Auto nicht unfallfrei - festgestellt nach 5 Jahren - wer hat Erfahrungen

  • Ein 7 Jahre alter i30 Classic CRDI mit 100tkm bringt privat ca 4300€! Bitte nicht die Angebotspreise gleicher Modelle auf einschlägigen Plattformen mit den Preisen verwechseln, die beim Verkauf dann tatsächlich erzielt werden!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Genau! Denn der wirklich bezahlte Verkaufspreis steht nämlich nicht bei mobile.de und Co. Nur die Verhandlungsbasispreise.

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Ohje, so einen Fall hatte ich schonmal.
    Da wollte mir ein Händler Weißmachen das mein Lancer nen Unfall hatte nur weil Motorhaube (Metall) und frontschürze (Plastik) anders geschimmert haben im Licht. :D


    An deiner Stelle würd ichs mal schnell vergessen und das Auto zum vernünftigen Preis tauschen (wenn du das so willst), fertig. Sache von Tisch und gut ist.


    Selbst wenn ich die Zeit hätte würd ich wegen sowas keine Gedanken verschwenden.

  • und wenn wir das Auto nicht "gut loskriegen" - eignet es sich auch zum "Fahren bis es auseinanderfällt"- da wir eh 2 autos brauchen.

    Das ist sicherlich die wirtschaftlichste Loesung - Mach das. Das Autio ist ja wohl sonst in Ordnung oder ?

    A gun in your hand is better than a cop on the phone.

  • Zitat: ""Genau! Denn der wirklich bezahlte Verkaufspreis steht nämlich nicht bei mobile.de und Co. Nur die Verhandlungsbasispreise.""


    ....aber viel zu verhandeln gibt es da i.d.R. nicht. Und wenn doch, dann nur, weil das Ding eine Standuhr ist.
    Wenn die Händler "Mondpreise" an die Autos schreiben, kommen sie gar nicht erst zum verhandeln.

  • Bei Privaten Inseraten sind aber oft Mondpreise angegeben, da die Besitzer ihren Liebling immer zu teuer inserieren. Manchmal klappt es ja auch, jeden Tag steht ein dummer auf - heißt es doch! =)

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Ich bin zwar auch nur Laie - Volker scheint sich auszukennen ;) - aber das BGB kennt die arglistige Täuschung. Die Verjährungsfrist beginnt ab Zeitpunkt Deiner Kenntnis. Somit könnte der Vertrag nichtig werden. Schau mal dazu in den Paragraphen 124 BGB, Absatz 2. Du hast kürzlich Kenntnis erhalten, somit fällt das für mich laut der Beschreibung im Gesetz darunter. Ob in der Praxis die Schwere des Schadens relevant ist, damit eine arglistige Täuschung vorliegt, kann ich Dir leider nicht beantworten.


    Ich selbst bin Versicherungskaufmann und kann eine Rechtsschutz empfehlen (Privatrechtsschutz). Je nach Versicherer zahlst Du vielleicht 250 bis 400 Euro (je nach Leistungsumfang), bist aber auf der sicheren Seite, wenn was ist.


    Hat es damals beim Kauf Anzeichen für einen verdeckten Schaden gegeben? War der Preis z.B. auffällig günstiger als vergleichbare Autos?
    Kann vielleicht ein Gutachter feststellen, wann in etwa die Schweißarbeiten gemacht worden sind? Was technische Dinge angeht, bin ich Laie und frage deshalb. Sollte man feststellen können, das war vor, übertrieben gesagt, 8 Jahren und Du hättest das Auto seit 3, wüsstest Du, es war vor Deiner Zeit.
    Wenn hier aber ein Zeitraum genannt würde, hättest Du es wieder schwieriger im Nachhinein das nachzuweisen. Denn wenn das ungenau ist bzw. theoretisch dieser Schaden in dee Zeit passiert sein könnte, als Du berets das Auto hattest, wird der Händler vermutlich gegenargumentieren und behaupten, der Schaden sei während Deines Besitzes entstanden.


    Kurzum: schwierige Geschichte. Wenn der Schaden sehr hipoch ist bzw. Streitwert, schau, was sich machen lässt. Eine Erstberatung kann teuer sein, aber Aufschluss geben. Der Verbraucherschutz/Verbraucherzentrale könnten ggf. eine kostengünstige Erstberatung geben. Versuch es dort als ersten Anlaufpunkt und je nacjEmpfehlung, kannst Du weiter überlegen.


    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen :)

  • [...]potentielle (gewerbliche) Käufer haben uns darauf hingewiesen "das was nicht stimmt" - der erste hat 3800€ geboten [...] nach mehreren "Listen" (ADAC / Schwacke / Autoscout) soll ein I30 classic crdi in dem alter und 100000km beim verkauf an privat so 5000-5500€ bringen


    Moment - Du musst schon auseinander halten, wem Du das Fahrzeug zu welchem Preis verkaufen möchtest! Sofern der Wagen beim Verkauf an Privat die o.g. 5000-5500 Euro erzielen kann, dann sind die 3,8 kEUR, die als Angebot eines Autohändlers vorliegen, doch ein super Deal! Wenn Du bedenkst, dass der für den Weiterverkauf noch die Umsatzsteuer draufschlagen muss, das Auto ggf. noch zum Aufbereiter gibt und am Ende ja auch noch ein paar Euros übrig bleiben müssen, damit der seine zehnköpfige Familie durchfüttern kann, passen die beiden Preise gut zusammen.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Hallo,


    Wenn Du bedenkst, dass der für den Weiterverkauf noch die Umsatzsteuer draufschlagen muss, ...

    Da Händler beim Ankauf von privat keinen Vorsteuerabzug haben, unterliegt nur der Teil, der den Einkaufspreis übersteigt, der Umsatzsteuer. Das nennt man Differenzbesteuerung und ist in §25 a des UStG geregelt.


    Beispiel:
    Einkaufspreis: 3.000 €
    Verkaufspreis: 4.000 €
    Differenz: 1.000 € (4.000 - 3.000)
    zu zahlende USt: 159,66 (1.000 / 119 * 19)


    Gruß
    Hans



  • in der Hoffnung das es funktioniert hat, habe ich mal 2 Bilder mit den Schweißpunkten hochgeladen
    zur Orientierung - rot markiert ist die Seitenwand, grün das Radhaus und gelb der Absatz unter dem die Stoßstange anfängt
    die schwarzen Krümel dürften von verbrannter Farbe sein.

  • Was auch immer mit dem Blech mal passiert ist, ein Indiz für einen Unfallschaden sehe ich da nicht.

  • nach einem Gerichtsurteil ist alles was über eine oberflächliche Beschädigung des Blechs hinausgeht ein Sachmangel auch wenn fachmännisch repariert wurde. - - - müßte wohl der Titel des Themas hier von Unfallfrei nach Sachmangelfrei geändert werden . :)

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