Rechtsstreit, wo sind die 163 PS?

  • Bei uns in Nürnberg läuft gerade eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem großen Autohaus und einem SUV Kunden. Steht in der heutigen NN. Der Kunde moniert, dass bei normaler Fahrweise nicht 163 PS zur Verfügung stünden, weil das Automatikgetriebe zu früh hochschalte und der Geschwindigkeitsbegrenzer nach oben hin auch die Leistung wegnehme. Er sehe nicht ein, dass er die volle Leistung nur im manuellen Schaltmodus erreichen könne. Er habe ja eine Automatik gewählt, weil er nicht schalten wolle.


    Mit solchen Sorgen müssen sich die Gerichte abgeben.


    Jeder sollte heutzutage wissen, dass unsere Autos größer und schwerer wurden, somit machen 163 PS max. aus einem SUV keinen Rennwagen. Außerdem kann man sein Wunschfahrzeug heutzutage fast überall ausreichend probefahren.


    Servus Emil

    Die Leute sagen immer, die Zeiten werden schlimmer.
    Doch die Zeiten bleiben immer, nur Menschen werden schlimmer!

  • Gab es das nicht schonmal? Ich meine vor einiger Zeit über einen ähnlichen Fall gelesen zu haben.
    Bin mal gespannt wie es aus geht.

  • kann ich voll und ganz nachvollziehen... und bei einem PS unterschied von 15PS finde ich das auch berechtigt.. ist ein leistungsunterschied von fast 10%.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Ist zwar offtopic, aber irgendwie auch nicht...


    ich kann den Herrn verstehen, ich will das was ich bezahlt habe... Besonders ärgerlich finde ich das bei Speichersticks/Festplatten. Da steht 500GB drauf und es sind nur echte 450 wenn es hoch kommt... X(


    Ein Glück sind die Tankstellen geeicht... sollten Sie zumindest sein... :watt:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Er sehe nicht ein, dass er die volle Leistung nur im manuellen Schaltmodus erreichen könne. Er habe ja eine Automatik gewählt, weil er nicht schalten wolle.

    Allmächd, dou mergd mer widder, wäi bläid die Leid sei kenner! A suu a Daumgerch! =)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Im aktuellen Fall wird Hyundai, falls es es nicht zu dem vorgeschlagenen Vergleich kommt, mit entsprechenden Gutachten nachweisen, dass mit geeigneter Fahrweise 163 PS abzurufen sind.
    Ich selbst fahre seit über 40 Jahren Automatikgetriebe mit Wandler. Bei Jedem Fahrzeug waren die Werte für Beschleunigung und Vmax. geringer als beim entsprechenden Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Selbst beim 740 BMW hatte ich mit 284 PS das Nachsehen gegenüber dem mit manuellen 6 Gang - Getriebe. Da hat sich aber nie einer beschwert oder ist vor Gericht gegangen.
    Es kann aber auch sein, dass ich zu alt oder zu dumm bin, um den gravierenden Mangel in dieser Streitfrage zu erkennen. Dass der iX 35 mit Automatikgetriebe und 163 PS einigen Leuten zu schwach ist, mag zutreffen. Man "muss" doch aber diese Motorisierung nicht nehmen, wenn sie einem nicht ausreicht. Der Käufer hat das Fahrzeug nicht ordentlich probegefahren.
    Servus Emil

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  • So ist es Emil! Die Agilität eines Fahrzeuges lässt sich bei einer Probefahrt doch kinderleicht feststellen! Und falls es sich um einen Hyundai von Road Star handelt, gibt es auch sofort freie Bahn für die Testfahrt (außer in den Hauptverkehrszeiten)
    Da will nur jemand sein eigenes Unvermögen auf Kosten des Händlers reguliert haben!


    Gruß Jacky

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  • ich kann den Herrn verstehen, ich will das was ich bezahlt habe... Besonders ärgerlich finde ich das bei Speichersticks/Festplatten. Da steht 500GB drauf und es sind nur echte 450 wenn es hoch kommt...

    Physikalisch sind es genau 500GB. Die Belegung in 8 / 16 / 32 / 64 bit Schritten belegt dann 1024 physikalische Bytes als ein Kb.
    Außerdem benötigt das Medium Speicherplatz zur Eigenverwaltung. Darum passen nur knapp 450GB Pornofilme auf eine 500GB Festplatte.
    Servus Emil.

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  • Nach einigen Recherchen im Netz meine ich, scheint es sich um den gleichen Fall zu handeln, der nun vor dem Oberlandesgericht erneut verhandelt wurde. Das Gericht schlug einen Vergleich vor: 14% Kaufpreisminderung. Für ein weiteres Verfahren müssten dann umfangreichere Gutachten vorgelegt werden.
    Knackpunkt ist nicht die Werksangabe von 163 PS für den Motor, was üblicherweise an der Kurbelwelle gemessen werde, sondern die Angabe im Kaufvertrag, dass der Wagen 163 PS leiste.
    Servus Emil.

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  • die PS werden nicht das PROBLEM sein,vielleicht ist es der GASFUSS der es einem weniger vorkommen lässt.


    LG. Heinzi

  • Tja, man kann eben nich erwarten das 7 Airbags, 5 Sterne im NCAP, Fußgängerschutzsysteme, jeglicher Komfort, etc. die Autos leichter werden lässt.


    Aber das ist ja das saudumme in der heutigen Zeit:


    Die Hersteller rühmen sich mit immer leichteren Werkstoffen oder "Gewichtssenkung zum Vorgänger um 50 Kilo" und die Kunden glauben das - nur werden diese Gewichtssenkungen nie mit voller Hütte versprochen ;)


    Aber wir als Kunden sind ja selber schuld, können ja anscheinend ohne Einparkassistenten nich mehr einparken oder es ist einfach die Bequemlichkeit: Wozu Schulterblick wenn mir das Zeichen im Spiegel doch anzeigt ob da ein Auto im toten Winkel ist?


    Ich frage mich sowieso, wieviele der Kunden die Assistenzsysteme ordern diese auch tatsächlich nutzen.

  • Das Urteil dürfte für Einige hier ggf. interessant sein!


    "In dem verhandelten Fall ging es um einen Hyundai ix35 mit einem laut Kaufvertrag 120 kW / 163 PS starken Benziner und Automatikgetriebe. Der Käufer zweifelte nach einiger Zeit an der Leistungsangabe und ließ sie auf dem Rollenprüfstand eines Autoclubs überprüfen. Der dort ermittelte Wert wich tatsächlich deutlich nach unten ab."


    Alles Weitere bitte dem Link oben entnehmen!

  • Jeder Motor hat an der Kurbelwelle mehr Leistung, als an den Antriebsrädern. Außerdem gibt es noch eine "Serienstreuung", so daß manche Motoren leistungsmäßig etwas nach oben oder unten abweichen können - zuviel nach unten darf es aber auch wieder nicht sein!

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  • Na wenn der Wagen nicht die Drehzahl schaft da die Automatik davor hochschaltet hat das wohl nichts mit Streuung zu tun. Es ist dann einfach nur dumm vom Hersteller, denn in den technischen Daten ist angegeben KW/bei X U/min. Da darf es keine Streuung geben.

  • Hallo Leute!
    Auch ein manuell zu schaltendes Getriebe lässt den Motor im 5. oder sechsten Gang nicht ausdrehen, weil diese Übersetzungen so gewählt sind, dass sie eben im "höchsten" Gang den Motor schonen sollen. Hier wird ebenso die maximale Leistung nicht voll erreicht.
    Da sehe ich nicht ein, warum das ausgerechnet beim Automatikgetriebe anders sein soll. Käme mein Hyundai in der fünften Fahrstufe auf 6500 Umdrehungen waren das 320 km/h. Absurd!
    Außerdem geht es bald mit neuen Gutachten in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht weiter.
    Servus Emil.
    Nachgereicht:Nürnberger Nachrichten vom 18.12.2014 / STADT NÜRNBERG


    Streit um
    Pferdestärken vor Gericht



    Genügt es, wenn der Motor eines Neuwagens mit 163 PS diese Leistung unter
    Laborbedingungen erbringt oder muss sich dieser Wert auch im tatsächlichen
    Fahrbetrieb erreichen lassen? Diese Frage ist der Dreh- und Angelpunkt eines
    Rechtsstreits zwischen einem alteingesessenen Autohaus in der Stadt und einem
    Nürnberger, der sich von dem namhaften Verkäufer getäuscht fühlt. Um zu klären,
    ob die 27 490 Euro teure Geländelimousine die 163 PS auf die Straße bringen
    könne, sei ein neuerliches Gutachten erforderlich, konstatierte der
    Vizepräsident des Oberlandesgerichts, Manfred Schwerdtner. Denn in erster
    Instanz sei diese Thematik nicht ausreichend erörtert worden.

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    Einmal editiert, zuletzt von Steelworker ()

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