Auto nicht unfallfrei - festgestellt nach 5 Jahren - wer hat Erfahrungen

  • Also : der Händler hat bei mehrmaligen nachfragen zu dem Sachverhalt (mündlich, telefonisch, per mail) von einer Nachlackierung wegen Kratzern geredet / geschrieben (dabei noch was von Rentnern erzählt ???) - von den Schweißpunkten wußte ich da noch nichts.
    - die Lackdicke wurde vom Tüv-Gutachter (der war wirklich sehr freundlich) mit SchichtdickenMessgerät stichprobenmäßig gemessen - es könnte also auch irgendwo noch "dicker" sein. außerdem mißt das Gerät nur auf halbwegs geraden Flächen.
    - die Punkte im Hohlraum habe ich mit einer alten Funk-Überwachungskammera entdeckt, auf die Kamera aus China warte ich ja noch - dem Händler habe ich davon noch nichts erzählt.
    - werde dann vielleicht noch hinter die Türverkleidung schauen und ein paar Fotos machen.
    - ich denke, dass jemand, der Schadensgutachten erstellt, auch einschätzen kann was Bagatell - und was Unfallschaden ist, aber natürlich zuletzt dann ein Richter entscheiden würde.

  • Du musst das mit den "Schweißpunkten" klären!


    Die vom Händler eingeräumte "Nachlackierung wegen Kratzern" begründet keinen Schadensersatzanspruch, sofern da nicht mehr hinter steckt.


    Kannst Du den TÜV Mensch nicht mal auf die "Schweißpunkte" ansetzen? Wenn der Dir bestätigt, dass die als Nachweis für einen reparierten Schaden taugen können, würde ich zumindest mal in eine Erstberatung beim Anwalt investieren.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • ....ich sehe es wie Volker.
    Mein Rat: Finger weg von weiteren Vorgehensweisen; das wird eine unendliche Geschichte, mit mehr als ungewissem Ausgang.


    Moment! Ich sage ja nicht generell "Finger weg". Ich warne nur davor, sich in einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang incl. des nicht zu unterschätzenden Kostenrisikos zu stürzen. Dem steht aber nicht entgegen, dass man den Händler mit den eigenen Erkenntnissen - hier also den Schweißpunkten - konfrontiert und eine Erklärung erbittet. Ob und wie man dann weiter vorgeht, kann man immer noch entscheiden.


    Letztlich muss man auch mal überlegen, um welchen "Schaden" es eigentlich geht. Wenn ich das richtig verstehe, stehen hier die 400 Euro im Raum, die beim Weiterverkauf angeblich mehr zu erzielen wären, wenn das Fahrzeug keinen Unfallschaden gehabt hätte. Ob es sich dafür lohnt, jede Menge Zeit und Ärger zu investieren, muss man auch einmal abwägen.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • -zur Erstberatung waren wir schon- siehe 4.Beitrag
    -für den Gutachter war das Auto auch ohne die Schweißpunkte schon nicht Unfallfrei
    -400 Euro ist der Unterschied von "Wir kaufen dein Auto" die uns auf den "Schaden" hingewiesen haben zum Händler der so tut als wäre nichts nennenswertes - wobei wir beim Händler ja auch noch ein neueres Auto kaufen würden/ gekauft hätten.
    -geschäzt liegt der zu erziehlende Verkaufspreis vieleicht 1000€ unter dem eines Unfallfreien vergleichbaren - da ja reichlichst Autos am Markt sind
    -laut Anwalt wäre auch ein Rücktritt vom Kauf wegen arglistigkeit möglich wenn es denn Nachweisbar ist.


    - ich werde wenn die Kamera da ist alles nochmal zusammenfassend inspizieren / dokumentieren - dann den Händler konfrontieren und Euch darüber informieren .

  • @ Volkerchen
    Jetzt hast du es geschafft, hast mich ja voll erwischt, ICH möchte dich trollen? Daran habe ich nicht das geringste Interesse. Vielleicht solltest du dir mal angewöhnen, solche Texte auch vernünftig zu lesen und zu interpretieren. Bei solchen Passagen muss man schon genau hinschauen. Da ist in keiner Weise ein Widerspruch vorhanden.

    Ex-Hyundai I40 CW 1.7 CRDI (116) Comfort mit Business Paket und Navi.

  • -400 Euro ist der Unterschied von "Wir kaufen dein Auto" die uns auf den "Schaden" hingewiesen haben...

    die gehen mal eben flott ums Auto und messen den Lack - und ebenso flott wird bei Unregelmäßigkeiten dann auch der Begriff "Unfallschaden" in den Raum geworfen (wegen pauschaler Abwertung).


    Habe das selber schon einmal durch, trotz Nachweis einer Garantie(lackier)arbeit haben die den Haken bei "Unfall" nicht rausgenommen...

  • -zur Erstberatung waren wir schon- siehe 4.Beitrag


    Sorry, den ADAC-Anwalt hatte ich wohl verdrängt. ;)


    -für den Gutachter war das Auto auch ohne die Schweißpunkte schon nicht Unfallfrei


    Wie schon gesagt, "Neulackierung wegen Lackkratzern" _ist_ unfallfrei, dazu gibt's reichlich Rechtsprechung. Und das weiß offensichtlich auch euer Händler, deshalb kann er das auch ohne Probleme einräumen. Ihr müsst also definitiv mehr finden (und nachweisen) als nur eine Neulackierung. Wenn Du Fotos hast, kannst Du die ja mal hier einstellen, da kann bestimmt der eine oder andere hier ein paar brauchbare Angaben machen.


    -400 Euro ist der Unterschied von "Wir kaufen dein Auto" die uns auf den "Schaden" hingewiesen haben zum Händler der so tut als wäre nichts nennenswertes - wobei wir beim Händler ja auch noch ein neueres Auto kaufen würden/ gekauft hätten.
    -geschäzt liegt der zu erziehlende Verkaufspreis vieleicht 1000€ unter dem eines Unfallfreien vergleichbaren


    Wie hast Du das denn ermittelt? Was ist denn ein sieben Jahre alter i30 1.6 CRDi überhaupt noch wert? 5.000 Euro? Vielleicht auch 6.000 Euro, je nach Laufleistung, Zustand und Ausstattung? Hier sind doch genug Gebrauchtwagenverticker unterwegs - da hat doch bestimmt jemand ein paar belastbare Zahlen parat. Jedenfalls erscheinen mir 1.000 Euro Abschlag für diese Art von Unfallschaden schon eine Menge. Auf alle Fälle wirst Du das in irgend einer Weise plausibel machen müssen.


    Vielleicht lässt der Händler ja mit sich reden und erhöht sein Angebot noch etwas, der wird auch wenig Interesse haben, sich mit Dir vor Gericht zu treffen.


    -laut Anwalt wäre auch ein Rücktritt vom Kauf wegen arglistigkeit möglich wenn es denn Nachweisbar ist.


    Arglist ist ohnehin notwendige Bedingung, ansonsten scheitert jeder Anspruch bereits an der Verjährung. Arglist ist aber kein Problem, denn _falls_ das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, ist dessen Verschweigen durch den Händler regelmäßig arglistig, das ist ebenfalls ausgeurteilt. Rücktritt ist dann natürlich möglich, dann sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben - da wird dann wild herumgerechnet und am Ende kommt vermutlich auch nichts anderes heraus als wenn man sich gleich mit dem Wertverlust beim Weiterverkauf begnügt.


    - ich werde wenn die Kamera da ist alles nochmal zusammenfassend inspizieren / dokumentieren - dann den Händler konfrontieren und Euch darüber informieren .


    Ja, das erscheint mir zunächst auch das vernünftigste Vorgehen.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • ...Du siehst mich völlig fassungslos! :nenee: Du ZITIERST selber eine Textstelle aus welcher hervorgeht, welche Schäden nach Ansicht des BGH mitzuteilen sind und welche nicht - und behauptest dann im nächsten Satz das exakte Gegenteil, dass nämlich auch Bagatellschäden anzugeben seien...


    Mit Verlaub - so interessant und auch unterhaltsam es bislang ist. DAS habe ich allerdings auch nicht verstanden und bin da Volkers Meinung.


    Und um wieder die Rolle des "Bösen" zu übernehmen. Nach Arglist sieht es für mich auch aus. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dem Händler einer gemacht werden soll und man hier um Hilfe bei der Suche nach der passenden Munition bittet.

  • Na dann warten wir doch mal etwas ,wie lange dauert es wohl bis wir hier über vergleiche mit VW Reden?


    Nein im ernst ,deine bedenken im Ehren Realmaster aus Erfahrung weis ich das die Händler sehr oft nicht ehrlich mit dem Kunden sind .Und zwar marken unabhängig.

    Ex-Hyundai I40 CW 1.7 CRDI (116) Comfort mit Business Paket und Navi.

  • ....wenn ich mir überlege, welche Nerven es kostet, mich hier im Forum mit der Sache auseinander zu setzen, Gutachter und Kfz-Sachverständige zu kontaktieren, Kameras in China zu bestellen und zu bezahlen, Bekannte und Verwandte einzuweihen, Anwalts-
    gespräche zu führen und das zu meistern, was alledem noch nachfolgen wird, mit ungewissem Ausgang.......dann, ja dann schei..
    ich auf "Recht haben" und 400,--Euro und erspar mir den ganzen Kram. Es sei denn, man hat Spaß daran. Aber es wid sicherlich ein teurer Spaß.

  • :denk:
    Wenn man beweisen kann, dass ein offenbarungspflichtiger Unfall mit dem Fahrzeug stattgefunden hat, ist das bestenfalls erst "die halbe Miete." Man muss dann zusätzlich auch beweisen, dass der Unfall zu der Zeit stattgefunden hat, zu der der Händler Fahrzeugeigentümer war. In den fünf Jahren eigener Nutzung kann ja viel passieren, das ist eine lange Zeit. Hat man da keine Interna (aus dem internen Informationssystem, falls es sowas bei Hyundai gibt, oder von der Versicherung), wird es m.E. mehr als schwierig.
    Worst case: Der Gutachter stellt im Rechtsstreit fest, dass ein Unfall vorgelegen hat, ob aber vor mehr als fünf Jahren, könne nicht mehr sicher gesagt werden. Das Ganze kostet dann "vierstellig" für das Gutachten + Anwalts- und Gerichtskosten....
    Vorsicht scheint also geboten.

  • Ohh hier gehts ja hoch her - - - viele interessante Meinungen - aber leider wohl keiner mit Erfahrungen zu dem Thema.
    -an J-2 Coupe : wir wollten das Auto verkaufen/in Zahlung geben und mehrere potentielle (gewerbliche) Käufer haben uns darauf hingewiesen "das was nicht stimmt" - der erste hat 3800€ geboten und die anderen wollten das Auto dann gar nicht haben.
    nach mehreren "Listen" (ADAC / Schwacke / Autoscout) soll ein I30 classic crdi in dem alter und 100000km beim verkauf an privat so 5000-5500€ bringen - Unfallfrei natürlich. - das "Autohaus" hat uns 3500€ geboten (4000 Händer-EK minus 500 weil der Klimakondensator bald undicht werden könnte).
    ich will noch sagen das es uns nicht so unbedingt ums geld geht - eher um die "gerechtigkeit", es kostet mich jetzt auch keine Nerven mich damit zu beschäftigen. den "vierstelligen Betrag" wollen wir aber natürlich nur bei Ausicht auf Erfolg "investieren".
    und wenn wir das Auto nicht "gut loskriegen" - eignet es sich auch zum "Fahren bis es auseinanderfällt"- da wir eh 2 autos brauchen.

  • ...mehrere potentielle (gewerbliche) Käufer haben uns darauf hingewiesen "das was nicht stimmt" ...


    Damit meinten sie eure Preisvorstellungen.

  • nein sie meinten die Lackdicke hinten links und einen leichten Farbunterschied. Die 5000 - 5500 sind ja nicht unsere "Erfindung" - und das bei der Marktlage 4500 schon ein gutes "Ergebnis" wäre wissen wir auch (es ist immerhin die 115PS Variante) - es ging bei den meisten "Käufern" aber nichtmal ums geld - es war eher wie bei der heißen Kartoffel die keiner halten will.

  • Was mehrere (wenn auch gewerbliche) potentielle Käufer sofort feststellen, ist euch erst nach 5 Jahren aufgefallen? Sorry, das glaube wer will.

  • Also dass mit dem nach 5 Jahren glaube ich schon, war bei mir nach 4 Jahren. Da habe ich einen Unfallschäden welcher mir zugefügt wurde richten lassen. Auch da meinte der Mechaniker irgendwie sieht es so aus als ob die linke Seite komplett übergeduscht wurde. Auch beim Verkauf nach fast 6 Jahren meinte man also mit der linken Seite ist mal was gemacht worden (von meinem Schaden mal abgesehen).
    Mir war es nie wirklich aufgefallen, das Champagner beige schimmert sowieso je nach Lichteinfall anders.


    Und das manch ein Händler so einen i30 mit über 100000 nicht will könnte es daran liegen dass so ein Wagen gerade nur mit der Classic Ausstattung eine Standuhr wird. Wenn ein Händler euch 4000€ gibt muss er ja um die 5500- 6000€ verlangen beim Verkauf. Und bei den Gebrauchtwagen welche im Preis zwischen 5000-8000€ wäre ein i30 eines der letzten Fahrzeuge welches auf meiner Einkaufsliste stehen würde und dann noch mit so vielen km.

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