!! Kann man alles hier nachlesen: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html


    Aber es ist richtig, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels zwei mal nachbessern darf und man im Falle des nichtbehens die Wandlung in Anspruch nehmen kann.


    Da is wohl wieder ein Paule mit Halbwissen unterwegs........ :O

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    Einmal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Du bist gerade dabei aus Äpfeln und Birnen einen lustigen Obstsalat zu machen.


    Ich wiederhole mich: Die Sachmängelhaftung ist nicht für den Hersteller verpflichtend, sondern für den Händler!


    Eine Garantie wird vom Gesetzgeber nicht gefordert, die kann mehr oder weniger beliebig gestaltet werden. Bei Automobilen assoziiert man mit der Garantie meist die Werksgarantie des Herstellers respektive Importeurs.


    Garantie einerseits (keine Pflicht) und Gewährleistung/Sachmängelhaftung andererseits (Händlerpflicht) sind NICHT dasselbe und haben so ziemlich überhaupt nichts miteinander zu tun!


    Das steht übrigens auch auf der von Dir verlinkten Seite...



    Gruß Michael

  • Genau das habe ich vorhergesagt, während andere von "großen Einbrüchen bei den Verkaufszahlen" gesprochen haben, wenn Hyundai keine Importfahrzeuge mit voller Garantie mehr verkauft.
    Und genau das war auch der Sinn der Sache: Vertragshändler verkaufen mehr Fahrzeuge, EU-Anteil geht zurück. Voìla! :D

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  • Jetzt müsste man es nur noch schaffen, den Leuten die falsche Bezeichnung "RE - Import" aus dem Kopf zu jagen! Es gibt nicht ein einzigen RE - Import Fahrzeug von Hyundai in ganz Deutschland, und zwar solange nicht, wie Hyundai in D keine Autos produziert! Solange das nicht der Fall ist, handelt es sich um IMPORT-Fahrzeuge. KEIN "RE" - DAVOR! :teach:

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