5-Jahres-Garantie wenn Wartung bei Gebrauchtwagenkauf nicht vom Hyundai-Service-Partner durchgeführt wird

  • Hallo liebe Hyundai-Experten,


    ich hole demnächst meinen "neuen", gebrauchten Hyundai i30 im Autohaus ab. Dabei handelt es sich aber um keinen Hyundai Service-Partner.
    Nun zur Frage:


    Das Auto ist ca. 20 Monate alt und die erste Inspektion wurde nach 12 Monaten in einer Hyundai Fachwerkstatt durchgeführt. Damit ich nun in 4 Monaten nicht wieder zur Inspektion muss, wird mein Händler die 2-Jahresinspektion vor der Übergabe vorziehen.
    Habt ihr Erfahrungen damit inwieweit Hyundai sich bei der Garantie quer stellt wenn die Inspektion zwar "nach Herstellervorgaben", aber nicht in einer Hyundai-Werkstatt stattgefunden hat? Laut Gerichtsurteilen / EU-Verordnung (?) sollte dies ja offiziell anerkannt werden?!


    Im schlimmsten Fall könnte ich in 4 Monaten ja theoretisch noch einmal zur Inspektion in der Hyundai Fachwerkstatt fahren, wobei das in meinen Augen ziemlicher Unsinn wäre...


    Danke für eure Erfahrungen :)


    Nebenfrage: Wie finde ich eigentlich heraus, ob das Auto bereits in Deutschland zur Garantie angemeldet ist?

  • Das ist völlig egal ob es eine Hyundai-Werkstatt ist oder nicht. Es muss nur bescheinigt sein, dass es nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Am besten eine Rechnung ausstellen lassen wo vermerkt ist, dass die Wartung nach Herstellervorgabe erfolgt ist.


    Wichtig ist der Stempel im Serviceheft.

    Ex-Hyundai I40 CW 1.7 CRDI (116) Comfort mit Business Paket und Navi.

  • ok, das hört sich ja erstmal gut an. Ich hatte mal im i30 Unterforum bei "Kosten Ínspektion" quergelesen und dort war man teils anderer Meinung bzw. hatte mit Problemen bei der Garantieabwicklung gerechnet.


    Deine Auffassung habe ich auch als geltendes Recht verstanden und hoffe mal, dass sich Hyundai im Fall der Fälle auch ohne Theater daran hält :boxen:

  • Einziger Vorteil in der Hyundai Werkstatt ist das eventuelle Updates aufgespielt werden. Ölwechsel und neue Filter einbauen kann ja fast jeder!
    Wichtig ist der Vermerk "Inspektion nach Herstellervorgabe" auf der Rechnung!

  • Wo ist das Problem, sich den Wagen etwas billiger geben zu lassen und erst in 4 Monaten zu einem Vertragshändler zu fahren? Erscheint allemal vernünftiger als mehrere Jahre Unsicherheit, ob die Garantie nicht evtl. doch futsch ist. Etwa wegen des falschen Termins!


    Gruß Michael

  • Diesel-Dussel
    Problem ist, wenn der Händler nicht mit macht. War auch mein Vorschlag, aber nun muss ich im Fall der Fälle eben auf mein Recht pochen. Gab hier bislang ja keine Meldung, dass jemand Probleme sieht...


    ja, +\- 2000 km habe ich auch gelesen, ging in dem Fall ja aber nicht um die Zeit zwischen den Inspektionen.


    Noch jmd. einen Tipp wie ich herausfinden kann ob das Auto in Dtl. bereits zur Garantie angemeldet ist? Kann man da einfach bei Hyundai anrufen und das anhand der Fahrgestellnummer ermitteln?

  • Hmm.... Du bist mutig. Natürlich muß der Hersteller nach neuem Recht zu seiner Garantiezusage stehen, wenn die Inspektion nach Herstellervorgabe gemacht wurde. Nur willst Du genau das ja nicht... Auf welches Recht willst Du im Falle eines Defektes pochen? Auf eine für Dein Auto verwirkte Garantie? Die gilt nur bei Einhaltung der Herstellervorgaben! Wenn Du die Garantie behalten willst, kannst Du als Verbraucher nicht einfach sagen: "Och, ich halte nur einen Teil der Herstellervorgaben ein, die anderen finde ich blöde. Garantie will ich aber trotzdem!"


    Für Deine Garantie ist es unschädlich, vom Verkäufer eine zusätzliche Inspektion machen zu lassen, nur muß die vom Hersteller vorgeschriebene Wartung eben auch gemacht werden.


    Viele Händler wollen mit einer Inspektion vor der Übergabe des Autos sicherstellen, daß die Quote der Gewährleistungsfälle gering bleibt. Schließlich kannst Du in der ersten Zeit bei auftretenden Mängeln auch zum Verkäufer statt zum Vertragshändler gehen. Das ist also gar nicht so ungewöhnlich, daß der Verkäufer selber eine Inspektion machen will.


    Deshalb gäbe es ja auch noch einen Kompromiss: Vereinbare doch mit dem Händler, daß Du die kostenlose Inspektion von ihm nach Herstellervorgabe zur Fälligkeit bekommst.


    Oder Du gibst die paar Euro für die Inspektion zur Fälligkeit aus.


    Gruß Michael

  • Wenn ich es richtig gelesen habe ist die nächste Inspektion eine grosse Durchsicht. Da wird ziemlich viel gewechselt und die kostet auch bestimmt über 400€. Auch muss die Rostkontrolle abgehakt und gestempelt werden. Wie sieht es mit der Klimaanlagenwartung aus?

  • Hallo,


    Hmm.... Du bist mutig. Natürlich muß der Hersteller nach neuem Recht zu seiner Garantiezusage stehen, wenn die Inspektion nach Herstellervorgabe gemacht wurde. Nur willst Du genau das ja nicht...

    Wie kommst Du darauf dass die Inspektion nicht nach Herstellervorgabe gemacht wird?


    Die Herstellervorgaben für die Wartungsintervalle sind Maximalwerte die jederzeit unterschritten werden dürfen. Die vorgezogene Inspektion gilt dann als Start für den nächsten Wartungsintervall.


    Gruß
    Hans

  • Zitat

    Hmm.... Du bist mutig.

    ich sehe auch weniger das Problem darin die Inspektion vorzuziehen. Sollte dem Hersteller ja eher freuen... Meine Sorge war, dass diese "nur" nach Herstellervorgaben und nicht in einer Hyundai-Werkstatt durchgeführt wird. Da haben die anderen User aber scheinbar weniger ein Problem gesehen.


    Hessenhamster
    ja, große Inspektion. Habe dennoch immer eher von Preisen zwischen 250 und 300 Euro gelesen - in der Hyundai-Werkstatt. Handelt sich übrigens um einen Benziner, Diesel kostet ja immer noch einen Tick mehr.

  • Hallo,


    Meine Sorge war, dass diese "nur" nach Herstellervorgaben und nicht in einer Hyundai-Werkstatt durchgeführt wird. Da haben die anderen User aber scheinbar weniger ein Problem gesehen.

    Wenn die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt wird hat dies keinen negativen Einfluss auf die Garantie, egal in welcher Werkstatt. Wichtig für evtl. Garantiefälle ist aber, dass man sich zwecks Beweisbarkeit von der ausführenden Werkstatt zu jeder Inspektion das abgehakte und unterschriebene Wartungsblatt ausstellen lässt.


    Gruß
    Hans

  • Und gemacht werden kann der Service bei jeder Meistergeführten Werkstatt nach Herstellervorgaben, bei vollem Garantieerhalt!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Gibt es denn Leute, die sich keine Rechnung geben lassen?

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Es gibt Leute, die werfen die Rechnung bei Verlassen des Autohauses in den Papierkorb. Selbst gesehen! 8o

  • so, das Auto habe ich am Wochenende abgeholt.
    Problem ist nur, dass der Händler mir keine Rechnung ausstellen konnte/wollte, weil die Inspektion ein interner Auftrag war. Ich habe in dem Sinne ja nichts bezahlt...
    Laut Händleraussage dürfte er das Serviceheft aber gar nicht abstempeln, wenn er die Wartung nicht nach Herstellervorgaben durchführen würde?
    Naja, die nächsten Inspektionen innerhalb der Garantiezeit lasse ich dann wahrscheinlich ohnehin bei Hyundai durchführen und hoffe mal, dass dann keiner mehr nach der Rechnung von vor ein paar Jahren fragt.


    Ein bisschen unwohl ist mir schon, aber ich weiß auch nicht was ich sonst noch tun könnte...

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