Fahren mit Tagfahrlicht in Dänemark

  • Moin Carsten


    Und wo ist nun das Problem mit dem gesichteten Auto ??


    Gruss H.-W.

  • Kein Problem. Aber es steht wie oben geschrieben: TFL und Rücklicht, oder Abblendlicht. Dann habe ich gelesen, TFL wie in D wird geduldet. Und dann der DK Hyundai, wo nur das vordere TFL an war. Passt ja irgendwie nicht zusammen.

  • Moin Carsten


    Nachstehend mal eine klare Aussage, meiner Meinung. Da braucht man eigentlich nicht mehr lange zu rätseln.


    Unsicherheit herrscht derzeit bei vielen Autofahrern. Denn seit dem 7. Februar 2011 sind für Personenwagen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft Tagfahrleuchten Pflicht. Gültigkeit hat diese Bestimmung allerdings nur für neu zugelassene Fahrzeuge und betrifft ganz konkret nur die Fahrzeugtypen, für die vom 7. Februar 2011 an von ihren Herstellern die Typzulassung beantragt wird. Für Autofahrer, die mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind, hat diese Regelung also keine Bedeutung und niemand muss sein Fahrzeug um- oder nachrüsten, weder jetzt noch in Zukunft. Das gilt auch für alle nach dem 7. Februar gekauften Neuwagen, sofern diese bereits vor dem 7. Februar ihre Typzulassung erhalten haben. Damit gibt es keinen Grund zur Aufregung und vor allem keinen Grund, jetzt schnell Tagfahrleuchten zu montieren.


    Gruss H.-W.

  • Hier ist ein Zitat von der Webseite der dänischen Polizei, Fragen und Antworten www.politi.dk


    "Jeg har mødt flere biler som ikke har lys bagpå, er det lovligt?


    Svar: Ja, det kan godt være lovligt. Nyere biler kan være godkendt med ikke virkende baglygter uden for lygtetændingstiden".
    Auf deutsch: Ich habe viele Autos ohne eingeschaltetes Rücklicht gesehen, ist das legal?


    Antwort: Ja, das kann gut legal sein. Neuere Autos können ohne eingeschaltete Rücklichter genehmigt werden, außer zu Beleuchtungszeiten.


    Daraus geht hervor, dass Autos, die werkseitig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, auch ohne eingeschaltetes Rücklicht legal unterwegs sind, wenn nicht aufgrund schlechter Sichtverhältnisse die volle Beleuchtung eingeschaltet ist. Gemäß der entsprechenden EU-Vorschriften ist eine gleichzeitige Schaltung von TFL und Rückleuchten übrigens illegal.


    www.politi.dk - forside

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